Öffnen verschlossener Büroräume

Hallo Zusammen,
eine Freundin von mir ist selbständig als Personaldienstleister und beschäftigt intern 1 Mitarbeiter. Dieser ist nun im Urlaub.
Meine Freundin hatte zuvor Urlaub und als sie wiederkommt, stellt sie fest, dass der MA seine Bürotür abgeschlossen hat. Zudem hat er an einem für sie wichtigen Schrank ein Vorhängeschloss angebracht, so dass sie keinen Zugang zu wichtigen Unterlagen hat.
Nun überlegt sie, ob sie die Tür und auch das Schloss von einem Schlüsseldienst öffnen lässt, da ihr keine Schlüssel zur Verfügung stehen. Diese hatte sie auch dem MA per WhatsApp mitgeteilt. Seine Antwort darauf war: „Wagen SIe es nicht, bei mir in mein Büro einzubrechen und den Schrank aufzubrechen, dann bin ich nach meiner Rückkehr sofort bei der Polizei und Sie bekommen eine Strafanzeige wegen Diebstahl, Einbruch und Datenklau, zudem erstatte ich Meldung bei der Agentur für Arbeit und Ihnen wird die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen!“
Meine Freundin hat die Räumlichkeiten angemietet und diese werden auch von Ihr gezahlt!
Hat vielleicht jemand von euch eine Idee, wie Sie sich verhalten soll?
Freuen uns auf zahlreiches Feedback.
Danke im voraus

Also wir fassen zusammen:

-Deine Freundin ist der Chef?
-Deine Freundin hat die Räumlichkeiten gemietet?
-Deine Freundin hat keine Ersatzschlüssel?
-Deine Freundin lässt sich von ihrem Mitarbeiter/in drohen?

Meine Meinung, Kündigung für den Mitarbeiter fertig machen (mindestens Abmahnung)
Vorhängeschloss selbst aufbrechen und für den Raum dann Zwangsweise den Schlüsseldienst weil es sehr wahrscheinlich ein Profilzylinder Schloss hat.
So was würde ich mir nicht bieten lassen.
Was soll denn bei der Polizei / Arbeitsamt angezeigt werden? Das der Chef ins Büro wollte?
Oho das gibt ne 6 in Sport oder vielleicht auch ein Brennnesselarm.

Oder verstehe ich den Fall falsch?

Dieses Urteil dürfte auf den geschilderten Fall zutreffen:


Die Drohmail vom Arbeitnehmer ausdrucken, damit zur Polizei gehen und Anzeige wegen unbefugter Inbesitznahme von Diensträumen erstatten.
Dem Arbeitnehmer fristlos kündigen.
Alle Schlößer austauschen, den Arbeitnehmer nicht mehr in den Betrieb lassen. Seine persönlichen Gegenstände nur unter Aufsicht, am Besten in Gegenwart zweier kräftiger Männer heraus geben. ramses90

Wäre hier nicht auch noch Nötigung mit ein zu beziehen?

[ zudem erstatte ich Meldung bei der Agentur für Arbeit und Ihnen wird die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen]

Hallo,

einen Straftatbestand sehe ich hier beim besten Willen nicht. Die Konstruktion

hört sich zwar herzig an, aber unter welchen § des StGB soll das subsummiert werden können ?
Auch die Drohung der Meldung bei der AA ist erst mal keine Nötigung. Das würde erst strafrechtlich relevant, wenn der AN wahrheitswidrige Behauptungen aufstellen würde.

Arbeitsrechtlich dürfte die Antwort des AN aber durchaus für eine fristlose Kündigung (auch ohne vorherige Abmahnung) ausreichen. Natürlich hat der AG grundsätzlich ein Zugriffs- und Dispositionsrecht für die Räume, Arbeitsmittel und Arbeitsergebnisse seiner AN.
Allerdings sollte eine derartige Kündigung nur mit anwaltlicher Hilfe ausgesprochen werden.
Wenn die Bürotür und ggfs. der Schrank aufgebrochen werden müssen, um Zugang zu wichtigen Dokumenten, Arbeitsmitteln, etc. zu erhalten, sollten unbedingt neutrale Zeugen dabei sein und ein exaktes Protokoll des Vorgangs einschließlich des Zustandes und der aufgefundenen Dinge verfasst werden. Die Kosten für diese Verschaffung des Zutrittes können wahrscheinlich durchaus beim AN im wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden.

