Wir haben ja Fasnacht und da gibt es ja viele Veranstaltungen. Allerdings sind diese oft ab 18. (ich bin jetzt 16) Im prinzip ist das kein Problem weil meineEltern eigentlich an viele dieser Veranstaltungen gehen. Aber nun ist meine Mama krank und mein Papa geht nicht nicht ohne sie. Ich bin in einem Musikverein. Kann ich irgendwie über den Verein an diese Verantaltung oder mit den Eltern von meiner Freundin (die ist auch 16) und die sind dann für den Abend meine Aufsichtspersonen. Meine Eltern haben eigentlich kein Problem damit wenn ich gehen würde. Ich trinke nicht (viel) und mach keine schlimmen sachen und das wissen sie auch.
Geht das nun irgendwie ???
Hallo,
lass deine Eltern eine sog. Aufsichtsübertragung ausfüllen. Hintergrund ist das Jugendschutzgesetz:
§1 Im Sinne dieses Gesetzes
…
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder
zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person
Erziehungsaufgaben wahrnimmt … .
Beispielformular: http://www.spvgg-osterhofen.de/Erziehungsbeauftragun…
oder http://lmgtfy.com/?q=aufsichts%C3%BCbertragung+formular
hth
MK
Mit dem Musikverein dürfte das doch kein Problem sein, oder?
Im Zweifelsfall müssen deine Eltern vielleicht dem „Leiter“ ein Schreiben geben, dass er dich mitnehmen darf oder so.
Ich denke, dann wäre das okay.
So haben wir das jedenfalls früher gemacht, da gab es nie Probleme.
Und mit den Eltern deiner Freundin geht das vielleicht auch.
Viel Glück und Spaß!
Hi! Hier stehts Ganz genau:
http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html#p1
$1 Klärt Begriffe, ansonsten sind § 4/5 interessant
Gruß Werwölfling