Ohne Krankenversicherung zu Hartz4

Guten Tag,

Die Fakten…

  • Mein aktuelles Alter : 31 Jahre, ledig,Single

  • Februar 2005 bis November 2005 : Bezug von Arbeitslosengeld 1 mit gesetzlicher KV (AOK) nach Angestelltenverhältnis

  • November 2005 bis März 2007 : Privat krankenversichert bei Beginn Selbständigkeit. Beiträge gezahlt bis März 2007

  • März 2007 bis heute : Selbständigkeit ohne Krankenversicherung da nicht schaffte die Beiträge zu bezahlen.

  • Jetzt Dezember 2009 : Nachdem Ich lange an meiner Selbständigkeit festgeklammert habe, sehe ich nun endgültig keinen Sinn mehr darin, diese weiter fortzuführen.

Finanziell seit über einem Jahr weit unter dem Existenzminium und auch psychisch nicht mehr in der Lage die Selbständigkeit fortzuführen.

Jetz versuche ich mich wieder aufzuraffen und bin auf der Suche nach einem sozialversicherungsplichtigen Job im Angestelltenverhältnis und arbeite zur Sicherheit gleichzeitig den Antrag auf Hartz4 durch, falls ich nicht gleich eine Stelle finden sollte, bevor ich endgültig mein Gewerbe aufgebe und abmelde.

Beim durchstöbern des Internets musste ich dann viele Sachen lesen die mir Angst machen… seit 1.1.2009 keine Rückkehr mehr bei Hartz4 Empfängern in die gesetzliche Krankenkasse. Auf mich zukommende Nachzahlungen bis zurück in das Jahr 2007. Strafgelder wegen Nichteinhaltung der Versicherungspflicht. Selbst der Basistarif einer PKV würde bei mir schon bis zu 500 Euro kosten können und unbezahlbar sein ?

Bisher hatte ich gehofft über Hartz4 und danach wieder in Angestelltenverhältnis zu kommen und dadurch wieder in die Gesetzliche aufgenommen werden zu können. Leider scheint dies seit 1.1.2009 auch nicht mehr möglich zu sein ?

Hat jemand schon ähnliches durchgemacht und kann mir mit Erfahrungen weiterhelfen ?

Liebe Grüße,
Chris

Hallo Chris,

leider stimmt das, bis zum 31.12.2008 konntest Du noch zurück in die gesetzliche KV, wenn Du vorher privat versichert gewesen bist und nun Hartz IV bekommst. Das ist zum 01.01.2009 weggefallen. Grundsätzlich könntest Du einen Antrag auf Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der AOK stellen, aber dann müsstest Du rückwirkend ab dem 01.04.2007 Beiträge zahlen.

Ich kann Dir wirklich nur empfehlen, einen versicherungspflichtigen Job anzunehmen und wenn es nur für einen Hungerlohn ist, Hauptsache Du bist erst mal versichert, dann kannst Du immer noch weiterschauen. Wenn Du Deinen Hartz VI-Antrag durch hast, solltest Du direkt mit der Arge über Deine fehlende Krankenversicherung reden. Sorry, dass ich keine besseren Neuigkeiten für Dich hab.

Nicole

Hallo Nicole,

danke für Deine freundliche Antwort ! Naja im Prinzip hab ichs mir ja auch selbst eingebrockt weil ich viel zu lang gewartet hab.

Eine kleine Frage noch : Wenn ich meine Selbständigkeit aufgebe und einen sozialversicherungspflichtigen Job finde, komme ich dadurch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (und eventuell ohne nachzahlen zu müssen für die vergangenen Monate) oder muss ich auch dabei eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen ?

LG Chris

hallo Chris,

ganz so schlimm ist das mit dem sogenannten Strafbeitrag nicht,die Versicherungspflicht besteht seit Januar, bis dahin müsste der Beitrag nachgezahlt werden, es gibt allerding Versicherer, die noch darauf verzichten,also einen Antrag normal annehmen.wenn dieser Versicherer dann irgentwann mal von der Bafin überprüft wird, muss auch dieser den Beitrag einfordern, ist eben im Gesetz so verankert.zu hatz IV, stimmt, dann ist man nicht automatisch in der gesetzl. KV drin,dies sind nur ALG I Empfänger,es entzieht sich allerdings auch meiner Kenntnis,wie ein Harz IV Empfänger den Beitrag bezahlen soll.der Basistarif liegt in etwa bei 550 Euro, das stimmt schon, aber mit 31 Jahren und gesund? wäre sicher ein Normaltarif mit Selbstbehalt möglich.ich bin 40 und zahle 240 euro mit 300 euro SB.
hätte gern positivere nachrichten geschrieben, stehe aber gern für weitere Fragen zur Verfügung

mfg.

