Ohne Arbeitsvertrag in der Probezeit?

Nach kurzer Arbeitslosigkeit wurde eine Teilzeitanstellung (25h) in einem zahntechnischen Labor aufgenommen. Vereinbart war mündlich eine Bezahlung von 1625 Euro brutto. Nach 2 Wochen wurde dem Arbeitnehmer wieder gekündigt,ohne dass der Arbeitnehmer je einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten hat. Der Arbeitnehmer hat
bis jetzt noch keine Entgeldabrechnung erhalten, dafür aber eine Überweisung von 325 Euro. Der Arbeitgeber sagte auf die Frage nach dem Grund für diese Summe,
sie hätten ein Anfangsgehalt von 1300 vereinbart und erst nach der Probezeit die 1625 Euro. Nichtsdestotrotz erscheint dem Arbeitgeber der Betrag zu niedrig und er fühlt sich betrogen.

Hallo,

wer das höhere Gehalt verlangt, muss es beweisen (=AN), wobei aber in dem Fall, dass der Richter mangels widersprüchlicher Angaben der Parteien, fehlendem schriftlichen Vertrag und fehlender Zeugen nicht feststellen kann, welche Vergütung nun vereinbart wurde, noch http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html zur Hilfe kommt.

Was in der Probezeit für Zahntechniker üblich ist, weiß ich allerdings nicht.

VG
EK

Hallo,

bis jetzt noch keine Entgeldabrechnung erhalten, dafür aber
eine Überweisung von 325 Euro. Der Arbeitgeber sagte auf die
Frage nach dem Grund für diese Summe,
sie hätten ein Anfangsgehalt von 1300 vereinbart und erst nach
der Probezeit die 1625 Euro. Nichtsdestotrotz erscheint dem
Arbeitgeber der Betrag zu niedrig und er fühlt sich betrogen.

also selbst bei Steuerklasse 6 müsste bei 1300 Brutto Monatslohn nach 14 Tagen mehr heraus kommen.

Wenn der AG (oder sein Steuerberater) auf diese Summe gekommen ist, muss dieser doch auch darlegen können, wie die Berechnung stattfand.

M.E. ist die Abrechnung zu Ungunsten des AN fehlerhaft.

Gruß

S.J.

Hallo

Wurde der AN fristlos gekündigt? Wenn man 2 Wochen arbeitet und danach (idR) eine Küfrist von 2 Wochen zu wahren ist, müsste man schon Steuerklasse 18 haben, um auf das Netto zu kommen…

Gruß,
LeoLo