Ohne Fuehrerschein auf Privatgrundstueck fahren

Hallo,

laut Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis) darf jemand auch ohne Fahrerlaubnis auf einem Privatgrundstueck fahren wenn er

-die Einwilligung des Grundstueckseigentuemers hat und
-das Grundstueck nicht vom oeffentlichen Verkehr zugaenglich ist

Angenommen A laesst B (ohne Fuehrerschein) am Sonntag auf einem leeren Supermarktparkplatz fahren - ohne Erlaubnis des Supermarktbetreibers.

Wie sieht die Rechtslage aus wenn A durch eine Absperrung (z.B. ein anderes Auto) die Einfahrt zum Supermarktparkplatz zuvor versperrt hat so dass das Privatgrundstueck nicht vom oeffentlichen Strassennetz zugaenglich ist?

Kann A dann nur eine Anzeige vom Supermarkt wegen der Versperrung des Parkplatzes und wegen der unerlaubten Nutzung bekommen oder koennen A und B auch wegen des Fahrens ohne Fuehrerschein (bzw. des fahren lassens) belangt werden?

Gruss und Dank

Desperado

Hallo,

-das Grundstueck nicht vom oeffentlichen Verkehr zugaenglich
ist
…
Wie sieht die Rechtslage aus wenn A durch eine Absperrung
(z.B. ein anderes Auto) die Einfahrt zum Supermarktparkplatz
zuvor versperrt hat so dass das Privatgrundstueck nicht vom
oeffentlichen Strassennetz zugaenglich ist?

Straßenverkehr besteht nicht nur aus Autos! Was wenn ein Radfahrer oder ein Fußgänger am querstehenden Auto vorbei (oder womöglich über einen Fuß-/Radweg auf der anderen Seite des Parkplatzes) auf den Parkplatz fährt/geht?

Cu Rene

StraĂźenverkehr besteht nicht nur aus Autos! Was wenn ein
Radfahrer oder ein Fußgänger am querstehenden Auto vorbei
(oder womöglich über einen Fuß-/Radweg auf der anderen Seite
des Parkplatzes) auf den Parkplatz fährt/geht?

Na gut, dann nehmen wir einmal an dass der Parkplatz mit einem rot/weissen Band an allen Zugaengen abgesperrt ist.

Bei den meisten Privatgrundstuecken kann man nicht ausschliessen dass ein Fussgaenger auf irgendeine Weise eindringt (ueber die Absperrung klettert, durch ein kurz mal geoeffnetet Tor hineinlaeuft…). Wenn man dies so genau definieren wuerde waere praktisch jeder Verkehrsuebungsplatz illegal.

Hallo,

-die Einwilligung des Grundstueckseigentuemers hat und

die hat er nicht. Und es ist zwar ein Privatgelände, aber trotzdem öffentlicher Verkehrsraum. Siehe §1 VwV-StVo (http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameaufbau.htm?ht…)
Oder hier: http://www.sicherestrassen.de/Urteile/index.htm?http… unter dem Punkt „öffentlicher Verkehrsraum“. Und noch einer: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Kann A dann nur eine Anzeige vom Supermarkt wegen der
Versperrung des Parkplatzes und wegen der unerlaubten Nutzung
bekommen oder koennen A und B auch wegen des Fahrens ohne
Fuehrerschein (bzw. des fahren lassens) belangt werden?

Der Supermarkt könnte Schadenersatz fordern. Aber wo genau sollte hier der Schaden sein?

Noch ein Link: http://www.frag-einen-anwalt.de/Fahren-ohne-Fahrerla…

GruĂź
loderunner (ianal)

Hallo Loderunner,

Danke fuer die Antwort und die Links. Da aus den verlinkten Quellen hervorgeht dass ein vom Verkehr abgeschlossenes Grundstueck kein oeffentlicher Verkehrsraum ist wuerde dies ja bedeuten dass es legal waere wenn jemand den Supermarktparkplatz zuvor mit rot/weissem Band absperrt. (Dass das Absperren eines fremden Grundstueckes illegal ist lasse ich mal aussen vor).

M.E. hat das Eigentumsrecht des Supermarktes (bzw. dessen Zustimmung oder fehlende Zustimmung) nichts damit zu tun ob es eine oeffentlich zugaengliche Verkehrsflaeche ist - oder etwa doch?

