Ohne Beleg keine Absetzung? Kulanz?

Hallo,

in der Steuererklärung wurden 1500 € Werbungskosten für Bewerbungen angegeben.

Dies möchte jetzt das FA, verständlicherweise?, überprüfen und vom Steuerzahler entsprechende Nachweise haben.

Das Problem dabei ist tatsächlich, dass sämtliche Unterlagen einfach nicht mehr aufzufinden sind. Die müssen irgendwann mal beim Umzug oder bei Renovierungsarbeiten oder bei was auch immer abhanden gekommen sein. Der Steuerzahler kann also nicht nachweisen, dass er solch hohen Werbungskosten hatte.

Er kann sich lediglich auf die Jahre davor berufen, in denen er in etwa immer gleichhohe Werbungskosten für Bewerbungen angegeben hat und auch immer nachweisen konnte. In einem Jahr waren es sogar noch höhere Werbungskosten aufgrund von Bewerbungen.

Der Steuerzahler weiß zwar noch so ungefähr, wo er sich überall beworben hat, aber nicht mehr, wann genau.

Hat der Steuerzahler jetzt schlicht und ergreifend gelitten oder kann er sich auf die vorangengangenen Jahr berufen und somit auf Kulanz hoffen?

Welche Möglichkeiten hat der Steuerzahler?
Danke + Gruß

Hat der Steuerzahler jetzt schlicht und ergreifend gelitten
oder kann er sich auf die vorangengangenen Jahr berufen und
somit auf Kulanz hoffen?

vorjahr ist latte.

bei bewerbungen ist man ja in der glücklichen lage, dass man, anders als bei einem schnöden kassenbeleg, noch diverse mails hat oder zumindest noch grob weiss, wo man denn in diesem jahr überall war und ggf. kann das FA das ja durch nachfrage beim beworbenen pot. AG prüfen.

bei 1500 öcken für bewerbungen, da sollte ja mehr als passbilder und mappen gewesen sein. und wenn man das ganze dann plausibel in einer schönen tabelle auflistet, dann kann auch der sachbearbeiter eher damit umgehen und tut sich leichter die kosten auch ohne beleg durchzuwinken.

gruß inder

Hallo!
Der Betreffende kann auf Kulanz hoffen. Dem Finanzamt schreiben, auf die vorhergehenden Jahre hinweisen, auflisten, was noch erinnerlich ist und die Beträge glaubhaft erläutern. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind Finanzbeamte keine Ungeheuer :smile:))

Gruß,
Eva

Versuchen, auf die vorherigen Jahre hinzuweisen, kann er natürlich. Er wird sich aber jedenfalls hinsetzen müssen und versuchen, die ganzen Sachen noch im Kopf zusammen zu kriegen. 1500 Euro finde ich viel. Ich hatte mich in einem Jahr auch viel beworben und war zu vielen Gesprächen eingeladen worden. Da habe ich dann z.B. Fahrtkosten geltend gemacht, hatte aber die ganzen Schreiben der Einladungen zu den Gesprächen beigelegt. Das waren dann vielleicht 200-300 Euro insgesamt. Also 1500 Euro ohne gescheite Belege? Versuchen ja, aber ob das klappt?

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind Finanzbeamte keine
Ungeheuer :smile:))

Na dann hab’ ich dieses Jahr aber eine Ausnahme erwischt… meine Steuererklärung ist noch in Bearbeitung, weil die Finanzbeamte möchte, dass ich beweise, dass ich keinen Dienstwagen hatte …

Klar sind Menschen unterschiedlich, aber es gibt sogar Finanzbeamte, die nicht mal die Nullhypothese gelten lassen… die würden vermutlich nur dann die Bewerbungskosten glauben, wenn die jeweiligen Personaler dies schriftlich bestätigen.

Aber probieren schadet nichts.

Gruß,
Michael

Servus,

das klappt mit Sicherheit nicht, weil Veranlagungen aus den Vorjahren bei der ESt grundsätzlich keine Auswirkung auf die Beurteilung bei einer laufenden Veranlagung haben.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Hallo Michael,

ein Ungeheuer ist der nicht - der hat nur nicht damit gerechnet, dass es so ein unmenschlich großer Aufwand ist, sich vom Arbeitgeber einen Dreizeiler schreiben zu lassen.

