Hallo,
folgender fiktiver Fall: alte Frau stirbt, es ist bekannt, dass ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist im unteren fünfstelligen Bereich vorhanden ist, dass sie einem ihrer neun Enkelkinder vermacht haben soll. Die acht anderen bekommen nichts. Sparbuch ist bis sechs Monate nach Todesdatum nicht aufzufinden, dann findetet das entsprechende Enkelkind das Sparbuch in ihren Unterlagen. Es gibt kein Testament sondern nur den Eintrag: im Sparbuch: das Geld soll xxx gehören" mit Unterschrift und Datum.
Wie soll man das beurteilen?
Gruss
Rainer
hallo.
folgender fiktiver Fall: alte Frau stirbt, es ist bekannt,
dass ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist im unteren
fünfstelligen Bereich vorhanden ist, dass sie einem ihrer neun
Enkelkinder vermacht haben soll. Die acht anderen bekommen
nichts.
evtl. besteht aber ein pflichtteilsanspruch. siehe http://www.pflichtteilrechner.de/
kinder der verstorbenen sind doch sicher auch noch da?
Es gibt kein Testament sondern
nur den Eintrag: im Sparbuch: das Geld soll xxx gehören" mit
Unterschrift und Datum.
Wie soll man das beurteilen?
ein testament muß weder von einem notar beurkundet noch auf einem sauberen blatt papier geschrieben sein.
der eintrag im sparbuch kann also durchaus den anspruch an ein testament nach §2247 BGB erfüllen.
je nach vermögens- und familienverhältnissen der enkel an sich und untereinander wird das auf einen rechtsstreit hinauslaufen und ein gericht muß klären, inwieweit der eintrag zu würdigen ist.
gruß
michael