Ich bin auf dem Postmarkt tätig und habe einen Konkurrenten, der ohne Lizenz tätig ist.
Habe ich die Möglichkeit gegen ihn zu klagen, weil er mir ohne Lizenz das Geschäft streitg macht oder kann ich ihn „nur“ bei der Bundesnetzagentur anzeigen?
Wie ich die Bundesnetzagentur kenne würde er mit einer Ermahnung davon kommen…
Kennt sich jemand damit aus?
Tut mir leid, aber darauf habe ich keine passende Antwort.
Grüße
Hermann
Srry auf diesem Gebiet kenne ich mich leider nicht aus.
Gruss Nicole
Sorry,
mein „Fachbereich“ sind mehr Portopreise und Fragen zur Zustellung. Auf der Ebene, die Dich betrifft, kenn ich mich leider gar nicht aus.
Schönes WE!
Hallo,
leider kenne ich mich mit dieser Materie überhaupt nicht aus, ich bin bei der Post(bank) am Schalter tätig und habe von diesen Dingen rechtlich keinerlei Ahnung.
Tut mir leid.
Grüße
Iris
Wenn sich aufgrund der Nichtanmeldung des Postgewerbes durch deinen Mitbewerber beweisbar Nachteile für deine Firma ergeben haben, dann könntest du vielleicht Schadenersatz fordern. Sehr vielleicht, ich sehe geringe Chancen, den Kuchen müsstest du dir eh mit allen anderen regional agierenden Bewerbern (also auch der DPAG) teilen.
Das Wichtigste ist, dass der Mitbewerber bei der Netzagentur gemeldet wird. Wenn du mehr willst beauftrage einen Anwalt, der sich mit diesem Rechtsthema auskennt.
Hallo,
Sorry Dir das sagen zu müssen, aber mit soetwas kenne ich mich nicht aus.
MfG