Guten Tag ihr Wissenden:
Folgendes: Jemand wird geblitz,35,€ Strafe.
Jener Mensch hatte gar kein Auto und war zum Zeitpunkt der OW fünf Monate stationär im Krankenhaus.Niemand war da um den Briefkasten zu leeren.Resultat:Zwangsvollstreckung.
Dieser jemand kommt nach Haus,fällt aus allen Wolken.
Ein Anwalt wird eingeschaltet. Resultat: Alles wird zurückgenommen-Soweit ganz schön! Nun kommt Post vom Anwalt- 85,-€ Anwaltskosten!!!
Mandant zum AW-Hallo ! Muß nicht der Staat die Kosten übernehmen?Anwalt: Wir gehen in Wiederspruch(oder so ähnlich). Fakt:smiley:ie Behörde lehnt die Kostenübernahme wieder ab,-der AW schickt seine Schlußrechnung über 285,-€ !!!
Was läuft hier ab ? Was hat er falsch gemacht-ist noch was zu retten?
Danke,liebe Grüße
Didu
Oh…diese dämlichen Überschriften!
Huhu!
Ich kann mir aus der Geschichte keinen Reim machen. Wahrscheinlich ist ein Bußgeldbescheid zugestellt worden und hat Rechtskraft erlangt. Ein Wiedereinsetzungsgesuch ist wahrscheinlich abgelehnt worden, weil die Behörde der Meinung ist, dass man, wenn man sich fünf Monate lang im Krankenhaus, aber nicht im Koma befindet, sich um seinen Briefkasten zu kümmern hat. Das hielte ich für vertretbar.
Der Kollege hat sich im Beispielfall ungeschickt verhalten, insbesondere sollte man schon dafür sorgen, dass die Mandanten einigermaßen verstehen, was abläuft. Aber dennoch - was haben „die Anwälte“ damit zu tun?
Hallo,
Ein Anwalt wird eingeschaltet. Resultat: Alles wird
zurückgenommen-Soweit ganz schön! Nun kommt Post vom Anwalt-
85,-€ Anwaltskosten!!!
Mandant zum AW-Hallo ! Muß nicht der Staat die Kosten
übernehmen?Anwalt: Wir gehen in Wiederspruch(oder so ähnlich).
Fakt:smiley:ie Behörde lehnt die Kostenübernahme wieder ab,-der AW
schickt seine Schlußrechnung über 285,-€ !!!
ein Anwalt ist kein Miracle-Maker. Er kann nur im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten versuchen das beste heraus zu holen. Und dafür bekommt er als Dienstleister sein Geld. Es besteht längst nicht in jedem Fall ein Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten. Ich vermute, dass auch hier kein Anspruch besteht. Dann bekommt der Anwalt das Geld natürlich von seinem Mandanten. Irgend jemand muss ihn ja schließlich bezahlen.
Gruß
S.J.