Ohne Krankenversicherung ?

Hallo!

In unserer Tageszeitung (Freie Presse, Sachsen) war vor paar Tagen zu lesen, dass es in Sachsen nun ca. 30 000 Personen gibt, die nicht krankenversichert sind. War nur eine Schätzung, genaue Zahlen gibt es nicht.
Das würde wohl überwiegend die „Neu-Selbstständigen“ betreffen, die mit einer Existenzgründung der Arbeitslosigkeit entgehen wollen, und vielleicht ihr Eigentum retten wollen.

Was ich wissen will:
Was passiert denn, wenn einer dieser Personen ernsthaft erkrankt?
Wird der beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt, oder lassen die den verrecken?
Muss derjenige die Behandlung später selbst bezahlen, und wird dann der Uhu geklebt?
Oder wird das aus Steuermitteln bezahlt?

Und, um eine allgemeine Diskussion anzuregen, wäre es nicht sinnvoll, dass irgendeine Behörde überwacht, ob jeder Bürger krankenversichert ist? Bei der KFZ- Haftpflicht z. B. klappt das ja auch ganz gut.

Grüße, Steffen!

Auch hallo.

Das würde wohl überwiegend die „Neu-Selbstständigen“
betreffen, die mit einer Existenzgründung der :Arbeitslosigkeit
entgehen wollen, und vielleicht ihr Eigentum retten :wollen.

Was ich wissen will:
Was passiert denn, wenn einer dieser Personen ernsthaft
erkrankt?
Wird der beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt, oder :lassen
die den verrecken?
Muss derjenige die Behandlung später selbst bezahlen, :und wird
dann der Uhu geklebt?
Oder wird das aus Steuermitteln bezahlt?

Dazu siehe http://www.sueddeutsche.de/,wirm3/wirtschaft/artikel…
http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de7544&SID=s4…
(offtopic):http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de8259&SID=s4…
Ja, ich weiss: die 93 Jahre alte Sozialhilfeempfängerin wird angestrengt um auf die Härte der Reformen aufmerksam zu machen :wink:

Und, um eine allgemeine Diskussion anzuregen, wäre es :nicht
sinnvoll, dass irgendeine Behörde überwacht, ob jeder :Bürger
krankenversichert ist? Bei der KFZ- Haftpflicht z. B. :klappt
das ja auch ganz gut.

Mit dem kleinen Unterschied, dass eine medizinische
Behandlung um einiges aufwendiger und teurer als eine Autoreparatur ist. Ausserdem könnten die Beiträge zur KV bedeutend niedriger sein, wenn die Leute sich gesundheitlich vernünftig benehmen würden.

HTH
mfg M.L.

Guten Morgen,

es gibt drei Hauptgründe für die KVlosigkeit

ein ehemaliger Selbstständiger DARF nie wieder in die gestzl. nachdem er in der Privaten war
Selbstständige dürfen auch in die gesetzliche, aber wenn sie den Beitrag zweimal zu spät überweisen werden sie gekündigt und dann DARF nie wieder in die gesetzliche
ein Selbstständiger kann sich die Beiträge der privaten nicht mehr leisten…

es kommt also immer nur auf die Selbstständigen zurück, AN haben damit NIE etwas zu tun - weswegen sich auch niemand darum kümmert - Selbstständige sind in diesem Land ja keine Menschen sondern Heuschrecken - also Ungeziefer…aber DAS ist ein anderes Thema

Was ich wissen will:
Was passiert denn, wenn einer dieser Personen ernsthaft
erkrankt?

zum Arzt gehen, sich behandeln lassen und dann selbst zahlen…am Kassenhäuschen des Aztes sagen „Selbstständig“ und die rechnung abwarten - und dann wirst Du sehen, das das Honorar der Ärzte nur bei Gesetzlichen festgeschrieben ist - bei privaten dürfen (und machen) die Ärzte den 3,5fachen Honorar-Satz nehmen…und wen du ne billige private hast, die im Vertrag und in der Werbung mit 100 % Kostenübernahme prahlt - was glaubst du wohl wer dei übrigen 2,5 übernimmt…?

Wird der beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt, oder lassen
die den verrecken?

DAS darf niemand…egal ober versichert oder nicht! und wenn derjenige nichts zahlen kann, dann gibts Medizin light, aber man wird definitiv versorgt!!!
NIEMAND wird nicht behandelt…zumindest in Krnakenhäusern und Notfallärzten - ob aber auch die Schönheitschirurgen die MEsser wetzen ist fraglich - sollen sie ja auch nicht.

Muss derjenige die Behandlung später selbst bezahlen, und wird
dann der Uhu geklebt?

JA! definitiv wird die Rechnung eingeklagt und dann vollstreckt. natürlich! und das ist auch gut so, sonst würde sich ja jeder den Beitrag schenken…ne ne, da kommt der Mann mit dem (heißt der nicht Kuckuck…??) Titel und vollstreckt.

