Ohne Brille unterwegs... (2)

Hi,

was mich im Zusammenhang mit der Sehhilfe immer schon mal interessiert hat:
Wie wird verfahren, wenn ein KFZ-Führer ohne Sehhilfe „erwischt“ wird und er
a) eine Brille dabei hat (ich nehme an Owi, kann aber mit Sehhilfe weiterfahren)? Welche Sanktionen sind zu erwarten?
b) er nicht mal eine Brille dabei hat?

Gruß Stefan

Kostet in beiden Fällen 25,- Euro, wegen Nichteinhalten der Führerscheinauflagen.

Wenn Du keine Brille dabei hast, kann es unter gewissen Umständen dazu führen, dass Dir die Weiterfahrt untersagt wird (kommt aber extrem selten vor)

Im Falle eines Unfalles stehen aber noch versicherungsrechtliche Konsequenzen im Raum. Evtl. fordert die Versicherung einen Teil oder die gesamte gezahlte Schadenssumme daraufhin zurück!

Also, lieber Brille anziehen :wink:

Kostet in beiden Fällen 25,- Euro, wegen Nichteinhalten der
Führerscheinauflagen.

Das setzt aber voraus, dass es sich um eine Führerscheinauflage handelt, respektive, dass die Sehhilfe im Führerschein eingetragen ist. Und das ist sie nur ab bestimmten Werten und nur bei relevanter Fehlsichtigkeit.

LG Petra

Kostet in beiden Fällen 25,- Euro, wegen Nichteinhalten der
Führerscheinauflagen.

Oder aber 40 Euro und 1 Punkt:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_4…

Gruß
C.

Moin,

und auch nicht uninteressant in dem Zusammenhang ist, dass wohl neuerdings nur „geeignete Sehhilfe“ eingetragen wird, in älteren Führerscheinen aber auch steht „sind Augengläser zu tragen“. Oder gelten Kontaktlinsen auch als „Augengläser“; zumindest sind sie nicht aus Glas, oder?

Liebe Grüße,
-Efchen

und auch nicht uninteressant in dem Zusammenhang ist, dass
wohl neuerdings nur „geeignete Sehhilfe“ eingetragen wird, in
älteren Führerscheinen aber auch steht „sind Augengläser zu
tragen“. Oder gelten Kontaktlinsen auch als „Augengläser“;
zumindest sind sie nicht aus Glas, oder?

Zu beachten ist der Eintrag unter Ziffer 12 (bei den EU-Führerscheinen):
Schlüsselzahl 01 legt fest, dass eine Sehhilfe getragen werden muss - dies können auch Kontaktlinsen sein. Da diese jedoch diverse Einschränkungen der Sehkraft nicht ausgleichen können (z.B. Honrhautkrümmungen) kann festgelegt werden, dass zwingend eine Brille getragen werden muss. Dies wird dann durch die Schlüsselzahl 01.01 dokumentiert.

Hallo,

dies können auch Kontaktlinsen sein. Da diese jedoch
diverse Einschränkungen der Sehkraft nicht ausgleichen können
(z.B. Honrhautkrümmungen)

da bist Du aber falsch informiert. Bei Hornhautverkrümmung nimmt man torische Kontaktlinsen.

Gruß, Niels

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den polizisten möchte ich sehen…
hallo bezett

Wenn Du keine Brille dabei hast, kann es unter gewissen
Umständen dazu führen, dass Dir die Weiterfahrt untersagt wird
(kommt aber extrem selten vor)

… der jemanden in diesem fall die weiterfahrt erlaubt. ohne sehhilfe sofort stopp! und da gibt es keine diskussion. welcher polizist nimmt dieses risiko in kauf? stell dir vor, an der nächsten ecke baut der nen unfall und es stellt sich heraus, dass der schupo ihn hat weiterfahren lassen.

gruß sabine

…wenn sie nicht eingetragen ist, kann weder Polizei noch Versicherung wissen, dass der Fahrzeugführer eine Brille tragen muss. Also gehen wir einfach mal davon aus :wink:

Wenn Du keine Brille dabei hast, kann es unter gewissen
Umständen dazu führen, dass Dir die Weiterfahrt untersagt wird
(kommt aber extrem selten vor)

Hallo,

wenn die Sehhilfe verpflichtend ist und dies auch aus dem Führerschein hervorgeht, ist es eher die Regel, dass die Weiterfahrt untersagt wird. Wer will denn sagen, dass die Person auch ohne Brille das Fahrzeug sicher führen kann.
Allerdings kann kaum ein Polizist beurteilen, ob die mitgeführte Brille tatsächlich die Fehlsichtigkeit ausgleicht; es könnte durchaus eine simple Sonnenbrille ohne optische Eigenschaften sein. Deswegen dann eher doch die Weiterfahrt ohne Owi.
Im Falle eines VU könnte es dann aber doch sein, dass die Brille optisch überprüft wird und dann die Versicherung dem Brillennichtträger grobe Fahrlässigkeit unterstellt (oder dies zumindest versucht).

Gruss

Iru