Erst mals herzlichen Dank, dass ihr mir so schnell gestern geholfen habe…ich nutze es mal wieder aus und bin deshalb heute schon wieder hier.
Ich schreibe nach Diktat…also wenn die Satzstellung auch noch sooooooooooo beschissen ist…sie muss so stehen bleiben, denn der Chef ist unantastbar…grins…
1)Lediglich die unmittelbar auf den Beklagten(einer) mit ihrem Pkw Kombi auffahrende Zeugin, auf de(n) dann die Klägerin ihrerseits mit ihrem Pkw aufgefahren ist…
der Beklagte habe zu de(m) de(n) unfallausfnehmenden Polizeibeamten (einer)gesagt…
3)Vielmehr hat der Beklagte dem Zeugen gegenüber nur erklärt, dass er sich verschaltet hat, was wiederum übereinstimmt mit den Angaben gegenüber de(m) de(n) Unfall aufnehmenden Polizeibeiamten(einer).
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der Klägerin, bei dem sie ihreseits auf de(n) vor ihr fahrenden, auf de(n) vo(m) Beklagten gefahrenen Pkw aufgefahren war, ist deshalb nicht bewiesen.
5)…weil die Rechtssache über de(m) Rechtskreis der Beteiligten hinaus keinerlei Bedeutung hat.
1)Lediglich die unmittelbar auf den Beklagten mit ihrem
Pkw Kombi auffahrende Zeugin, auf den dann die Klägerin
ihrerseits mit ihrem Pkw aufgefahren ist…
Dieser Satz ist in Ordnung - das „den“ in „auf den dann…“ bezieht sich ja auf den PKW Kombi der Zeugin.
der Beklagte habe zu de(m) de(n) unfallausfnehmenden
Polizeibeamten (einer)gesagt…
Der Beklagte habe zu dem den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten gesagt…
3)Vielmehr hat der Beklagte dem Zeugen gegenüber nur erklärt,
dass er sich verschaltet hat, was wiederum übereinstimmt mit
den Angaben gegenüber dem den Unfall aufnehmenden
Polizeibeiamten.
Der Satz ist auch in Ordnung - nur würde ich schreibe: „…er sich verschaltet habe, …“ weil hier die Aussage in indirekter Rede wiedergegeben wird.
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der
Klägerin, bei dem sie ihrerseits auf den vor ihr fahrenden
vom Beklagten gefahrenen Pkw aufgefahren war, ist
deshalb nicht bewiesen.
So ist der Satz in Ordnung.
5)…weil die Rechtssache über den Rechtskreis der
Beteiligten hinaus keinerlei Bedeutung hat.
1)Lediglich die unmittelbar auf den Beklagten (einer) mit ihrem
Pkw Kombi auffahrende Zeugin, auf de(n) dann die Klägerin
ihrerseits mit ihrem Pkw aufgefahren ist…
ok so.
der Beklagte habe zu de(m) de(n) U nfall ausfnehmenden
Polizeibeamten (einer)gesagt…
sonst ok
3)Vielmehr hat der Beklagte dem Zeugen gegenüber nur erklärt,
dass er sich verschaltet hat, was wiederum übereinstimmt mit
den Angaben gegenüber de(m) de(n) Unfall aufnehmenden
Polizeibeiamten(einer).
stimmt so
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der
Klägerin, bei dem sie ihreseits auf de(n) vor ihr fahrenden,
auf de(n) vo(m) Beklagten gefahrenen Pkw aufgefahren war, ist
deshalb nicht bewiesen.
ok
5)…weil die Rechtssache über de(m) n Rechtskreis der
Beteiligten hinaus keinerlei Bedeutung hat.
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der
Klägerin, bei dem sie ihrerseits auf den vor ihr fahrenden
vom Beklagten gefahrenen Pkw aufgefahren war, ist
deshalb nicht bewiesen.
So ist der Satz in Ordnung.
da bin ich aber ganz anderer Meinung - jedenfalls was den Inhalt anbelangt.
Hier nochmal der Satz aus dem Ursprungsposting:
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der
Klägerin, bei dem sie ihreseits auf de(n) vor ihr fahrenden,
auf de(n) vo(m) Beklagten gefahrenen Pkw aufgefahren war, ist
deshalb nicht bewiesen.
aus dem Du die Deiner Meinung nach überflüssigen Wörter gestrichen hast.
Aus 1) entnehme ich, daß die Klägerin auf das Auto der Zeugin
und nicht auf das Auto des Beklagten aufgefahren ist.
Deine Fassung von 4) sagt aber was anderes aus.
Meines Erachtens fehlt im Satz Nr. 4 ein ganzer Satzteil, den entweder Leila hier weggelassen oder beim Abtippen des Bandes überhört hat.
Meines Erachtens fehlt im Satz Nr. 4 ein ganzer Satzteil, den
entweder Leila hier weggelassen oder beim Abtippen des Bandes
überhört hat.
