Moin moin,
wie schön, dass heute ein Feiertag ist. Da kann man sich mal so richtig streiten 
ein ehemaliger Selbstständiger DARF nie wieder in die gestzl.
nachdem er in der Privaten war
Das ist nur so, wenn er sich hat freistellen lassen. Sowie er
wieder in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechselt,
wird er wieder Mitglied in einer GKV seiner Wahl. Und zwar
zwangsweise!
DAS war nicht die Frage, ein Selbstständiger darf nicht zurück
in die GKV, ohne eine Beschäftigungsverhältnis…
Und ob er darf. Allerdings nicht, wenn er sich hat freistellen lassen. Die Frage ist aber auch, warum er wollen sollte. Ich kann der gesetzlichen Krankenkasse genauso wenig Sympathie entgegenbringen, wie der Renten"versicherung" … aber ich schweife ab.
Selbstständige dürfen auch in die gesetzliche, aber wenn sie
den Beitrag zweimal zu spät überweisen werden sie gekündigt
und dann DARF nie wieder in die gesetzliche
Das wäre mir neu. Kannst Du das mit einer Quelle (nicht
Bildzeitung) belegen?
willst du das Schreiben meiner ehemaligen GKV als pdf?
Ach, was Krankenkassen nicht alles so schreiben. Als beleg würde ich z.B. eine höchstrichterliche Entscheidung dazu anerkennen. Ich akzeptiere ja auch keine Briefe von der Nigeria-Connection als Beweis dafür, dass mir ein Unbekannter 10 Mio. Euro überweisen will.
ein Selbstständiger kann sich die Beiträge der privaten nicht
mehr leisten…
Das mag zwar vorkommen, aber da die Beiträge i.d.R. unterhalb
derer der gesetzlichen Krankenkasse liegen, kann ich mir das
nur schwer vorstellen.
Grottenunsinn!! in der GKV gibt es die Familienversicherung,
in der PKV nicht, also ein Familienvater selbstständig mit
zwei Kindern und einer Hausfrau zahlt in der GKV EINEN Beitrag
in der PKV VIER!
Die Beiträge der Kinder sind mit ca. 30 EUR/Monat eher bescheiden. Die Ehefrau schlägt in der Tat mit kompletten Beiträgen zu Buche (nicht selten geschlechtsspezifisch höher!), wenn sie denn nicht gesetzlich versichert ist. Findet man gar nicht so selten, dass nur *ein* Partner privat versichert ist, während der zweite (notgedrungen) in der gesetzlichen Krankenkasse verbleibt.
Da könnte man aber die Frage stellen, warum das gut so sein soll, dass ich mit meinen Beiträgen die Überbevölkerung und veraltete Lebensformen subventionieren muss. Aber auch hier komme ich vom Thema ab. Ich gebe also zu: Die private Krankenkasse ist zwar im Einzelbeitrag günstiger als die gesetzliche, hat aber den Nachteil für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag zu erheben.
es kommt also immer nur auf die Selbstständigen zurück, AN
haben damit NIE etwas zu tun
Was redest Du für einen Quark? Abhängig Beschäftigte mit einem
menschenwürdigen Einkommen können sich die Krankenkasse ebenso
aussuchen, wie Selbstständige, Freiberufler und Beamte.
???
Nennt sich „Beitragsbemessungsgrenze“ und liegt derzeit bei 42.300 EUR regelmäßigem Jahresbrutoeinkommen. (3525 EUR/Monat). Ab diesem Betrag steht es jedem Beschäftigen frei, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden.
Du
siehst, das Phänomen der planmäßigen Sterbehilfe betrifft
lediglich die sozial schwachen im Lande. Arbeitslose (was ja
mittlerweile das gleiche ist, wie Sozialhilfeempfänger) und
Arbeitnehmer mit Minijobs oder geringsten Einkommen.
???
Menschen mit einem Einkommen unterhalb dieser Grenze werden gezwungen, die gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Der „Leistungskatalog“ dieser Kassen ist die bekannt (Nur um den Begriff „Sterbehilfe“ ein wenig zu erklären)?
Nur denen
wird zwangsweise neben den horrenden Krankenkassenbeiträgen
und Eintrittsgeldern beim Arzt auch noch aufgebürdet, ihre
Brillen, Arzneimittel, vernünftige Zahnbehandlungen,
menschenwürdige Unterbringung im Krankenhaus etc. entweder
selbst zu zahlen, oder per zusätzlicher privater Versicherung
abzusichern.
??? DAS kommentier ich nicht
Ist doch vollkommen klar. Privatpatienten bekommen freie Krankenhaus- und Arztwahl, Einzelzimmer, optimale Reha-Behandlung etc. pp.
Kassenpatienten bekommen 6-er Zimmer, den Arzt, der gerade für zuständig erklärt wurde, lieber ein paar Schmerztabletten anstatt Krankengymnastik, etc.
Ist (leider) Realität, und keine Polemik. Ich habe mir z.B. letztes Jahr den kleinen Zeh gebrochen. Bin also zur nächsten chirurgischen Praxis gegangen, habe gesagt „hier bin ich, tut weh, machen Sie was“. Auf die Frage nach der Versicherung „Privat“ gesagt, und fünf Minuten später war ich trotz brechend vollem Wartezimmer beim Doc.
Zur Nachuntersuchung war ich eine Woche später etwas zu früh dran, also habe ich einen Moment vor der Anmeldetheke gesessen. Es kam ein kreidebleicher Mann mit einem Nagel oder Metallstück im Arm in die Praxis gewankt. Die Sprechstundenhilfe hat ihn nach der Versicherung gefragt, worauf er in gebrochendem Deutsch erklärt hat, er wäre Sozialhilfeempfänger. Daraufhin wurde er nach einem Papier des Sozialamtes gefragt, was er nicht dabei hatte. Die Anmeldeschnepfe hat ihn dann eiskalt nach Hause geschickt. „Kommen Sie wieder, wenn sie den Zettel haben!“. Einen Arzt hat der Mann nicht gesehen. Ich habe es daraufhin vorgezogen, meinen Zeh wo anders weiterbehandeln zu lassen.