E. Hartwig

Hallo Chris
Pass auf , mach dich nicht verrückt. Wenn du Hartz4 bekommst wirst du auch irgentwann mal einen 1.Euro job bekommen und denn musst du versichert sein denke du wirst über das Amt versichert werden und das wird Automatisch die AOK sein also erkundige dich beim Arbeitsamt.

Hallo Chris,

ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, dass Gewerbe abzumelden, bzw. die freiberufliche Tätigkeit aufzugeben, vor allem weil Du sagtest, dass es sowieso nicht so gut läuft. Dann benötigst Du einen Job, bei dem Du mehr als 400,00 € verdienst und schon wirst Du sozialversicherungspflichtig. Dann musst Du auf jeden Fall in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, eine private Krankenversicherung ist gar nicht möglich. Geh zu einer Krankenkasse Deiner Wahl und wähle dort die Mitgliedschaft. Eigentlich sollte ich nicht solche Tipps geben, aber wenn Du sagst, dass Du die letzten Jahre im Ausland verbracht hast, fragt Dich im Allgemeinen keiner nach Deiner Vorversicherung. Nachzahlen müsstest Du nur, wenn Du bei der AOK aufläufst und denen erzählst, dass Du die ganze Zeit nicht versichert warst.

Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich einfach.

Nicole

Hallo Chris,

ich habe bis 2007 in der privaten Krankenversicherung gearbeitet und bin mit den Gesetzen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht so sicher.

Allerdings kann ich meiner Kenntnis nach Ihre Angaben nur bestätigen (bezüglich der Nachzahlungen). Die Höhe der Tarife in der privaten Krankenversicherung hängen mit dem Alter zusammen. Hier hätte man sich die zumindest eine Anwartschaftsversicherung leisten müssen. Aber leider kommt dieser Rat zu spät.

Den einzigen Tipp, den ich Ihnen geben kann ist, bei der Wahl des ersten Jobs nicht wählerisch zu sein um so schnell wie möglich ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen zu erhalten.

Genaue Infos würde ich mir bei einer AOK-Beratungsstelle holen. Hier kann man Ihnen bestimmt auch mehr zu der Höhe der ggf. anfallenden Nachzahlungen machen. Bitte nicht vergessen, Krankenversicherungsbeiträge können Sie dann bei der Steuer berücksichtigen - vielleicht ein kleiner Trost?

Alles Gute für Sie und ein paar schöne Festtage.
Lassen Sie den Kopf nicht hängen.

Gruß
Jeanny P.

Guten Tag,

Die Fakten…

  • Mein aktuelles Alter : 31 Jahre, ledig,Single

  • Februar 2005 bis November 2005 : Bezug von Arbeitslosengeld
    1 mit gesetzlicher KV (AOK) nach Angestelltenverhältnis

  • November 2005 bis März 2007 : Privat krankenversichert bei
    Beginn Selbständigkeit. Beiträge gezahlt bis März 2007

  • März 2007 bis heute : Selbständigkeit ohne
    Krankenversicherung da nicht schaffte die Beiträge zu
    bezahlen.

  • Jetzt Dezember 2009 : Nachdem Ich lange an meiner
    Selbständigkeit festgeklammert habe, sehe ich nun endgültig
    keinen Sinn mehr darin, diese weiter fortzuführen.

Finanziell seit über einem Jahr weit unter dem Existenzminium
und auch psychisch nicht mehr in der Lage die Selbständigkeit
fortzuführen.

Jetz versuche ich mich wieder aufzuraffen und bin auf der
Suche nach einem sozialversicherungsplichtigen Job im
Angestelltenverhältnis und arbeite zur Sicherheit gleichzeitig
den Antrag auf Hartz4 durch, falls ich nicht gleich eine
Stelle finden sollte, bevor ich endgültig mein Gewerbe aufgebe
und abmelde.

Beim durchstöbern des Internets musste ich dann viele Sachen
lesen die mir Angst machen… seit 1.1.2009 keine Rückkehr mehr
bei Hartz4 Empfängern in die gesetzliche Krankenkasse. Auf
mich zukommende Nachzahlungen bis zurück in das Jahr 2007.
Strafgelder wegen Nichteinhaltung der Versicherungspflicht.
Selbst der Basistarif einer PKV würde bei mir schon bis zu 500
Euro kosten können und unbezahlbar sein ?

Bisher hatte ich gehofft über Hartz4 und danach wieder in
Angestelltenverhältnis zu kommen und dadurch wieder in die
Gesetzliche aufgenommen werden zu können. Leider scheint dies
seit 1.1.2009 auch nicht mehr möglich zu sein ?

Hat jemand schon ähnliches durchgemacht und kann mir mit
Erfahrungen weiterhelfen ?

Liebe Grüße,
Chris

Hallo,
da ich Zahnärztin bin, kenne ich mich zwar mit einigen Belangen zur Krankenversicherung aus, aber dies ist doch eher eine Frage für Sachbearbeiter im Arbeitsamt oder in der Krankenversicherung.
Viel Erfolg!