Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Man ist beruflich fast das ganze Jahr unterwegs (in den letzen Jahren im Schnitt rund 350 Tage/Jahr nur in Hotels und Pensionen) und kommt nur alle 4-5 Monate für 1-2 Tage nach Hause. Somit rechnet sich die Wohnung nicht mehr und man gibt sie auf. Somait hat man ja keinen festen Wohnsitz mehr, aber noch einen Job.
Welche Konsequenzen würden sich hierraus ergeben?
Wie kommt man an seine Lohnsteuerkarte?
Wer ist zuständig, wenn man Behördengänge (z.B. Ausweis verlängern) zu erledigen hat?
Kann man in D einfach so auch nur in Hotels leben?
Welches Finanzamt ist eigentlich dann für die Steuern zuständig?
Ein verbleib an einem Ort wäre nie länger als 14 Tage und zwischenzeitlich sind auch Persioden von bis zu 6 Monaten im Ausland.
Hi,
Man ist beruflich fast das ganze Jahr unterwegs (in den letzen
Jahren im Schnitt rund 350 Tage/Jahr nur in Hotels und
Pensionen) und kommt nur alle 4-5 Monate für 1-2 Tage nach
Hause. Somit rechnet sich die Wohnung nicht mehr und man gibt
sie auf. Somait hat man ja keinen festen Wohnsitz mehr, aber
noch einen Job.
Welche Konsequenzen würden sich hierraus ergeben?
Wie kommt man an seine Lohnsteuerkarte?
Lohnsteuerkarte wurde das letztemal für 2010 ausgestellt, diese gilt übergangsweise für 2011 weiter, aber ab 2012 gibt´s ne elektronische Steuerkarte, d.h. man gibt dem Arbeitgeber seine persönlichen Daten (wie Name Geburtsdatum etc.) und die persönliche Steuer-Identifikationsnummer.
siehe auch [www.bundesfinanzministerium.de/nn_53530/DE/Buergerin…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53530/DE/Buergerinnen und Buerger/Arbeit und Steuererklaerung/Lohnsteuerkarte-2011.html?__nnn=true)
Wer ist zuständig, wenn man Behördengänge (z.B. Ausweis
verlängern) zu erledigen hat?
Bei Ausweis- oder Passbeantragung die Behörde wo man sich gerade aufhält (§ 8 Personalausweisgesetz); dort ist das fertige Dokument aber auch wieder abzuholen.
Kann man in D einfach so auch nur in Hotels leben?
Ja - dafür gibt es dort Meldevordrucke. Bei längeren Wohnaufenthalten im Hotel wäre eine Anmeldung beim Einwohneramt vorzuziehen.
Welches Finanzamt ist eigentlich dann für die Steuern
zuständig?
Für die Festsetzung der Einkommensteuer ist stets das Finanzamt zuständig in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt).
Gruß von Sid