Ich habe jetzt bei Kempowski gelesen, daß sein Vater als Oberleutnant der Wehrmacht in der Etappe einen Offiziersburschen hatte, der ihm die Stiefel putzen mußte. War das bei der Wehrmacht allgemein so geregelt? Oder ab welchem Dienstgrad? Auch an der Front? Wie ist das heute in der Bundeswehr? Bei den Russen in der Roten Armee ist das wahrscheinlich noch usus? Was mußten die denn sonst noch machen außer Stiefelputzen?
Hi!
Also von der Bundeswehr ist mir als Ex-Rekruten nichts derartiges bekannt.
Gruß
Jimmy
Hallo !
Der offiziersbursche eines höheren Offiziers war die Haushälterin, die bzw der immer mitfuhr. Oder ging.
Sieh Dir die Schwejkfilme an mit Heinz Rühmann oder Molinar,
Im 2. Weltkrieg gab es das auch noch. Er lief unter der Bezeichnung des „Fahrers“.
Wer jetzt bei der Bundeswehr ist oder mal war, hat mitbekommen, dass es sie immer noch gibt. Zwar nicht offiziel, aber, immer gibt es Untergebene die den Wagen des KoChefs putzen und ähnliche Arbeiten verrichten.
mfgConrad
Wer jetzt bei der Bundeswehr ist oder mal war, hat
mitbekommen, dass es sie immer noch gibt. Zwar nicht offiziel,
aber, immer gibt es Untergebene die den Wagen des KoChefs
putzen und ähnliche Arbeiten verrichten.
mfgConrad
Kenne ich auch so
Einer muss ja als Fahrer für den Wagen vom Chef verantwortlich sein
Und da es in der Regel immer der Gleiche ist,kommt es auch hier und da mal dazu,daß der Fahrer im laufe der Zeit auch mal andere Tätigkeiten erledigen soll/muss/wird
Er ist für den Chef ja immer greifbar
„Bring das mal eben dort hin“ „Hol mir mal eben“ „Mach mal dies und jenes ich muss gleich weg“ und solche Sachen eben
Aber solche Dinge wie Schuhe putzen wohl nicht mehr,vielleicht noch in Ausnahmefällen,wer weiß was es alles für Situationen gibt wo dieses mal vorkommen könnte
Bei der Bundeswehr gibt es KEINEN der die Schuhe von wem auch immer putzt. Das macht jeder selber, auch ein General.
Beim Wagen…das Dienstfahrzeug…ja das wird der Fahrer sauber machen, aber das private Fahrzeug vom Chef oder wem auch immer putzt keiner!
Solche Sachen darf/kann man nicht befehlen, da sie keinen dienstlichen Zweck haben (Auto) oder die Würde herabsetzten (Schuhe).
Schuheputzen erlaubt!
Solche Sachen darf/kann man nicht befehlen, da sie keinen
dienstlichen Zweck haben (Auto) oder die Würde herabsetzten
(Schuhe).
Selbstverständlich ist der Befehl die Schuhe/Stiefel des Vorgesetzten zu putzen sehr wohl möglich! Hängt ganz von der Situation ab und den dadurch entstehenden dienstlichen Zweck.
Bsp:
Lage: Hauptmann kommt aus dem Gelände und muss zu einem Antreten, zwischendurch aber noch ein wichtiges Telefonat führen
Beurteilung der Lage: Chef hat keine Zeit zum Schuheputzen. Gefreiter X hat aber Zeit, weil keine besonders wichtigen Aufträge.
Entschluss: Gefreiter X bekommt den rechtsgültigen verbindlichen Befehl die STiefel des Hauptmanns zu putzen.
Gruß Andreas
Aus den bisherigen Antworten muß ich erkennen, daß ich mich bei meiner Frage ungenau ausgedrückt habe, mir geht es um die dienstliche Funktion eines Offiziersburschen bei der Wehrmacht, das Stiefelputzen habe ich nur als Beispiel angeführt.
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