Hallo,
laut Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis) darf jemand auch ohne Fahrerlaubnis auf einem Privatgrundstueck fahren wenn er
-die Einwilligung des Grundstueckseigentuemers hat und
-das Grundstueck nicht vom oeffentlichen Verkehr zugaenglich ist
Angenommen A laesst B (ohne Fuehrerschein) am Sonntag auf einem leeren Supermarktparkplatz fahren - ohne Erlaubnis des Supermarktbetreibers.
Wie sieht die Rechtslage aus wenn A durch eine Absperrung (z.B. ein anderes Auto) die Einfahrt zum Supermarktparkplatz zuvor versperrt hat so dass das Privatgrundstueck nicht vom oeffentlichen Strassennetz zugaenglich ist?
Kann A dann nur eine Anzeige vom Supermarkt wegen der Versperrung des Parkplatzes und wegen der unerlaubten Nutzung bekommen oder koennen A und B auch wegen des Fahrens ohne Fuehrerschein (bzw. des fahren lassens) belangt werden?
Gruss und Dank
Desperado