nehmen wir mal an, der Freund eines Freundes hat bei der EU-Wahl ein Kreuzchen bei einer Partei gemacht, die anschließend bei wahlkreisweisen Auflistungen angeblich keine einzige Stimme erhalten hat, und gleichzeitig sind angeblich einige wenige ungültige Stimmzettel abgegeben worden.
Kann man sich die „ungülitgen“ Wahlzettel zeigen lassen? Wer hat das Recht da Einsicht zu nehmen?
Kann man sich die „ungülitgen“ Wahlzettel zeigen lassen? Wer
hat das Recht da Einsicht zu nehmen?
Auskunft darüber gibt das WahlPrG (Wahlprüfungsgesetz). Dort entnehme ich
§2, Abs. 2: Den Einspruch kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages einlegen.
Absatz drei besagt, dass dies spätestens zwei Monate nach dem Wahlgang erfolgen muss.
§2, Abs. 2: Den Einspruch kann jeder Wahlberechtigte, jede
Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder
Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des
Bundestages einlegen.
Ok, das hoert sich an, als ob das ein größerer Aufwand wäre. Ist ja eigentlich logisch, sonst würde es wohl dauernd passieren.
Ok, das hoert sich an, als ob das ein größerer Aufwand wäre.
Wenn die Formulierung einer Einspruchserklärung und der postalische Versand oder das direkte Abgeben des Schriftstücks für dich ein größerer Aufwand ist, dann hast du recht.