Will mir ja nicht immer alles vorschreiben lassen und habe versucht den richtigen Fall zu finden.
Sind die in ( ) stehenden Fälle richtig.
a)Der Richter verkündet eine(n) mit den Parteien seine(m) Inhalt nach besprochenen, i(m) genauen Wortlaut noch abzufassenden Beweisbeschluss.
b)in Urlaub gewesen zu sein oder im Urlaub gewesen zu sein?
c)der Unfall nicht so passiert sein kann, wie in der Klage geschildert, was sich wohl so aus de(m) mit der Klageerwiderung vorgelegten Fotos über die Unfallschäden ergibt.
d)
RA. erläutert de(n) Lieferschein Blatt 50 der Akten dahingehend, dass Vertragsparteien der de(m) Lieferschein zu Grunde liegenden Lieferung an de(n) Beklagten die Klägerin und die Beklagte waren, dass lediglich Lieferant der Ware die Firma war.
e)dass möglicherweise zwischen ih(m) und de(m) Beklagten gar keine fraglichen
Danke! Ich hoffe ich nerve nicht zu sehr…aber ich bekomme das mit den Fällen einfach nicht richtig hin…ich habe dafür nicht das richtige Gefühl.
Will mir ja nicht immer alles vorschreiben lassen und habe
versucht den richtigen Fall zu finden.
Sind die in ( ) stehenden Fälle richtig.
a)Der Richter verkündet eine(n) mit den Parteien seine(m)
Inhalt nach besprochenen, i(m) genauen Wortlaut noch
abzufassenden Beweisbeschluss.
korrekt
b)in Urlaub gewesen zu sein oder im Urlaub gewesen zu sein?
egal, das heißt: beides ist richtig
c)der Unfall nicht so passiert sein kann, wie in der Klage
geschildert, was sich wohl so aus de(m) mit der
Klageerwiderung vorgelegten Fotos über die Unfallschäden
ergibt.
es muß „de n“ heißen —> bezieht sich auf Foto s
(… aus dem … vorgelegten Foto —>Singular)
(… aus den … vorgelegten Fotos —>:stuck_out_tongue_winking_eye:lural)
d)
RA. erläutert de(n) Lieferschein Blatt 50 der Akten
dahingehend, dass Vertragsparteien der de(m) Lieferschein zu
Grunde liegenden Lieferung an de(n) Beklagten die Klägerin und
die Beklagte waren, dass lediglich Lieferant der Ware die
Firma war.
korrekt
e)dass möglicherweise zwischen ih(m) und de(m) Beklagten gar
keine fraglichen
korrekt
Danke! Ich hoffe ich nerve nicht zu sehr…aber ich bekomme
das mit den Fällen einfach nicht richtig hin…ich habe dafür
nicht das richtige Gefühl.
a)Der Richter verkündet eine(n) mit den Parteien seine(m)
Inhalt nach besprochenen, i(m) genauen Wortlaut noch
abzufassenden Beweisbeschluss.
Richtig.
b)in Urlaub gewesen zu sein oder im Urlaub gewesen zu sein?
„In Urlaub gewesen“ klingt nicht gut, „im Urlaub gewesen“ klingt deutlich besser. Auch google verzeichnet die zweite Variante viel häufiger.
c)der Unfall nicht so passiert sein kann, wie in der Klage
geschildert, was sich wohl so aus de(m) mit der
Klageerwiderung vorgelegten Fotos über die Unfallschäden
ergibt.
Wie schon erwähnt wurde, heißt es „de n vorgelegte n Fotos“.
d)
RA. erläutert de(n) Lieferschein Blatt 50 der Akten
dahingehend, dass Vertragsparteien der de(m) Lieferschein zu
Grunde liegenden Lieferung an de(n) Beklagten die Klägerin und
die Beklagte waren, dass lediglich Lieferant der Ware die
Firma war.
Anders als Gudrun empfinde ich diesen Satz als komplett verkehrt. Der letzte Teilsatz („dass lediglich…“) ist völlig deplaziert. Ich würde vorschlagen: Der Rechtsanwalt erläutert de n Lieferschein (Blatt 50 der Akten) dahingehend, dass Vertragsparteien der de m Lieferschein zu Grunde liegenden Lieferung an de n Beklagten die Klägerin und die Beklagte waren. Die Firma war lediglich Lieferant der Ware.
oder: …und dass die Firma lediglich Lieferant der Ware war.