Oder wird das aus Steuermitteln bezahlt?

definitiv NEIN! die Versicherungen (privat und gestzlich) haben einen Pool, in den jede ein paar € einzahlt; aus diesem werden die Leistungen zumindest kostendeckend (ohne Gewinn) der Ärzte und Krnkenhäuser beglichen - diesen Poll gibts auch bei Autos etc.

Und, um eine allgemeine Diskussion anzuregen, wäre es nicht
sinnvoll, dass irgendeine Behörde überwacht,

die gestzlichen sind ne Behörde - zeigt sich allein daran, dass die die säumigen Beiträge nicht einklagen müssen, sondern als Verwaltungsbejörde direkt (ohne Titel) vollstrecken dürfen (und machen!!) daran gehen jährlcih tausende von Unternehmen kaputt zum Teil absichtlich…besonders dann, wenn Betriebsräte und Gewerkschaften den AG anzeigen, die Beiträge nicht regelmäßig zu zahlen…das geht sooo schnell…

ob jeder Bürger
krankenversichert ist?

du verwechselst Bürger und Versicherte! ALLE lohnabhängig Beschäftigten sind gezwungen!!! in der gesetzlichen zu sein, es geht nur um Selbstständige und Beamte - lass dich hier nicht von der billigen WErbung der privaten irre machen…
und ob sich ein Selbstständiger (Beiträge zu absolut 100% aus der eigenen Tasche) versichet oder nicht ist sein Problem - und nochwas; in die private kann man auch nach Fehlzeiten zurück, mnan verliert nur alle Vergünstigungen fürs Alter und so…
und Beamte? die sind sowieso alle versichet, mal privat mal freiwillig gesetzlich, denn da zahlt der AG auch seinen hälftigen Anteil an der KV

du siehst also, das ganze „hatkeine KV“- Problem ist Quatsch, im Prinzip keiner Diskussion würdig, den die paar Einzelfälle sind sowas von irrelevant

Bei der KFZ- Haftpflicht z. B. klappt
das ja auch ganz gut.

ja, aber muss das so sein…??

Grüße, Steffen!

schönen Feiertag
Ralf

Hallo Ralf!

ein ehemaliger Selbstständiger DARF nie wieder in die gestzl.
nachdem er in der Privaten war

Solange der ehemals Selbständige das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, wird er problemlos Mitglied in einer gestzlichen KV seiner Wahl. Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs gibts allerdings ein Problem. Dann haben Betroffene nur folgende Möglichkeiten:

  • Arztrechnungen selbst bezahlen. Beinahe beliebige ambulante Behandlungen und kleinere stationäre Sachen sind kostenmäßig gar nicht so schlimm. Aber es kann natürlich jederzeit schlimm kommen…

  • ALGII ist ein Ausweg für viele Betroffene. Damit werden zwar keine Vorversicherungszeiten für eine freiwillige Mitgliedschaft erworben, aber Behandlungen wie für jedes KV-Mitglied werden gewährt und bezahlt.

  • Künstlersozialkasse. Dafür muß man gestalterisch/künstlerisch/schöpferisch selbständig tätig sein. Eine Altersgrenze für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse gibt es nicht, Vorversicherungszeiten in einer gesetzlichen KV sind nicht erforderlich.

Selbstständige sind in diesem :Land ja keine Menschen :sondern Heuschrecken - also :Ungeziefer…

Schlagt diese Ausbeuter, Blutsauger und Volksschädlinge tot, wo immer sie angetroffen werden!

du siehst also, das ganze „hat keine KV“- Problem ist :Quatsch, im Prinzip keiner :smiley:iskussion würdig…

Betrifft ja auch bloß eine satt 6stellige Personenzahl. Wo gehobelt wird, fallen halt Späne. Auf Einzelschicksale können wir keine Rücksicht nehmen, schon gar nicht auf solche von Leuten, die womöglich schon hunderte Beitragsjahre für ihre früheren Angestellten zahlten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Ralf!

ein ehemaliger Selbstständiger DARF nie wieder in die gestzl.
nachdem er in der Privaten war

Solange der ehemals Selbständige das 55. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat und eine versicherungspflichtige Beschäftigung
aufnimmt, wird er problemlos Mitglied in einer gestzlichen KV
seiner Wahl. Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs gibts
allerdings ein Problem. Dann haben Betroffene nur folgende
Möglichkeiten:

  • Arztrechnungen selbst bezahlen. Beinahe beliebige ambulante
    Behandlungen und kleinere stationäre Sachen sind kostenmäßig
    gar nicht so schlimm. Aber es kann natürlich jederzeit schlimm
    kommen…

  • ALGII ist ein Ausweg für viele Betroffene. Damit werden zwar
    keine Vorversicherungszeiten für eine freiwillige
    Mitgliedschaft erworben, aber Behandlungen wie für jedes
    KV-Mitglied werden gewährt und bezahlt.

  • Künstlersozialkasse. Dafür muß man
    gestalterisch/künstlerisch/schöpferisch selbständig tätig
    sein. Eine Altersgrenze für die Aufnahme in die
    Künstlersozialkasse gibt es nicht, Vorversicherungszeiten in
    einer gesetzlichen KV sind nicht erforderlich.