Ja, es fehlt ein kleiner Teil, der sich (aufgrund der bescheuerten Satzstellung) direkt hintereinander wiederholt. Vielleicht hat in leila (sp?) deshalb nicht aufgeschrieben, weil sie gedacht hat, der Chef hätte sich nur aus Versehen wiederholt. Kleine Analyse:
Der Hauptsatz:
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der Klägerin […] ist deshalb nicht bewiesen.
Hört sich richtig an.
Eingeschobener Relativsatz zum Auffahrunfall:
[Der Auffahrunfall,] bei dem sie ihreseits auf den vor ihr [F]ahrenden (Der Fahrende ist hier die Person, kein Adjektiv) […] aufgefahren war.
Hört sich auch richtig an.
Eingeschobener Relativsatz zum Fahrenden:
[Der Fahrende], [der] auf den vom Beklagten gefahrenen Pkw [aufgefahren war],
So ist’s hier richtig.
Das ganze Monstrum zusammen sieht dann so aus:
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der Klägerin, bei dem sie ihreseits auf den vor ihr Fahrenden, der auf den vom Beklagten gefahrenen Pkw aufgefahren war, aufgefahren war, ist deshalb nicht bewiesen.
Und eine kleine Anmerkung am Schluss: Diesen Brief würde ich als Anwalt der Klägerin einfach wals gegenstandslos zurückschicken, da der Anwalt des Beklagten offensichtlich nicht in der Lage (oder Willens!) ist, sich in vernünftiger deutscher Sprache auszudrücken.
Meines Erachtens fehlt im Satz Nr. 4 ein ganzer Satzteil, den
entweder Leila hier weggelassen oder beim Abtippen des Bandes
überhört hat.
Ja, es fehlt ein kleiner Teil, der sich (aufgrund der
bescheuerten Satzstellung) direkt hintereinander wiederholt.
Vielleicht hat in leila (sp?) deshalb nicht aufgeschrieben,
weil sie gedacht hat, der Chef hätte sich nur aus Versehen
wiederholt.
Kleine Analyse:
Der Hauptsatz:
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der
Klägerin […] ist deshalb nicht bewiesen.
Hört sich richtig an.
Einverstanden.
Eingeschobener Relativsatz zum Auffahrunfall:
[Der Auffahrunfall,] bei dem sie ihreseits auf den vor ihr
[F]ahrenden (Der Fahrende ist hier die Person, kein Adjektiv)
[…] aufgefahren war.
Hört sich auch richtig an.
Nicht einverstanden. Auf Personen wird üblicherweise (Sprachgebrauch? Gesetz?) nicht „aufgefahren“. Personen werden von Fahrzeugen - soweit ich weiß - an- bzw. umgefahren oder überfahren.
Eingeschobener Relativsatz zum Fahrenden:
[Der Fahrende], [der] auf den vom Beklagten gefahrenen Pkw
[aufgefahren war],
So ist’s hier richtig.
Auch nicht einverstanden, weil (s. o.) natürlich auch Personen nirgends „auffahren“ können.
Das ganze Monstrum zusammen sieht dann so aus:
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der
Klägerin, bei dem sie ihreseits auf den vor ihr Fahrenden, der
auf den vom Beklagten gefahrenen Pkw aufgefahren war,
aufgefahren war, ist deshalb nicht bewiesen.
Du sagst es selbst: ein Monstrum, das aber aus Deiner Feder stammt.
Hier nochmal das uns mitgeteilte Original:
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der
Klägerin, bei dem sie ihreseits auf de(n) vor ihr fahrenden,
auf de(n) vo(m) Beklagten gefahrenen Pkw aufgefahren war, ist
deshalb nicht bewiesen.
Ich vermute immer noch, daß ein ganzer Satzteil fehlt.
Mit lediglich folgendem Einschub (fett markiert)
Ein Mitverschulden des Beklagten an dem Auffahrunfall der
Klägerin, bei dem sie ihrerseits auf de(n) vor ihr fahrenden Pkw Kombi der Zeugin aufgefahren ist, mit dem diese zuvor
auf de(n) vo(m) Beklagten gefahrenen Pkw aufgefahren war, ist
deshalb nicht bewiesen.
wäre der Satz m. E. „gerettet“.
Das doppelte „aufgefahren“ läßt sich angesichts des Sachverhaltes wohl schwerlich vermeiden.
Und eine kleine Anmerkung am Schluss: Diesen Brief würde ich
als Anwalt der Klägerin einfach wals gegenstandslos
zurückschicken, da der Anwalt des Beklagten offensichtlich
nicht in der Lage (oder Willens!) ist, sich in vernünftiger
deutscher Sprache auszudrücken.
Harte Worte! Aber:
Wir wissen nicht, was der Anwalt tatsächlich diktiert hat.
Unsere Informationen stammen nur aus zweiter Hand.
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