Hallo,
nun dann denke doch einmal darüber nach, wie einfach es sonst für einen Dienststellenleiter
eienr Behörde wäre,„guten Bekannten“ einen Gefallen zu tun.
Hallo,
nun dann denke doch einmal darüber nach, wie einfach es sonst für einen Dienststellenleiter
eienr Behörde wäre,„guten Bekannten“ einen Gefallen zu tun.
Servus,
dass er das nicht darf, steht in keinerlei Zusammenhang mit deiner Behauptung, er habe grundsätzlich keinen Zugriff auf vertrauliche Dienstsachen.
Und nein, ich werde jetzt nicht mit Dir einn weilchen im Kreis herumrudern, das darfst Du gerne alleine tun.
Schöne Grüße
MM