Wie war sie den vor der Ehe versichert, oder ist sie erst im
Dezember nach Deutschland gekommen ?
Sie ist im November nach Deutschland gekommen und war bis zu unserer Heirat bei ihrem Vater versichert.
grundsätzlich beihilfeberechtigt. Allerdings hat sich die
Beihilfestelle mit der Bestätigung der Beihilfeberechtigung so
viel Zeit gelassen, dass die drei Monate, die Versicherungen
in die Vergangenheit versichern können, abgelaufen ist.
Das verstehe ich nicht. Du hättest sie zum Normaltarif
versichern können und später rückwirkend auf beihilfe
umstellen. Also hier hat nicht nur die Beihilfestelle
geschlafen.
Als ich bei meiner jetzigen Privaten anrief (pünktlich, vor der Hochzeit) und sagte, dass ich meine Frau versichern wolle, heiß es sofort: Ausländer=Ausschlusskriterium. Die gleiche Antwort erhielt ich übrigens von meiner ehemaligen GKV (TKK). Dann habe ich mich an meinen Berater bei einem anerkannten Finanz- und Versicherungsdienstleister gewendet und über ihn die Dinge regeln lassen. Dann begann die Zeit zu verstreichen.
Die Beihilfe, auf Grund derer die Versicherungspflicht erlöschen könnte, besteht übrigens nur, wenn meine Frau versichert ist.
Dadurch ist keine lückenlose Vorversicherung gegeben, die Voraussetzung für die PKV ist.
Diese Bedingung kenne ich nicht. Welchen Status hat Deine Frau
? Arbeitnehmer, Hausfrau ?
Hausfrau. Und komischerweise ist es diese Bedingung, die mein Berater immer wieder betont hat. Mich macht es stuzig, dass ich davon nichts in §193 VVG gefunden habe. Ich habe keine Ahnung, ob die Versicherungen einfach nur schauen, wie weit sie mit ihm gehen können, aber wenn ich §193 VVG richtig verstanden habe, MUSS meine Frau in bei einem in Deutschland sitzenden Unternehmen (zumindest zum Basistarif) versichert werden - die Versicherungen sind dazu verpflichtet - auch wenn ich für die vorgangenen Montag Strafen zu zahlen habe.
Seltsam finde ich aber, dass ich meine Frau nicht Familienversichern können soll, wenn sie Hausfrau ist. Das wurde mir widerum von der TKK damals bestätigt: wenn ich gesetzlich versichert gewesen wäre, wäre sie auf Antrag direkt in die Familienversicherung gekommen.