- weswegen sich auch niemand
darum kümmert - Selbstständige sind in diesem Land ja keine
Menschen sondern Heuschrecken - also Ungeziefer…aber DAS ist
ein anderes Thema
Du hast alles gründlich Misverstanden. Heuschrecken sind
diejenigen, die tatsächlich der Meinung sind, ihr Geld könne
für sie arbeiten. Als Ungeziefer und Schmarotzer hingegen
werden nur die schwächsten im Lande,
Arbeitslose/Sozialhilfeempfänger, chronisch Kranke und alte
Menschen bezeichnet. Entsprechend werden die dann erst von der
Bildzeitung und dann vom Rest der Gesellschaft behandelt.
DAS erklär mal Müntefering
Wieso muss ich dem das erklären? Der sagt das doch selbst …
- und nun bitte den Rest des
postkomministischen Unfugs weiter…
Was meinst Du mit „postkomministisch“? Nach dem Kommmunismus? Oder doch kommunistisch aber nach dem Kommunistisch? Darüber sollten wir uns auch in einem andren Thread streiten.
zum Arzt gehen, sich behandeln lassen und dann selbst
zahlen…am Kassenhäuschen des Aztes sagen „Selbstständig“ und
die rechnung abwarten - und dann wirst Du sehen, das das
Honorar der Ärzte nur bei Gesetzlichen festgeschrieben ist -
bei privaten dürfen (und machen) die Ärzte den 3,5fachen
Honorar-Satz nehmen…
Die Zahnärzte dürfen in begründeten Fällen bis zum 3.5fachen
abrechnen, was sie dann auch ab und zu tun. Alle anderen
Behandlungen maximal mit 2.3fach. Was ebenfalls gemacht wird.
2,3 fach in der Regelsatz, von dem - gerne - bis 3,5fach
abgewichen wird, wenn der Arzt es begründen kann…
Nö. 1,0 ist der Regelsatz. „Normale“ Ärzte drüfen ohne weitere Begründung 2,3 abrechnen, Zahnärzte bis 3,5. Jeder beliebige höhere Faktor ist denkbar, bedarf aber dann einer Einzelfallklärung mit der Krankenversicherung bzw. einer extra Zustimmung des Patienten, dass er diese höheren Beträge aus eigener Tasche zu zahlen bereit ist.
Private Krankenkassen (zumindest meine) haben damit Null
Probleme und sind trotzdem billiger im Beitrag, als die
gesetzliche.
dann hast du nen vernünftigen Vertrag, aber nicht den
billigsten
Keine Ahnung. Ich war bisher mit meiner Krankenversicherung äußerst zufrieden und sie ist billiger, als die billigste gesetzliche KV. Denn der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Anteil, auch bei der Privaten. Das sollte man nicht außer Acht lassen, wenn man über den Freibetrag hinaus kommt und über einen Wechsel nachdenkt!
Gegen das sehr hohe ansteigen der Beiträge im Alter werden
Altersrücklagen gebildet, so dass das auch kein Problem
darstellt. Und sollten wirklich mal finanzielle Probleme im
Alter auftreten (wer weiss, was dem Staat noch so alles
einfällt, um die Sparguthaben der Bürger zu plündern, damit
Müllermilch subventioniert Arbeitsplätze abbauen kann), darf
man sich für den gesetzlichen Beitrag auf gesetzliche Leistung
bei der PKV zurückstufen lassen. Dann allerdings gehen in der
Tat die Altersrücklagen flöten.
und das tuen sie auch wenn man aus der PKV in die GKv muss und
dann zurück will…erzähl nix
Es kommt darauf an. Wenn man schlau ist, dann handelt man vor einem Wechsel von Privat- zu GKV eine sog. „Anwartschaft“ aus. Das friert einem den Status gewissermaßen ein und man kann im Falle der Möglichkeit jederzeit wieder zurück welchseln, ohne weitere Gesundheitsprüfung etc.
Wird der beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt, oder lassen
die den verrecken?
DAS darf niemand…egal ober versichert oder nicht!
Klar! Auch das hast Du irgendwie nicht mitbekommen. Im
Krankenhaus lassen sie derzeit vor allem gesetzlich
versicherte verrecken.
Kein Kommentar - war sind in D-land und nicht in irgendeinem
Entwicklungsland am Äquator…sei vorsichtig mit solcherlei
Äusserungen - die sind strafrechtlich relevant…
Du meinst, nur weil wir in Deutschland sind, werden Menschen im Krankenhaus stets mit dem medizinisch notwendigen versorgt? Dann schau mal in die Archive von „Monitor“, „Panorama“, „Plus-Minus“ und dergleichen. So oft, wie da vom Gegenteil berichtet wird, sind das mit Sicherheit keine „bedauerlichen Einzelfälle“. Sehr schön auch diese Geschichte hier: http://www.ndrtv.de/panorama/archiv/2005/0127/aerzte…
Da ist nämlich schon nach einem Monat
das Quartalsgeld aufgebraucht. Da heisst es, die Leute auch
kurz vorm Exitus noch schnell vom Gelände zu schaffen, damit
man nicht mehr zuständig ist.
trolliger Unfug
Nö, bittere Realität. Mir hat ein Freund erst vor ein paar Wochen davon berichtet. Er hat von Privat zu GKV wechseln müssen (Student --> Beruf – Einkommen