Bei einer normalen Personalstelle wäre dieser Aufwand ungefähr so groß wie der, den Du grade für Deinen Beitrag hattest.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Salut Léon,

da ist das Kind schon so ziemlich in den Brunnen gefallen.

Der Steuerpflichtige hat hier den Fehler gemacht und den erklärten Betrag nicht von vornherein bei seiner Steuererklärung mit einer plausiblen Aufstellung glaubhaft gemacht - wenn diese vorliegt und inhaltlich „passt“, ist es für den Sachbearbeiter am FA abgesehen von besonderen Einzelfällen nicht so ganz leicht, durch die Anforderung und Prüfung von Nachweisen einen Aufwand zu erzeugen, der wahrscheinlich höher ist als der damit erreichte Mehrertrag.

Jetzt kann der Sachbearbeiter am FA, der sich mit der Veranlagung beschäftigt, entscheiden, ob ihm eine Glaubhaftmachung genügt, oder ob er einen Nachweis haben möchte. Und offenbar hat er schon entschieden.

Wie Dir der Inder bereits beschrieben hat, ist die einzige (vage!) Chance, den erklärten Betrag mit allen Details plausibel darzustellen und eben auf die abhanden gekommenen Belege hinzuweisen. Wenn er so deutlich auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam macht, muss er dann natürlich damit rechnen, dass z.B. stichprobenhaft bei einzelnen der aufgeführten Arbeitgeber angefragt wird, ob es da einen Bewerber L.G. gegeben hat, mit dem am 14.07.2012 ein Vorstellungstermin vereinbart war. Wissentlich falsche Angaben sind bei so einer Rekonstruktion also nicht grad das Mittel der Wahl.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Wenn da einzelne Unterlagen nicht mehr vorhanden wären, dann könnte der Steuerpflichtige „Ersatzbelege“ erstellen und auf Anerkennung dieser hoffen, aber wenn **alle** Belege weg sind, dann dürften die Chancen schlecht stehen, dass die Angabe „einfach so“ geglaubt werden werden.

Und was in den Jahren vorher war, dürfte hier auch kaum relevant sein.

Hallöchen Blumpeder,

ein Ungeheuer ist der nicht - der hat nur nicht damit
gerechnet, dass es so ein unmenschlich großer Aufwand ist,
sich vom Arbeitgeber einen Dreizeiler schreiben zu lassen.

Bei einer normalen Personalstelle wäre dieser Aufwand ungefähr
so groß wie der, den Du grade für Deinen Beitrag hattest.

Gilt im Steuerrecht die Schuldvermutung?
Warum muss man beweisen, dass man etwas nicht getan hat - wenn es keine Indizien dafür gibt?

Als Nächstes muss man dann noch beweisen, dass man keine Flugreisen gemacht hat, danach, dass man keine Hotels besucht hat, danach dass man keine Bewirtungen getätigt hat?

Natürlich ist es ein Dreizeiler, aber ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich noch alles nicht getan habe und eines Tages beweisen muss?

Gruß,
Michael

Grundsatz des maximalen Ärgerns
Servus,

Gilt im Steuerrecht die Schuldvermutung?

es geht hier um eine ganz banale Plausibilitätsprüfung - es kommt zwar vor, dass Arbeitnehmern der Dienstwagen weggenommen wird, dem sie vorher hatten, aber es ist nicht so ganz arg häufig.

Warum muss man beweisen, dass man etwas nicht getan hat - wenn
es keine Indizien dafür gibt?

Gibt es denn keine Indizien dafür? Dass diese einfache Rückfrage des FA bei Dir solche Betriebsamkeit auslöst, lässt vermuten, dass es welche gibt.

Hiermit:

Natürlich ist es ein Dreizeiler, aber ich habe überhaupt keine
Ahnung, was ich noch alles nicht getan habe und eines Tages
beweisen muss?

machst Du Dir das Leben unnötig schwer. Es geht um eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass er im Kalenderjahr NN keinen Dienstwagen zur Verfügung gestellt hat, und nicht um Dinge, von denen Du Dir ausdenkst, dass sie eines Tages irgendwie sein könnten.

Michael Kohlhaas kämpfte da an einer Front, wo es eher Sinn hatte.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Beweislast
Hi,

Für Tatsachen, die sich steuerlich zu seinen Gunsten auswirken, trägt der Steuerpflichtige die Objektive Beweislast.

Damit kommt man bei der Unterscheidung weiter.

Schöne Grüße
C.

1 Like