Selbstständige sind in diesem :Land ja keine Menschen :sondern Heuschrecken - also :Ungeziefer…

Schlagt diese Ausbeuter, Blutsauger und Volksschädlinge tot,
wo immer sie angetroffen werden!

du siehst also, das ganze „hat keine KV“- Problem ist :Quatsch, im Prinzip keiner :smiley:iskussion würdig…

Betrifft ja auch bloß eine satt 6stellige Personenzahl. Wo
gehobelt wird, fallen halt Späne. Auf Einzelschicksale können
wir keine Rücksicht nehmen, schon gar nicht auf solche von
Leuten, die womöglich schon hunderte Beitragsjahre für ihre
früheren Angestellten zahlten.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,
danke, richtig!

bleibt ein Punkt
freiwillige GKV für Selbstständige

der Beitrag wird nach dem tatsächichen Einkommen lt. Steuerbescheid ermittelt. hat der Selbstständige ein höheres Einkom,en als die Beiträge waren muss nachgzahlt werden, soweit OK, dann wird der neue Beitrag nach dem alten Einkommen berechnet, soweit OK, dann aber kommt ein beschissenens Jahr, das Einkommen sinkt -> aber der Beitrag bleibt bei der vorigen Summe! er wird nicht !! reduziert.

bei AN ist es so, dass der Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen (hälftig) abgezogen wird, bei Selbstständigen wird der volle Beitrag nach dem letzten höchsten Einkommen berechnet - und wenn man dies nicht mehr zahlen kann, dann fliegt man raus! und der Weg in die GKV ist zu! bleibt die PKV…nur da spielt Einkommen gar keine Rolle, verdient man also als Selbstständiger (ein schlechtes JAhr kann jeden ereilen…bei zwei sind dann auch die Rücklagen weg…bei drei - aber man darf ja keine Kosten sparen…) zu wenig für die GKV und erst recht zu wenig für die PKV, dann also ohne KV…

du hast recht wegen der 6stelligen Personenzahl - ich habe nur das Gefühl, dass diese Menschen nicht wirklich zählen, es sind halt (in der Mehrzahl) nur ehemalige Heuschrecken, Ungeziefer eben…

Gruß
Ralf

Guten Morgen,

ein ehemaliger Selbstständiger DARF nie wieder in die gestzl.
nachdem er in der Privaten war

Das ist nur so, wenn er sich hat freistellen lassen. Sowie er wieder in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechselt, wird er wieder Mitglied in einer GKV seiner Wahl. Und zwar zwangsweise!

Selbstständige dürfen auch in die gesetzliche, aber wenn sie
den Beitrag zweimal zu spät überweisen werden sie gekündigt
und dann DARF nie wieder in die gesetzliche

Das wäre mir neu. Kannst Du das mit einer Quelle (nicht Bildzeitung) belegen?

ein Selbstständiger kann sich die Beiträge der privaten nicht
mehr leisten…

Das mag zwar vorkommen, aber da die Beiträge i.d.R. unterhalb derer der gesetzlichen Krankenkasse liegen, kann ich mir das nur schwer vorstellen.

es kommt also immer nur auf die Selbstständigen zurück, AN
haben damit NIE etwas zu tun

Was redest Du für einen Quark? Abhängig Beschäftigte mit einem menschenwürdigen Einkommen können sich die Krankenkasse ebenso aussuchen, wie Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Du siehst, das Phänomen der planmäßigen Sterbehilfe betrifft lediglich die sozial schwachen im Lande. Arbeitslose (was ja mittlerweile das gleiche ist, wie Sozialhilfeempfänger) und Arbeitnehmer mit Minijobs oder geringsten Einkommen. Nur denen wird zwangsweise neben den horrenden Krankenkassenbeiträgen und Eintrittsgeldern beim Arzt auch noch aufgebürdet, ihre Brillen, Arzneimittel, vernünftige Zahnbehandlungen, menschenwürdige Unterbringung im Krankenhaus etc. entweder selbst zu zahlen, oder per zusätzlicher privater Versicherung abzusichern.

  • weswegen sich auch niemand
    darum kümmert - Selbstständige sind in diesem Land ja keine
    Menschen sondern Heuschrecken - also Ungeziefer…aber DAS ist
    ein anderes Thema

Du hast alles gründlich Misverstanden. Heuschrecken sind diejenigen, die tatsächlich der Meinung sind, ihr Geld könne für sie arbeiten. Als Ungeziefer und Schmarotzer hingegen werden nur die schwächsten im Lande, Arbeitslose/Sozialhilfeempfänger, chronisch Kranke und alte Menschen bezeichnet. Entsprechend werden die dann erst von der Bildzeitung und dann vom Rest der Gesellschaft behandelt.

zum Arzt gehen, sich behandeln lassen und dann selbst
zahlen…am Kassenhäuschen des Aztes sagen „Selbstständig“ und
die rechnung abwarten - und dann wirst Du sehen, das das
Honorar der Ärzte nur bei Gesetzlichen festgeschrieben ist -
bei privaten dürfen (und machen) die Ärzte den 3,5fachen
Honorar-Satz nehmen…

Die Zahnärzte dürfen in begründeten Fällen bis zum 3.5fachen abrechnen, was sie dann auch ab und zu tun. Alle anderen Behandlungen maximal mit 2.3fach. Was ebenfalls gemacht wird. Private Krankenkassen (zumindest meine) haben damit Null Probleme und sind trotzdem billiger im Beitrag, als die gesetzliche.

und wen du ne billige private hast, die
im Vertrag und in der Werbung mit 100 % Kostenübernahme prahlt

  • was glaubst du wohl wer dei übrigen 2,5 übernimmt…?

