Ohne Blaulicht - muss ich außweichen?

Ich war heute vor einer roten Ampel als erste in der Schlange gestande, es war eine vierspurige Kreuzung, zwei Mittelspuren, eine Links- und eine Rechtsabbiegespur. Ich war auf der rechten Mittelspur gestanden, und hinter mir ist aus der linken Mittelspur einer rausgebogen, hat sich so schräg hinter mich gestelt, gehupt und wild gestikulierend versucht deutlich zu machen, dass ich fahren soll - ich hätte nicht ausweichen können, links und rechts warn Autos. Ich schau auf die Ampel, die ja rot war und bin natürlich stehen geblieben. Der hinter mit hat nicht aufgehört zu hupen, und mein hinteter Mitfahrer hat gemeint der hat eine Armbinde, auf der ‚Bundesgrenzschutz‘ steht und gemeint ich soll fahren. Ich habe mich aber nicht getraut - obwohl die Kreuzung frei war, rote Ampel ist eben rot. In dem Moment ist der Rechtsabbiegepfeil grün geworden, ich bin dann einfach - in der Rechtsabbiegespur war keiner mehr gestanden - dahingefahren, die war ja grün. Der hinter mir hatte außerdem ein ganz normales dunkles Auto, ohne Blaulicht oder Martinshorn.
Meine Frage: Muss ich über die rote Ampel fahren? Bzw. DARF ich drüber fahren? Was wenn ich geblitzt werde?

Soweit ich weiß, gibt es Wegerecht nur mit Martinshorn und Blaulicht.

Also: nein, du mußtest keinen Platz machen.

Gruß

Kubi

IANAL

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) 1Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

2Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Das bedeutet,ohne Blaulichtmusst du nicht freimachen!

Das bedeutet,ohne Blaulichtmusst du nicht freimachen!

Danke für eure Antworten - ich muss also nicht freimachen. Aber was wäre gewesen, wenn ich über die rote Ampel gefahren wäre und es wäre eine Blitzerampel gewesen? Hätte ich drüberfahren DÜRFEN?

Moin, Eva,

Hätte der Fahrzeuglenker drüberfahren DÜRFEN?

nach der StVO nicht. Im Fall einer Anzeige hätte er argumentieren können, er habe sich bedroht bzw. genötigt gefühlt.

Gruß Ralf

Das bedeutet,ohne Blaulichtmusst du nicht freimachen!

Ergänzung: Nur für Blaulicht muss auch niemand Platz machen, lediglich die Kombination Balulicht & Einsatzhorn gibt die Anordnung Platz zu machen! (Zum Glück weiß das kaum jemand - zum Glück für die Rettungsdienste, Polizei & Co.)