Offizieller Status während der Uni-Vorkurse

Hallo,

jemand, der bis Ende Juli ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) gemacht hätte, hätte sich danach arbeitslos gemeldet und ein bisschen Alg1 gekriegt. Ab Oktober hätte er Anspruch auf BAFöG.

Im September würde er die Vorkurse für sein Studium besuchen. BAFöG-Anspruch hätte er laut BAFöG-Beratung in der Zeit nicht.

Alg1 würde er in der Zeit auch nicht bekommen, da er da nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde. Wäre sein offizieller Status dann ‚beschäftigungslos‘?

Hätte es noch mehr negative Folgen für ihn, außer dass er in dem Monat kein Alg bekommt? Wäre da irgendeine Kontinuität unterbrochen, so dass irgendein Anspruch (z. B. noch auf Alg1 nach dem Studium) verfiele?

Über eine kompetente Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Hallo Simsy

„offizieller Status“ wem gegenüber? Dem Rentenversicherungsträger? Der Krankenkasse? Einem Arbeitgeber? Dem Nachbarn? usw.?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

vielen Dank für deine Antwort.

„offizieller Status“ wem gegenüber?

Vor allem gegenüber der Arbeitsagentur, und auch gegenüber dem BAFöG-Amt.

Info: Die Vorkurse würden in der ersten Woche ca. 2 Std. täglich, also 10 Wochenstunden betragen, dann 3 Wochen lang ca. 4 Std. täglich, also 20 Wochenstunden.

Wenn dieser eine Monat da was zu sagen hat, was ich aber nicht annehme, dann auch gegenüber dem Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Hallo

Wenn man bei der Agentur für Arbeit gemeldet bleibt, dann ist man arbeitslos oder arbeitssuchend (jenachdem, was man angibt), nur eben als Nichtleistungsempfänger.

Es ist anzuraten, sich arbeits los zu melden und nicht arbeitssuchend, da bei einer Arbeits los -Meldung die Zeiten an die Rentenversicherung gemeldet werden. Dieser Status wäre imho dann auch gegenüber dem Bafög-Amt anzugeben.

Gruß,
LeoLo