Hallo,
ich interessiere mich für folgende Fragestellung:
Wer eine Ausbildung (z.B. KFZ-Mechaniker) abgebrochen (im 3. Lehrjahr) hat, anschließend aber 10 Jahren als Servicefahrer (anerkannter Ausbildungsberuf?) gearbeitet hat, kann sich diese als abgeschlossene Ausbildung anerkennen lassen.
Ist das korrekt? Und wenn ja, wie bzw. wo würde eine solche Anerkennung erfolgen?
Vielen Dank,
Grüße, Kate
Dazu kann ich leider keine verbindliche Antwort geben, da dies je nach Land anders sein kann. Ich würde mich an Ihrer Stelle bei einer Berufsberatung, einer Gewerbeschule oder beim Arbeitsamt informieren.
Hallo Kate,
der Servicefahrer(in) ist ein anerkannter Berufszweig des Berufskraftfahrers.
- Es gibt bei der zuständigen DIHK (IHK) einn Ausbildungsplan.
- Inhalte des Ausbioldungsplan müssen erfolgen.
- Antrag auf eine Verkürzte Ausbildung mit anschließender Prüfung
Die bereits geleisteten Jahre können (!) angerechnet werden, s. d. hierbei eine verkürzte Ausbildung durchführbar wäre.
Vile Erfolg!
Mfg
Oliver
Hallo Kate,
meines Wissens gibt es kein Ausbildungsberuf ‚Servicefahrer‘. Es gibt den einen Abschluss Berufskraftfahrer. Aber auch hier müssen seit 09.09 in Abständen, alle fünf, Jahre sogenannte Qualifizierungslehrgänge nachgewiesen werden. Da ich nicht weiß, wozu die angestrebte Anerkennung dienen soll, empfehle ich eine Beratung bei der zuständigen IHK am Ort.
Gruß Ralf
Hallo,
als Servicefahrer
(anerkannter Ausbildungsberuf?)
Nein: Berufskraftfahrer
kann sich
diese als abgeschlossene Ausbildung anerkennen lassen.
Ist das korrekt?
Nein, ein Anerkennungsverfahren gibt es nicht.
Aber es die Möglichkeit nach § 45 BBiG zur Abschlußprüfung im Beruf Berufskraftfahrer zugelassen zu werden. Zuständig ist die IHK. Also dort nachfragen.
Gruß
Otto