So eine Kasse ist mir noch nie unter gekommen. Ich bin ziemlich gut versichert und bekomme 90% mit einem maximalen Selbstbahalt von 400,- EUR/Jahr. Das finde ich sehr fair, insbesondere in Verbindung mit der Beitragsrückerstattung im Falle der Nichtnutzung. Praktisch, wenn man im Jahr nur ein- zweimal wegen einer Erkältung zum Arzt gehen musste. Das zahlt man dann locker selbst und bekommt durch die Rückerstattung noch einen ordentlichen Batzen Geld raus.

Gegen das sehr hohe ansteigen der Beiträge im Alter werden Altersrücklagen gebildet, so dass das auch kein Problem darstellt. Und sollten wirklich mal finanzielle Probleme im Alter auftreten (wer weiss, was dem Staat noch so alles einfällt, um die Sparguthaben der Bürger zu plündern, damit Müllermilch subventioniert Arbeitsplätze abbauen kann), darf man sich für den gesetzlichen Beitrag auf gesetzliche Leistung bei der PKV zurückstufen lassen. Dann allerdings gehen in der Tat die Altersrücklagen flöten.

Wird der beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt, oder lassen
die den verrecken?

DAS darf niemand…egal ober versichert oder nicht!

Klar! Auch das hast Du irgendwie nicht mitbekommen. Im Krankenhaus lassen sie derzeit vor allem gesetzlich versicherte verrecken. Da ist nämlich schon nach einem Monat das Quartalsgeld aufgebraucht. Da heisst es, die Leute auch kurz vorm Exitus noch schnell vom Gelände zu schaffen, damit man nicht mehr zuständig ist. Ich würde im Zweifelsfalls angeben, ich wäre Privatversichert. Lieber hinterher mit dem Oberarzt um das Geld einen auskegeln, als die Radieschen von unten angucken. Aber vielleicht hänge ich auch nur zu sehr an meinem irdischen Leben …

Gruß

Fritze

Guten Morgen,

ein ehemaliger Selbstständiger DARF nie wieder in die gestzl.
nachdem er in der Privaten war

Das ist nur so, wenn er sich hat freistellen lassen. Sowie er
wieder in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechselt,
wird er wieder Mitglied in einer GKV seiner Wahl. Und zwar
zwangsweise!

DAS war nicht die Frage, ein Selbstständiger darf nicht zurück in die GKV, ohne eine Beschäftigungsverhältnis…

Selbstständige dürfen auch in die gesetzliche, aber wenn sie
den Beitrag zweimal zu spät überweisen werden sie gekündigt
und dann DARF nie wieder in die gesetzliche

Das wäre mir neu. Kannst Du das mit einer Quelle (nicht
Bildzeitung) belegen?

willst du das Schreiben meiner ehemaligen GKV als pdf?

ein Selbstständiger kann sich die Beiträge der privaten nicht
mehr leisten…

Das mag zwar vorkommen, aber da die Beiträge i.d.R. unterhalb
derer der gesetzlichen Krankenkasse liegen, kann ich mir das
nur schwer vorstellen.

Grottenunsinn!! in der GKV gibt es die Familienversicherung, in der PKV nicht, also ein Familienvater selbstständig mit zwei Kindern und einer Hausfrau zahlt in der GKV EINEN Beitrag in der PKV VIER!

es kommt also immer nur auf die Selbstständigen zurück, AN
haben damit NIE etwas zu tun

Was redest Du für einen Quark? Abhängig Beschäftigte mit einem
menschenwürdigen Einkommen können sich die Krankenkasse ebenso
aussuchen, wie Selbstständige, Freiberufler und Beamte.

???

Du
siehst, das Phänomen der planmäßigen Sterbehilfe betrifft
lediglich die sozial schwachen im Lande. Arbeitslose (was ja
mittlerweile das gleiche ist, wie Sozialhilfeempfänger) und
Arbeitnehmer mit Minijobs oder geringsten Einkommen.

???

Nur denen
wird zwangsweise neben den horrenden Krankenkassenbeiträgen
und Eintrittsgeldern beim Arzt auch noch aufgebürdet, ihre
Brillen, Arzneimittel, vernünftige Zahnbehandlungen,
menschenwürdige Unterbringung im Krankenhaus etc. entweder
selbst zu zahlen, oder per zusätzlicher privater Versicherung
abzusichern.

