Hallo!
Kurze Frage. Angenommen ich bin in einer OHG Gesellschafterin zu 1 %. Ist es richtig, dass ich dann nur zu einem % Entscheidungsmacht habe aber im Falle eines Falles 50% entstandener Schulden am Hals habe? Welche Nachteile entstehen mir, wenn ich der OHG eines Freundes beitrete, damit er die weiterführen kann (sein Partner ist abgesprungen und es bedarf mind. 2 Gesellschaftern)?
LG, Schmusedecke
Hallo
Ungeachtet der Tatsache, daß hier keine konkreten Einzelfälle sondern nur allgemeine Fragen besprochen werden dürfen, gibt es ausschließlich nur einen sinnvollen Tip:
Von einem FACHANWALT beraten lassen!
Alles andere ist absoluter Kokolores!
Gruß,
LeoLo
Danke für den Tipp! :o) Sollte der Studentinnen umsonst beraten, werde ich ihn auf jeden Fall konsultieren ;o) Und ansonsten google ich mal…
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Hallo
Danke für den Tipp! :o) Sollte der Studentinnen umsonst
beraten, werde ich ihn auf jeden Fall konsultieren ;o)
Versuch mal http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/AG_I_1.pdf
Und ansonsten google ich mal…
Du solltest Dich ernsthaft fragen, ob Du dann nicht am falschen Ende sparst.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Kurze Frage. Angenommen ich bin in einer OHG Gesellschafterin
zu 1 %. Ist es richtig, dass ich dann nur zu einem %
Entscheidungsmacht habe
Es kommt drauf an, was im OHG- Veretrag vereinbart ist. Da könnte auch stehen, dass jeder Anteilseigner eine Stimme hat (unabhängig vom kapitalanteil).
aber im Falle eines Falles 50% entstandener Schulden am Hals habe?
nö, es können 100 % sein, da der Lieferant/Kreditgeber sich raussuchen kann, wen er zur Zahlung heranziehen will.
Ciao maxet.