ich habe eine Frage. Und zwar, wenn man sich z.B. an einer Uni für Klausuren anmeldet und das Datum für den Zeitraum in dem das möglich ist, in folgender Art und Weise angibt:
„12.11 - 25.11“
Was heißt das dann genau? ich war bisher immer der auffassung, dass es den 25.11 inkludieren würde.
Steht das irgendwo, was das genau heißt? und falls es tatsächlich so sein sollte, wie ich das auffasse, könnte man dann dagegen klagen, falls es am 25. 11 eben doch nicht mehr möglich gewesen wär???
Das ist nach allgemeiner Auffassung ein Zeitraum,genannt der 1. und letzte Geltungstag.
Also man kann sich ab dem 12. November bis einschl. 25 November anmelden.
Aber :
Es geht doch um den Zugangsnachweis,wann traf die Anmeldung ein.
Da muss man schon selbst auf die Wochenenden achten !
Email-Meldungen mögen das Eingangsdatum und Uhrzeit protokollieren,aber bestimmt nicht ein Hausbriefkasten der Verwaltung.
Da müsste dann ja jemand am 25.11 um 24 h abends den Kasten leeren oder der hat eine Einwurfsperre ab 24 h ?
„12.11 - 25.11“
Was heißt das dann genau? ich war bisher immer der auffassung,
dass es den 25.11 inkludieren würde.
Für mich wäre das auch klar. Ich habe auch noch nie gesehen, wo z. B. der Zeitraum einer Reise oder eines Lehrgangs derartig angegeben war, dass dann das erste und letzte Datum nicht inklusive war.
Wenn man schreibt: Bis 25.11., das würde ich wohl eher anders verstehen bzw. wüsste ich nicht genau und würde ggf. nachfragen, aber 12.11. - 25.11. nicht.
Wie meinten die das denn? Konnte man sich dann nur zwischen diesen beiden Daten, also 13. - 24.11., anmelden? Also, das wäre doch wirklich komisch. -
Oder könnte es evtl. damit zusammenhängen, dass der 25. auf einen Sonntag fällt und es am Sonntag keine Stelle und auch keinen fristwahrenden Briefkasten gibt, an der man seine Sachen abgeben kann? Hm, die gäbe es am Samstag dann aber wohl auch nicht.
Ich würde im Juraforum fragen, vielleicht weiß da einer was. Falls es hier niemand weiß, oder parallel.
Es handelt sich um eine Online-Anmeldung, also fällt sowas wie Beachtung des Wochenendes meines Erachtens flach…
Weiß vielleicht jemand, wo man sowas offiziell nachlesen kann?
Das ganze ist mir so wichtig, weil es sich um Prüfungen mit vorher gegangenen Anwesenheitspflichten handelt und die nur jedes zweite Semester stattfinden. Sprich ich müsste, wenn es hart auf hart kommt und das befürchte ich, ein ganzes Jahr dranhängen, wenn die Seminare nächstes Jahr, aufgrund anderer eben nicht mehr in meinen Stundenplan passen. Da hätte ich eher wenig Lust drauf…