??? DAS kommentier ich nicht

  • weswegen sich auch niemand
    darum kümmert - Selbstständige sind in diesem Land ja keine
    Menschen sondern Heuschrecken - also Ungeziefer…aber DAS ist
    ein anderes Thema

Du hast alles gründlich Misverstanden. Heuschrecken sind
diejenigen, die tatsächlich der Meinung sind, ihr Geld könne
für sie arbeiten. Als Ungeziefer und Schmarotzer hingegen
werden nur die schwächsten im Lande,
Arbeitslose/Sozialhilfeempfänger, chronisch Kranke und alte
Menschen bezeichnet. Entsprechend werden die dann erst von der
Bildzeitung und dann vom Rest der Gesellschaft behandelt.

DAS erklär mal Müntefering - und nun bitte den Rest des postkomministischen Unfugs weiter…

zum Arzt gehen, sich behandeln lassen und dann selbst
zahlen…am Kassenhäuschen des Aztes sagen „Selbstständig“ und
die rechnung abwarten - und dann wirst Du sehen, das das
Honorar der Ärzte nur bei Gesetzlichen festgeschrieben ist -
bei privaten dürfen (und machen) die Ärzte den 3,5fachen
Honorar-Satz nehmen…

Die Zahnärzte dürfen in begründeten Fällen bis zum 3.5fachen
abrechnen, was sie dann auch ab und zu tun. Alle anderen
Behandlungen maximal mit 2.3fach. Was ebenfalls gemacht wird.

2,3 fach in der Regelsatz, von dem - gerne - bis 3,5fach abgewichen wird, wenn der Arzt es begründen kann…

Private Krankenkassen (zumindest meine) haben damit Null
Probleme und sind trotzdem billiger im Beitrag, als die
gesetzliche.

dann hast du nen vernünftigen Vertrag, aber nicht den billigsten

und wen du ne billige private hast, die
im Vertrag und in der Werbung mit 100 % Kostenübernahme prahlt

  • was glaubst du wohl wer dei übrigen 2,5 übernimmt…?

So eine Kasse ist mir noch nie unter gekommen. Ich bin
ziemlich gut versichert und bekomme 90% mit einem maximalen
Selbstbahalt von 400,- EUR/Jahr. Das finde ich sehr fair,
insbesondere in Verbindung mit der Beitragsrückerstattung im
Falle der Nichtnutzung. Praktisch, wenn man im Jahr nur ein-
zweimal wegen einer Erkältung zum Arzt gehen musste. Das zahlt
man dann locker selbst und bekommt durch die Rückerstattung
noch einen ordentlichen Batzen Geld raus.

s.o.

Gegen das sehr hohe ansteigen der Beiträge im Alter werden
Altersrücklagen gebildet, so dass das auch kein Problem
darstellt. Und sollten wirklich mal finanzielle Probleme im
Alter auftreten (wer weiss, was dem Staat noch so alles
einfällt, um die Sparguthaben der Bürger zu plündern, damit
Müllermilch subventioniert Arbeitsplätze abbauen kann), darf
man sich für den gesetzlichen Beitrag auf gesetzliche Leistung
bei der PKV zurückstufen lassen. Dann allerdings gehen in der
Tat die Altersrücklagen flöten.

und das tuen sie auch wenn man aus der PKV in die GKv muss und dann zurück will…erzähl nix

Wird der beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt, oder lassen
die den verrecken?

DAS darf niemand…egal ober versichert oder nicht!

Klar! Auch das hast Du irgendwie nicht mitbekommen. Im
Krankenhaus lassen sie derzeit vor allem gesetzlich
versicherte verrecken.

Kein Kommentar - war sind in D-land und nicht in irgendeinem Entwicklungsland am Äquator…sei vorsichtig mit solcherlei Äusserungen - die sind strafrechtlich relevant…

Da ist nämlich schon nach einem Monat
das Quartalsgeld aufgebraucht. Da heisst es, die Leute auch
kurz vorm Exitus noch schnell vom Gelände zu schaffen, damit
man nicht mehr zuständig ist.

trolliger Unfug

Ich würde im Zweifelsfalls
angeben, ich wäre Privatversichert. Lieber hinterher mit dem
Oberarzt um das Geld einen auskegeln, als die Radieschen von
unten angucken. Aber vielleicht hänge ich auch nur zu sehr an
meinem irdischen Leben …

Moin moin,

wie schön, dass heute ein Feiertag ist. Da kann man sich mal so richtig streiten :smile:

ein ehemaliger Selbstständiger DARF nie wieder in die gestzl.
nachdem er in der Privaten war

Das ist nur so, wenn er sich hat freistellen lassen. Sowie er
wieder in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechselt,
wird er wieder Mitglied in einer GKV seiner Wahl. Und zwar
zwangsweise!

DAS war nicht die Frage, ein Selbstständiger darf nicht zurück
in die GKV, ohne eine Beschäftigungsverhältnis…

Und ob er darf. Allerdings nicht, wenn er sich hat freistellen lassen. Die Frage ist aber auch, warum er wollen sollte. Ich kann der gesetzlichen Krankenkasse genauso wenig Sympathie entgegenbringen, wie der Renten"versicherung" … aber ich schweife ab.

