Hallo,
habe ihr eine Frage bzw. einen Sachverhalt der mich doch ein bisschen „belastet“.
Ich hatte heute die Vorlesung „Unternehmensrecht“.
Auf die Frage des Dozenten - was der Dozent beruflich macht, möchte ich hier lieber nicht sagen - wie sich GbR und OHG ähnlich sind habe ich gesagt, dass wenn man eine GbR ins Handelsregister einträgt, dann eine OHG daraus wird.
Daraufhin meinte der Dozent, dass das so nicht ganz richtig sei, da es für eine OHG schon ausreiche ein Handelsgewerbe zu betreiben und sich die OHG bzw. dessen Gesellschafter nicht im Handelsregister einzutragen brauchen.
Das ist doch eigentlich falsch oder nicht?
Wenn ich sagen wir mal mit 3 Leuten Autos vertickern möchte und wir das in der Kneipe beschliessen, dann haben wir automatisch eine GbR.
Möchten wir jetzt aber nach außen hin als OHG auftreten, so MÜSSEN wir uns doch ins Handelsregister eintragen und aus der GbR wird eine OHG.
Das habe ich mir selbst so angelesen.
In der Berufsschule habe ich das so mitbekommen.
Ein Prof. hat das auch so in seiner Vorlesung gesagt und
auf der Seite der IHK Berlin steht das auch so.
Liege ich mit den anderen falsch oder liegt tatsächlich der Dozent falsch?
Er sagte noch, dass die Eintragung konstitutiv ist.
Das ändert aber nichts daran, dass er sich eintragen MUSS.
Oder sehe ich das falsch?
Ich würde mich über Antworten von euch sehr freuen.
Danke und Gruß
Norbert