Ohne Ausweis... Zahlen ?

Hallo.
Kann das Ordnungsamt eine Betrag berechnen wenn eine 16jährige keinen Ausweis bei sich hat? Wie ist das selbe bei Erwachsenen - wenn wir schon gerade davon reden.

Danke

Kann das Ordnungsamt eine Betrag berechnen wenn eine 16jährige
keinen Ausweis bei sich hat? Wie ist das selbe bei Erwachsenen

  • wenn wir schon gerade davon reden.

Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres und kann sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 EUR belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung und für Waffenträger.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

Die Mitführpflicht gilt auch im Zollgrenzbezirk.

MfG Frank Müller

Hallo !

Dann erkläre mal die näheren Umstände,warum ein Ordnungsamt eine solche Gebühr ? verlangt hatte.
Eine Jugendschutzkontrolle in einer Disko z.B.,Jugendliche konnte sich nicht ausweisen ?
Und da wurde etwas kassiert ?
Wohl eher mußte die Jugendliche die Disko verlassen,wenn das Alter nicht geklärt werden konnte,oder?

MfG
duck313

Hi,

in Deutschland besteht eine Pflicht einen Ausweis zu besitzen.
Dies wird durch einen Perso oder Reisepass erfüllt.

In Deutschland gibt es keine allgemeine Mitführpflicht für einen Ausweis.
Es gibt aber Sonderfälle wo ein Ausweis mitgeführt werden muss.
Ein Beispiel: Bauarbeiter müssen auf Baustellen Ausweise mitführen. Dies dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Die Frage ist also, wogegen soll die 16jährige verstoßen haben? Besitzt sie keinen Ausweis oder wurde sie an einer Stelle aufgegriffen wo sie ihn hätte dabei haben müssen, hat ihn aber zu hause vergesen?

Je nach Situation könnte also eine Ordnungswidrigkeit vor liegen die mit einem entsprechenden Ordnungsgeld belegt werden könnte.

MFG

Hallo,

es gibt keine grundsätzliche Mitführpflicht des Ausweises. Um eine Mitführpflicht für einen speziellen Fall zu begründen, muss noch mehr vorliegen.

Gruss

Iru

Hallo,

Die Mitführpflicht gilt auch im Zollgrenzbezirk.

kannst du mir bitte die Rechtsvorschrift nennen, woraus sich die Mitführpflicht eines Ausweises im grenznahen Raum ergibt?
Der von dir benutzte Begriff, den „Zollgrenzbezirk“ im eigentlichen Sinne, gibt es nicht mehr.

Gruss

Iru

Hallo Frank,

Zusatzfrage:

Gilt in dem von Dir benannten Fall beim Jagdausübungsberechtigten nicht auch der gültige Jagdschein als Ausweis im Sinne des Gesetzes?

Herzliche Grüße

Helmut

und für
Waffenträger.

MfG Frank Müller