Selbstständige dürfen auch in die gesetzliche, aber wenn sie
den Beitrag zweimal zu spät überweisen werden sie gekündigt
und dann DARF nie wieder in die gesetzliche

Das wäre mir neu. Kannst Du das mit einer Quelle (nicht
Bildzeitung) belegen?

willst du das Schreiben meiner ehemaligen GKV als pdf?

Ach, was Krankenkassen nicht alles so schreiben. Als beleg würde ich z.B. eine höchstrichterliche Entscheidung dazu anerkennen. Ich akzeptiere ja auch keine Briefe von der Nigeria-Connection als Beweis dafür, dass mir ein Unbekannter 10 Mio. Euro überweisen will.

ein Selbstständiger kann sich die Beiträge der privaten nicht
mehr leisten…

Das mag zwar vorkommen, aber da die Beiträge i.d.R. unterhalb
derer der gesetzlichen Krankenkasse liegen, kann ich mir das
nur schwer vorstellen.

Grottenunsinn!! in der GKV gibt es die Familienversicherung,
in der PKV nicht, also ein Familienvater selbstständig mit
zwei Kindern und einer Hausfrau zahlt in der GKV EINEN Beitrag
in der PKV VIER!

Die Beiträge der Kinder sind mit ca. 30 EUR/Monat eher bescheiden. Die Ehefrau schlägt in der Tat mit kompletten Beiträgen zu Buche (nicht selten geschlechtsspezifisch höher!), wenn sie denn nicht gesetzlich versichert ist. Findet man gar nicht so selten, dass nur *ein* Partner privat versichert ist, während der zweite (notgedrungen) in der gesetzlichen Krankenkasse verbleibt.

Da könnte man aber die Frage stellen, warum das gut so sein soll, dass ich mit meinen Beiträgen die Überbevölkerung und veraltete Lebensformen subventionieren muss. Aber auch hier komme ich vom Thema ab. Ich gebe also zu: Die private Krankenkasse ist zwar im Einzelbeitrag günstiger als die gesetzliche, hat aber den Nachteil für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag zu erheben.

es kommt also immer nur auf die Selbstständigen zurück, AN
haben damit NIE etwas zu tun

Was redest Du für einen Quark? Abhängig Beschäftigte mit einem
menschenwürdigen Einkommen können sich die Krankenkasse ebenso
aussuchen, wie Selbstständige, Freiberufler und Beamte.

???

Nennt sich „Beitragsbemessungsgrenze“ und liegt derzeit bei 42.300 EUR regelmäßigem Jahresbrutoeinkommen. (3525 EUR/Monat). Ab diesem Betrag steht es jedem Beschäftigen frei, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden.

Du
siehst, das Phänomen der planmäßigen Sterbehilfe betrifft
lediglich die sozial schwachen im Lande. Arbeitslose (was ja
mittlerweile das gleiche ist, wie Sozialhilfeempfänger) und
Arbeitnehmer mit Minijobs oder geringsten Einkommen.

???

Menschen mit einem Einkommen unterhalb dieser Grenze werden gezwungen, die gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Der „Leistungskatalog“ dieser Kassen ist die bekannt (Nur um den Begriff „Sterbehilfe“ ein wenig zu erklären)?

Nur denen
wird zwangsweise neben den horrenden Krankenkassenbeiträgen
und Eintrittsgeldern beim Arzt auch noch aufgebürdet, ihre
Brillen, Arzneimittel, vernünftige Zahnbehandlungen,
menschenwürdige Unterbringung im Krankenhaus etc. entweder
selbst zu zahlen, oder per zusätzlicher privater Versicherung
abzusichern.

??? DAS kommentier ich nicht

Ist doch vollkommen klar. Privatpatienten bekommen freie Krankenhaus- und Arztwahl, Einzelzimmer, optimale Reha-Behandlung etc. pp.

Kassenpatienten bekommen 6-er Zimmer, den Arzt, der gerade für zuständig erklärt wurde, lieber ein paar Schmerztabletten anstatt Krankengymnastik, etc.

Ist (leider) Realität, und keine Polemik. Ich habe mir z.B. letztes Jahr den kleinen Zeh gebrochen. Bin also zur nächsten chirurgischen Praxis gegangen, habe gesagt „hier bin ich, tut weh, machen Sie was“. Auf die Frage nach der Versicherung „Privat“ gesagt, und fünf Minuten später war ich trotz brechend vollem Wartezimmer beim Doc.

Zur Nachuntersuchung war ich eine Woche später etwas zu früh dran, also habe ich einen Moment vor der Anmeldetheke gesessen. Es kam ein kreidebleicher Mann mit einem Nagel oder Metallstück im Arm in die Praxis gewankt. Die Sprechstundenhilfe hat ihn nach der Versicherung gefragt, worauf er in gebrochendem Deutsch erklärt hat, er wäre Sozialhilfeempfänger. Daraufhin wurde er nach einem Papier des Sozialamtes gefragt, was er nicht dabei hatte. Die Anmeldeschnepfe hat ihn dann eiskalt nach Hause geschickt. „Kommen Sie wieder, wenn sie den Zettel haben!“. Einen Arzt hat der Mann nicht gesehen. Ich habe es daraufhin vorgezogen, meinen Zeh wo anders weiterbehandeln zu lassen.