Gruss

Desperado

Hallo,

der Wille des EigentĂĽmers,das er nur Berechtigte
auf seinem Grundstück haben will,muss klar erkennbar sein…
Stichwort
Befriedetes Besitztum

Dieses kann zum B.durch umlaufende Zäune,Mauern,dichte Hecken kenntlich gemacht werden.
Aber auch für kurzeitige Veranstaltungen (zum B. Trödelmärkte)
durch mobile Absperreinrichtungen wie
-Flatterband
-Bauzaun
-Drängelgitter

Hallo,

der Wille des EigentĂĽmers,das er nur Berechtigte
auf seinem Grundstück haben will,muss klar erkennbar sein…

Aber die anderen Verkehrsteilnehmer erkennen eine abgesperrte Flaeche doch als nicht zugaenglich, egal ob diese vom Eigentuemer oder von den Beispielpersonen A und B abgesperrt wurde - und damit waere das Fahren ohne Fahrerlaubnis legal - oder?

Gruss

Desperado

Hallo,

nein, denn die hier versuchte Umwidmung in einen nichtöffentlichen Raum erfolgt nicht durch den Eigentümer , sondern einen hierzu nicht berechtigten Dritten als Privatperson. Daher ist das auch bei Absperren ohne Genehmigung des Eigentümers immer noch öffentlicher Raum.

VG
EK

2 Like

Na gut, dann nehmen wir einmal an dass der Parkplatz mit einem
rot/weissen Band an allen Zugaengen abgesperrt ist.

ich will ja nicht die illusion zerstören aber fast immer steht so ein kleines schild weiß rot umrandet mit der aufschrift feuerwehrzufahrt.
nun will also jemand die feuerwehrzufahrt absperren … . das ist verboten.

hauptmann

Hallo,

Da aus den verlinkten
Quellen hervorgeht dass ein vom Verkehr abgeschlossenes
Grundstueck kein oeffentlicher Verkehrsraum ist wuerde dies ja
bedeuten dass es legal waere wenn jemand den
Supermarktparkplatz zuvor mit rot/weissem Band absperrt.

Nein, das geht imho gerade nicht daraus hervor. Im Gegenteil steht da explizit, dass auch ein zeitweilig für allgemeinen Besucherverkehr freigegebenes Gelände der StVO unterliegt.
GruĂź
loderunner (ianal)

Hallo,

Im Gegenteil steht da explizit, dass auch ein zeitweilig für allgemeinen Besucherverkehr freigegebenes Gelände der StVO unterliegt.

so ist es, allerdings nur zu den Zeiten, wo das Gelände nicht abgesperrt ist (bekanntes Beispiel: Tankstellengelände, das während der Geschäftszeit löffentlicher Verkehrsraum ist, aber außerhalb der Geschäftszeit, wenn der Tankstellenbetreiber den Zugang mit einer Kette abgesperrt hat, eben nicht).

Der Knackpunkt bei Desperados Beispiel ist, dass man den Supermarktparkplatz ohne bzw. entgegen den Willen des Berechtigten versucht umzuwidmen. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die Rechte Dritter. Und durch solche Rechtswidrigkeit kannst du kein neues geltendes Recht schaffen.

Wäre es möglich, nach Desperados Gedankenspiel öffentlichen Verkehrsraum in nichtöffentlichen Verkehrsraum umzuwidmen, so könnte man das Gleiche doch auch auf tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum machen, d.h. ich sperre einfach eine Straße ab und darf dann dort ohne Führerschein Autofahren.

Was anderes wäre, wenn der Supermarktbetreiber seinen Parkplatz selbst so absperrt, dass er nicht mehr so ohne weiteres zugänglich wäre und dort Autorennen veranstaltet. Aber selbst dann darf die Zugänglichkeit nicht nur gegen den Kauf einer Eintrittskarte gegeben sein (vgl. die Regelung eines gebührenpflichtigen Parkhauses) sondern muss einen klar abgegrenzten Personenkreis umfassen (z.B. die Mitarbeiter des Supermarktes, sonst keiner).
Man darf auch nicht vergessen, dass mancher Supermarktparkplatz trotz der Tatsache, dass es Privatgrund ist, tatsächlich öffentlich gewidmet ist, also auch der Supermarktbetreiber nicht so ohne Weiteres seinen eigenen Grund und Boden umwidmen darf.

Gruss

Iru

3 Like

ich sperre einfach eine StraĂźe ab
und darf dann dort ohne FĂĽhrerschein Autofahren.

oder, mit anderen worten: dann darf der papst dort ohne gurt rumkutschiert werden :wink: