Ohne Anwalt Überprüfung von Urteil erwirken ?

Kann jemand ohne Anwalt eine Überprüfung von einem LG Urteil beim OLG einreichen nach der Verjährungszeit.

Oder wer ist zuständig der Petitionaussschuss im Bundestag oder das BVG oder der BGH

Kann jemand ohne Anwalt eine Überprüfung von einem LG Urteil
beim OLG einreichen nach der Verjährungszeit.

Ab LG besteht Anwaltszwang, da geht nichts ohne Anwalt.

Was meinst Du mit Verjährungszeit? Meinst Du das das Urteil bereits rechtskräftig geworden ist?

Oder wer ist zuständig der Petitionaussschuss im Bundestag
oder das BVG oder der BGH

Das ist so, als ob Du fragst, wo geht eine Straße hin? BVG und BGH haben unterschiedliche Zuständigkeiten. Ob der Petitionsausschuß an einem rechtskräftigen Urteil etwas ändern kann, glaube ich nicht.

Gruß
Tina