  • weswegen sich auch niemand
    darum kümmert - Selbstständige sind in diesem Land ja keine
    Menschen sondern Heuschrecken - also Ungeziefer…aber DAS ist
    ein anderes Thema

Du hast alles gründlich Misverstanden. Heuschrecken sind
diejenigen, die tatsächlich der Meinung sind, ihr Geld könne
für sie arbeiten. Als Ungeziefer und Schmarotzer hingegen
werden nur die schwächsten im Lande,
Arbeitslose/Sozialhilfeempfänger, chronisch Kranke und alte
Menschen bezeichnet. Entsprechend werden die dann erst von der
Bildzeitung und dann vom Rest der Gesellschaft behandelt.

DAS erklär mal Müntefering

Wieso muss ich dem das erklären? Der sagt das doch selbst …

  • und nun bitte den Rest des
    postkomministischen Unfugs weiter…

Was meinst Du mit „postkomministisch“? Nach dem Kommmunismus? Oder doch kommunistisch aber nach dem Kommunistisch? Darüber sollten wir uns auch in einem andren Thread streiten.

zum Arzt gehen, sich behandeln lassen und dann selbst
zahlen…am Kassenhäuschen des Aztes sagen „Selbstständig“ und
die rechnung abwarten - und dann wirst Du sehen, das das
Honorar der Ärzte nur bei Gesetzlichen festgeschrieben ist -
bei privaten dürfen (und machen) die Ärzte den 3,5fachen
Honorar-Satz nehmen…

Die Zahnärzte dürfen in begründeten Fällen bis zum 3.5fachen
abrechnen, was sie dann auch ab und zu tun. Alle anderen
Behandlungen maximal mit 2.3fach. Was ebenfalls gemacht wird.

2,3 fach in der Regelsatz, von dem - gerne - bis 3,5fach
abgewichen wird, wenn der Arzt es begründen kann…

Nö. 1,0 ist der Regelsatz. „Normale“ Ärzte drüfen ohne weitere Begründung 2,3 abrechnen, Zahnärzte bis 3,5. Jeder beliebige höhere Faktor ist denkbar, bedarf aber dann einer Einzelfallklärung mit der Krankenversicherung bzw. einer extra Zustimmung des Patienten, dass er diese höheren Beträge aus eigener Tasche zu zahlen bereit ist.

Private Krankenkassen (zumindest meine) haben damit Null
Probleme und sind trotzdem billiger im Beitrag, als die
gesetzliche.

dann hast du nen vernünftigen Vertrag, aber nicht den
billigsten

Keine Ahnung. Ich war bisher mit meiner Krankenversicherung äußerst zufrieden und sie ist billiger, als die billigste gesetzliche KV. Denn der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Anteil, auch bei der Privaten. Das sollte man nicht außer Acht lassen, wenn man über den Freibetrag hinaus kommt und über einen Wechsel nachdenkt!

Gegen das sehr hohe ansteigen der Beiträge im Alter werden
Altersrücklagen gebildet, so dass das auch kein Problem
darstellt. Und sollten wirklich mal finanzielle Probleme im
Alter auftreten (wer weiss, was dem Staat noch so alles
einfällt, um die Sparguthaben der Bürger zu plündern, damit
Müllermilch subventioniert Arbeitsplätze abbauen kann), darf
man sich für den gesetzlichen Beitrag auf gesetzliche Leistung
bei der PKV zurückstufen lassen. Dann allerdings gehen in der
Tat die Altersrücklagen flöten.

und das tuen sie auch wenn man aus der PKV in die GKv muss und
dann zurück will…erzähl nix

Es kommt darauf an. Wenn man schlau ist, dann handelt man vor einem Wechsel von Privat- zu GKV eine sog. „Anwartschaft“ aus. Das friert einem den Status gewissermaßen ein und man kann im Falle der Möglichkeit jederzeit wieder zurück welchseln, ohne weitere Gesundheitsprüfung etc.

Wird der beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt, oder lassen
die den verrecken?

DAS darf niemand…egal ober versichert oder nicht!

Klar! Auch das hast Du irgendwie nicht mitbekommen. Im
Krankenhaus lassen sie derzeit vor allem gesetzlich
versicherte verrecken.

Kein Kommentar - war sind in D-land und nicht in irgendeinem
Entwicklungsland am Äquator…sei vorsichtig mit solcherlei
Äusserungen - die sind strafrechtlich relevant…

Du meinst, nur weil wir in Deutschland sind, werden Menschen im Krankenhaus stets mit dem medizinisch notwendigen versorgt? Dann schau mal in die Archive von „Monitor“, „Panorama“, „Plus-Minus“ und dergleichen. So oft, wie da vom Gegenteil berichtet wird, sind das mit Sicherheit keine „bedauerlichen Einzelfälle“. Sehr schön auch diese Geschichte hier: http://www.ndrtv.de/panorama/archiv/2005/0127/aerzte…