&Tschüß
Wolfgang

Die Kündigung hat ihm meine Freundin am Dienstag zugesandt, Zustellung erfolgte nachweislich, da Einwurfeinschreiben, am Mittwoch. Da weilte der AN aber bereits in der Dom. Rep. Eine schriftliche Information hat sie ihm per WhatsApp gesendet. Auch daraufhin kamen Äußerungen wie : „Sie können mich nicht kündigen etc.“ Der Vermieter der Büroräume hat ihn nur „Psychopath“ genannt!

Sie hatte Kontakt mit der Polizei, die wussten aber auch nicht, was zu tun ist. Haben ihr geraten, sich an einen Anwalt zu wenden. Das wollte sie heute dann auch noch machen!

Hallo,

das Stichwort heißt Personaldienstleister

Solange man hier nicht genauere Information bekommt, ist das zum B.

Meine Freundin hat die Räumlichkeiten angemietet und diese werden auch von Ihr gezahlt!

uninteressant.
Bei einem Arbeitsvermittler ist der Datenschutz das wichtigste überhaupt.

Daher würde ich mal schön die Finger von solchen Aktionen lassen.

Wenn wir öffentlichen Dienst hätten, könnte man mit Verwahrungsbruch kommen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/133.html

Das ist schon fast lustig, wenn es nicht so völlig abwegig wäre. In meinem Arbeitsvertrag steht, wie in sicherlich fast jedem anderen, dass Unterlagen, die in in meiner Tätigkeit erhalte oder selber erstelle automatisch meinem Arbeitgeber gehören. Das bedeutet, die Freundin würde sich (sollte auch im Vertrag mit dem AN solch ein Passus stehen) lediglich Zugang zu ihrem Eigentum verschaffen.

Auch ich hätte dem AN sofort gekündigt, gerne mit Anzeige wegen Nötigung. Allerdings sollte sich die Freundin auf einen langen Kampf einstellen. Auch wenn rechtlich alles klar ist, oder zumindest klar scheint, gehen einem solche Menschen gerne noch weitere Zeit auf den Geist.

Grüße

Sorry, aber wie sollen wir die Antwort verstehen?

So wie ich sie geschrieben habe…ohne ausreichende Informationen kann man solche Fragen nicht beantworten.

Denn offensichtlich gibt es doch wohl eine Vorgeschichte, sonst hätte der Mitarbeiter doch wohl kaum Büro oder Schrank verschlossen.

Warum muß man eigentlich immer unterstellen, dass irgendwas an einer Sache nicht stimmen kann und damit dem Ratsuchenden unterschwellig die Schuld in die Schuhe schieben?
Selbst wenn da was vorgefallen wäre, hat sich der Arbeitnehmer so unmöglich verhalten, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. ramses90

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Weil Arbeitnehmer nur in seltenen Fällen aus heiterem Himmel und anlaßlos derart hohldrehen…

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Und selbst wenn, was spielt´s für ´ne Rolle? ramses90

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Hallo,

der Datenschutz ändert erst mal nichts daran, daß Unterlagen für den AG grundsätzlich verfügbar zu sein haben.

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gar nicht. sie ist in keiner weise zielführend.

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Hallo,

Wenn wir öffentlichen Dienst hätten, könnte man mit Verwahrungsbruch kommen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/133.html

Nein, könnte man nicht, weil auch da nicht jeder Hansel an alle Unterlagen heran darf,

Hallo,

Und selbst wenn, was spielt´s für ´ne Rolle? ramses90

die entscheidende …denn spätestens vor dem Arbeitsgericht wird die Vorgeschichte aufgerollt und Aktionen wie Aufbrechen etc. können teuer werden.

Schon so mancher AG hat vor dem Arbeitsgericht Überraschungen erlebt :sunglasses:

Servus,

welche Unterlagen sind das denn, die der vorgesetzte Hansel aka Jefe-Hansel nicht sehen darf?

Schöne Grüße

MM

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