Dadurch wird auch klar, auf wen sich das „lediglich“ bezieht.
e)dass möglicherweise zwischen ih(m) und de(m) Beklagten gar
keine fraglichen
Siehe Gudruns Nachtrag.
Schön wäre es, wenn du ganze Sätze schreiben würdest, dann kann man dir auch besser helfen.
d)
RA. erläutert de(n) Lieferschein Blatt 50 der Akten
dahingehend, dass Vertragsparteien der de(m) Lieferschein zu
Grunde liegenden Lieferung an de(n) Beklagten die Klägerin und
die Beklagte waren, dass lediglich Lieferant der Ware die
Firma war.
Anders als Gudrun empfinde ich diesen Satz als komplett
verkehrt. Der letzte Teilsatz („dass lediglich…“) ist völlig
deplaziert.
ob Du diesen Satz als verkehrt empfindest oder nicht, ist ohne Bedeutung.
Ich habe mich zu dem Satz als solchem überhaupt nicht geäußert, sondern nur Leilas Frage beantwortet:
Sind die in ( ) stehenden Fälle richtig.
Bei Leilas Anfragen hier im Brett geht es nicht um die Sätze, sondern immer nur um
die „m oder n“-Frage.
Als regelmäßige Leserin dieses Brettes weiß ich natürlich, daß Leila diktierte (Schrift-)Sätze zu Papier bringt.
Mit Satzumstellungs-Vorschlägen ist ihr nicht geholfen – ganz im Gegenteil, das dürfte sie nur verwirren.
Ich würde vorschlagen: […]
oder: …und dass die Firma lediglich Lieferant der Ware
war.
Dadurch wird auch klar, auf wen sich das „lediglich“ bezieht.
Das ist m. E. auch im ursprünglichen Satz klar.
Im übrigen finde ich, daß der fragliche Satz auch für Außenstehende unmißverständlich die Beziehungen untereinander beschreibt.
Stolpern müßte man – wenn überhaupt – über „die Firma“. Das ist weder Klägerin noch Beklagte, da scheint noch ein Dritter im Spiel zu sein.
Schön wäre es, wenn du ganze Sätze schreiben würdest,
dann kann man dir auch besser helfen.
Aus verständlichen Gründen wird das wohl nicht möglich sein, aber im Vergleich zu Leilas früheren Postings sind die Sätze jetzt meistens lang genug, um antworten zu können.
zunächst einmal habe ich dich in keiner Weise angegriffen oder kritisiert, ich war davon ausgegangen, dass du einfach nicht auf das doppelte „dass“ geachtet hattest.
Was nun diesen Satz angeht, so muss man feststellen, dass er zwei Nebensätze, die mit „dass“ beginnen, beinhaltet. So etwas kann man in der gesprochenen Sprache unter gewissen Umständen akzeptieren, in der Schriftsprache jedoch nur mit wirklich gutem Willen.
Beispiel: Ich glaube, dass ich den Zug verpasse, dass ich zu spät zur Arbeit komme. Mündlich ginge das sicher durch, aber da stehen einem auch durch Sprachtempo und Betonung mehr Möglichkeiten zur Verfügung, die Aussage verständlich zu machen. In der Schriftsprache - zumal es hier um rechtliche Formulierungen geht - sind Unklarheiten zu vermeiden. So steht es zum Beispiel auch in der Dienstanweisung, die ich tagtäglich zu beachten habe.
Die simple Einfügung eines „und“ oder die Bildung von zwei getrennten Sätzen erhöhen die Verständlichkeit in besonderem Maße. Auch eine Mitarbeiterin, die nach Diktat schreibt, sollte doch - falls keine expliziete Anweisung vorliegt, alles wörtlich abzuschreiben - hier und da grammatikalische Anpassungen vornehmen können. Zur Not weist man den Rechtsanwalt darauf hin, er muss ja eh unterschreiben.
Den Satz „Der Rechtsanwalt erläutert den Lieferschein Blatt 50 der Akten dahingehend, dass Vertragsparteien der dem Lieferschein zu Grunde liegenden Lieferung an den Beklagten die Klägerin und die Beklagte waren, dass lediglich Lieferant der Ware die Firma war“ würde ich jedenfalls meinem Chef so nicht vorlegen.
Darüber streiten würde ich mich ebenso wenig. Bei der Sprache gibt es nun mal unterschiedliche Auffassungen, die man nicht bis zum Ende ausdiskutieren kann. In sofern bleibst du bei deiner Meinung, ich bei meiner.