Da ist nämlich schon nach einem Monat
das Quartalsgeld aufgebraucht. Da heisst es, die Leute auch
kurz vorm Exitus noch schnell vom Gelände zu schaffen, damit
man nicht mehr zuständig ist.

trolliger Unfug

Nö, bittere Realität. Mir hat ein Freund erst vor ein paar Wochen davon berichtet. Er hat von Privat zu GKV wechseln müssen (Student --> Beruf – Einkommen

Hi

ich hätte mal eine Frage am Rande:

Da ist nämlich schon nach einem Monat
das Quartalsgeld aufgebraucht. Da heisst es, die Leute auch
kurz vorm Exitus noch schnell vom Gelände zu schaffen, damit
man nicht mehr zuständig ist.

trolliger Unfug

Kriegen den Krankenhäuser auch „Quartalsgeld“??? Ich dachte das gelte nur für Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser würden (noch) nach Leistung bezahlt. Deswegen führen die doch jetzt in den Krankenhäuser auch das DRG, also die Fallgruppenpauschalen, ein.

auf Antwort hoffend,
(…)

[Team] Name entfernt

Hallo

In unserer Tageszeitung (Freie Presse, Sachsen) war vor paar
Tagen zu lesen, dass es in Sachsen nun ca. 30 000 Personen
gibt, die nicht krankenversichert sind. War nur eine
Schätzung, genaue Zahlen gibt es nicht.
Das würde wohl überwiegend die „Neu-Selbstständigen“
betreffen, die mit einer Existenzgründung der Arbeitslosigkeit
entgehen wollen, und vielleicht ihr Eigentum retten wollen.

Wer keine Sozialleistungen vom Staat (Hartz4 o.ä.) und kein Einkommen aus unselbständiger Arbeit hat, kann sich freiwillig (weiter!)versichern.

Das kann also auch jemanden betreffen, der einen Minijob hat oder gar keinen, aber noch ein Vermögen, das eine bestimmte Höhe überschreitet (bei Hartz4 200 Euro pro Lebensjahr, bei Sozialhilfe noch weniger).

Wenn kein nennenswertes Einkommen vorhanden wird, wird von einem gesetzlich vorgeschriebenen gedachten Mindesteinkommen in Höhe von ca. 800 Euro ausgegangen für die Berechnung des GKV-Beitrages. Dabei fällt ja noch der Arbeitgeberanteil weg.

Wenn also einer einen Minijob mit 300 Euro Einkommen/Monat hat, zahlt mtl. ca. 105 Euro an die GKV.
Wer einen Job mit 600 Euro hat, zahlt ca. 35 Euro an die GKV. Sogar mit seinem Arbeitgeber zusammen zahlt er noch weniger als der mit dem Minijob oder ganz ohne Job, nämlich ca. 70 Euro.

Wenn man davon ausgeht, dass beide 40 Jahre alt sind und jeweils ein Vermögen von 10.000 Euro besitzen, ist das relativ realistisch. Hartz4 können beide nicht beantragen.

Viele Grüße
Thea

Was passiert denn, wenn einer dieser Personen ernsthaft
erkrankt?

Das kommt drauf an…

Wird der beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt, oder lassen
die den verrecken?

Die müssen ihn insoweit immer behandeln, als der Patient dringend darauf angewiesen ist (unterlassene Hilfeleistung…), ansonsten aber nur notdürftig versorgen, wenn klar ist, dass der Patient nicht zahlen kann, aaaaaber:

Muss derjenige die Behandlung später selbst bezahlen, und wird
dann der Uhu geklebt?

wenn wirklich auch keine Prviatkrankenversicherung da ist und kein entsprechendes Vermögen… ja

Oder wird das aus Steuermitteln bezahlt?

ja, aber nur insofern, als das Krankenhaus auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn beim Schuldner nix zu holen ist.

Und, um eine allgemeine Diskussion anzuregen, wäre es nicht
sinnvoll, dass irgendeine Behörde überwacht, ob jeder Bürger
krankenversichert ist? Bei der KFZ- Haftpflicht z. B. klappt
das ja auch ganz gut.

Na ja, bevor eine Behörde so was überwacht, müsste es ja erst mal VORGESCHRIEBEN sein, dass jeder versichert ist. Und das ist nicht so. Grundsätzlich gilt: Wer nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Job tätig ist, hat keinen Anspruch auf Versicherung. Wenn er will, kann er sich privat versichern, aber die Privatversicherung kann ihn ablehnen, was sie vor allem dann tun wird, wenn er schwer krank ist.

Die SPD will das übrigens ändern: In der sog. Bürgerversicherung soll JEDER Anspruch auf Versicherungsschutz haben, gleichzeitig muss auch jeder Mitglied werden (so die Grundidee, Abweichungen insbesondere wegen Privatversicherungen möglich).

Levay

Hallo!

Dankeschön, ***,
das ist genau das, was ich wissen wollte.

Für mich als ehemaligen DDR-Bürger war es eigentlich selbstverständlich, dass wirklich jeder krankenversichert ist.
Ich kann mir das ehrlich gesagt auch garnicht anders vorstellen…
deshalb die vielleicht etwas blöde Frage.

Grüße, Steffen!