Nehmen wir mal an, Herr X besitzt eine Bäckerei und hat ein paar Angestellte. Nun werden die Angestellten krank und Herr X fragt einfach mal einen Bekannten Z, ob der kurzfristig aushelfen könnte. Wenn nun dieser Bekannte als Gefallen, ohne dafür Geld zu bekommen, dort aushilft, wäre das dann rechtens? Ich denke, auch wenn der Bekannte nur einen Tag aushilft, wäre das schon nicht in Ordnung.
Kann mir zusätzlich noch jemand sagen, wie man dieses Vergehen dann nennt?
richtig, Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten und Selbsthilfe gelten wie bisher nicht als Schwarzarbeit - vorausgesetzt, sie erfolgen nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet.