also leute mich interessiert folgendes.
was passiert eigentlich in deutschland wenn jemand keine kv hat und er geht zum arzt oder hospital?
ablehnen darf man ja sicherlich nicht weil man sich sonst strafbar macht. (unterlassene hilfeleistung) … denke ich
also wird behandelt. nun ist aber eine pfändungsfreigrenze von 930 euro.
beim patienten ist also nüscht zu holen.
gibt es in der brd einen fond oder so etwas änliches woraus dann die behandlung bezahlt wird.
ach ja, gehen wir davon aus deas der patient weder sozialhilfe bezieht noch arbeitslosengeld ect.
wie siehts da aus?
danke im voraus