Hallo,
wenn ein neuer Gesellschafter in eine OHG eintritt u. aufgrunddessen die stillen Reserven im Anlagevermögen, Umlaufvermögen sowie in den Fremdwährungsverbindlichkeiten in die positive Ergänzungsbilanz übernommen werden, dann sind ja die stillen Reserven im Anlagevermögen und Umlaufvermögen entsprechend auf der Aktivseite anzugeben,aber wie muß ich die stillen Reserven der Fremdwährungsverbindlichkeiten behandeln?
Wenn diese Verbindlichkeiten im folgenden Kalenderjahr zum niedrigeren Kurswert getilgt werden, wie wirkt sich dies in
der Ergänzungs-GuV-Rechnung aus?
Wie kann ich bei einer OHG die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung errechnen?
Danke euch vielmals vorab.
aber wie muß ich die
stillen Reserven der Fremdwährungsverbindlichkeiten behandeln?
Hallo,
genau so! Die Fremdwährungs-Verb. ist auch im Haben zu buchen. Bei Zahlung der Verb. durch die Gesellschaft werden in der Erg.Bilanz „Erträge aus Kursdifferenzen“ gebucht.
Wie kann ich bei einer OHG die gesonderte und einheitliche
Gewinnfeststellung errechnen?
HB-Gewinn durch Köpfe (ggf. nach Kapitalanteilen - sh. oHG Vertrag)
–>
- Gewinnanteil lt. HB
- Sondervergütungen (§ 15 I S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG) soweit Aufwand in HB
- Gewinn/Verlust aus Sonderbilanz
- Gewinn/Verlust aus Ergänzungsbilanz
= festzustellende Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Mitunternehmers
Nebenbei: in Zukunft solche Steuerfragen besser ins Brett: Steuern!
Mfg vom
showbee
Hallo,
ok und wie sieht bei einer OHG die Ergänzungs-GuV aus? Wird sie genauso zusammengesetz wie bei einer Kapitalgesellschaft?
ok und wie sieht bei einer OHG die Ergänzungs-GuV aus? Wird
sie genauso zusammengesetz wie bei einer Kapitalgesellschaft?
Hallo,
Ergänzungsbilanzen gibt es nur bei den Mitunternehmern! Nicht bei der Gesellschaft und schon lange nicht bei einer Kapitalgesellschaft. Ggf. sprechen wir hier von verschiedenen Sachen???
Was verstehst du unter „Ergänzungs GuV einer KapGes“???
Mfg vom
showbee
war vielleicht etwas ungünstig formuliert von mir.
Ich meinte, wird die Ergänzungs GuV einer OHG aus den selben Posten zusammengesezt wie die einer Kap.Ges.?
Ich meinte, wird die Ergänzungs GuV einer OHG aus den selben
Posten zusammengesezt wie die einer Kap.Ges.?
Hallo,
naja, GuV immer nach dem Muster des HGB. Aber Ergänzungsbilanzen der Mitunternehmerschaften sind originär ESt-Rechtliches Problem, also kann man da recht „frei“ was zusammenstellen solange „Sondervergütungen“ und „Sonderbetriebseinnahmen II“ getrennt aufgeführt wird…
Gruß:
showbee
lol
aber bitte nicht die Bilanzgliederung von im detail Kapitalgesellschaft abpinnen bzw. nur mit Nachdenken…sonst steht nachher im ergänzungskpaital die Position „gezeichnetes Kapital“ oderso…
BTW: ich habe in der Praxis tatsächlich schon mal eine Ergänzungsbilanz für eine Kapitlagesellschaft gesehen…bei einer nicht Gruppe, die durch intensive Radiowerbung aufgefallen ist
ich habe ganz schön gestaunt
dafür habe ich auch schon die Bilanz einer kleinen GmbH ohne Stammkapital gesehen…da wurde einfach ein Kapitlakonto wie beim Einzelkaugmann ausgewiesen *g* das Leben ist nur eine satire +g*
Es gibt einfach alles LOL
Hallo,
jaja, absonderlichkeiten gibt es immer wieder. aber in der regel sollte das nicht vorkommen. da wacht schon das finanzamt mit der § 162er keule 
ab hat was für sich, habe auch mal eine selbstgemachte gmbh bufü gesehen (vom Gesellschafter-Gf). hat ne hübsche 4/3 rechnung gemacht und meinte, dass das bei existenzgründern ausreicht. *whuuuaaaaa*
naja, hat er eben nochmal 2tausend öken abgedrückt und wir haben ihm eine handels- und steuerbilanz gebaut.
grüssle:
showbee