Ohne lückenlose Vorversicherung, PKV/GKV möglich?

Hallöchen,

meine Frau und ich, wir haben da ein Problem:

Ich bin Beamter und in der PKV. Sie ist Japanerin und wir sind seit Dezember verheiratet. Seitdem versuchen wir für sie eine PKV zu bekommen. Durch meinen Beamtenstatus ist sie grundsätzlich beihilfeberechtigt. Allerdings hat sich die Beihilfestelle mit der Bestätigung der Beihilfeberechtigung so viel Zeit gelassen, dass die drei Monate, die Versicherungen in die Vergangenheit versichern können, abgelaufen ist. (Mittlerweile sind es 6 Monate)

Dadurch ist keine lückenlose Vorversicherung gegeben, die Voraussetzung für die PKV ist.

Zu der Situation zwei Fragen:
-> Gibt es eine Möglichkeit irgendwie in eine PKV zu kommen?
-> Gibt es eine Möglichkeit, wenn ich in die GKV wechsele, meine Frau dann in einer Familieversicherung der GKV unterzubringen?

Für Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar, da sich auch mein Berater daran die Zähne ausbeißt.

Ich bin Beamter und in der PKV. Sie ist Japanerin und wir sin seit Dezember verheiratet.

Wie war sie den vor der Ehe versichert, oder ist sie erst im Dezember nach Deutschland gekommen ?

grundsätzlich beihilfeberechtigt. Allerdings hat sich die
Beihilfestelle mit der Bestätigung der Beihilfeberechtigung so
viel Zeit gelassen, dass die drei Monate, die Versicherungen
in die Vergangenheit versichern können, abgelaufen ist.

Das verstehe ich nicht. Du hättest sie zum Normaltarif versichern können und später rückwirkend auf beihilfe umstellen. Also hier hat nicht nur die Beihilfestelle geschlafen.

Dadurch ist keine lückenlose Vorversicherung gegeben, die Voraussetzung für die PKV ist.

Diese Bedingung kenne ich nicht. Welchen Status hat Deine Frau ? Arbeitnehmer, Hausfrau ?

-> Gibt es eine Möglichkeit irgendwie in eine PKV zu kommen?

Das müßte möglich sein.

-> Gibt es eine Möglichkeit, wenn ich in die GKV wechsele,

Das wird nicht gehen.

da sich auch mein Berater daran die Zähne ausbeißt.

Das wundert mich, vielleicht mal mit der Zentrale der Versicherung Kontakt aufnehmen.

Wie war sie den vor der Ehe versichert, oder ist sie erst im
Dezember nach Deutschland gekommen ?

Sie ist im November nach Deutschland gekommen und war bis zu unserer Heirat bei ihrem Vater versichert.

grundsätzlich beihilfeberechtigt. Allerdings hat sich die
Beihilfestelle mit der Bestätigung der Beihilfeberechtigung so
viel Zeit gelassen, dass die drei Monate, die Versicherungen
in die Vergangenheit versichern können, abgelaufen ist.

Das verstehe ich nicht. Du hättest sie zum Normaltarif
versichern können und später rückwirkend auf beihilfe
umstellen. Also hier hat nicht nur die Beihilfestelle
geschlafen.

Als ich bei meiner jetzigen Privaten anrief (pünktlich, vor der Hochzeit) und sagte, dass ich meine Frau versichern wolle, heiß es sofort: Ausländer=Ausschlusskriterium. Die gleiche Antwort erhielt ich übrigens von meiner ehemaligen GKV (TKK). Dann habe ich mich an meinen Berater bei einem anerkannten Finanz- und Versicherungsdienstleister gewendet und über ihn die Dinge regeln lassen. Dann begann die Zeit zu verstreichen.

Die Beihilfe, auf Grund derer die Versicherungspflicht erlöschen könnte, besteht übrigens nur, wenn meine Frau versichert ist.

Dadurch ist keine lückenlose Vorversicherung gegeben, die Voraussetzung für die PKV ist.

Diese Bedingung kenne ich nicht. Welchen Status hat Deine Frau
? Arbeitnehmer, Hausfrau ?

Hausfrau. Und komischerweise ist es diese Bedingung, die mein Berater immer wieder betont hat. Mich macht es stuzig, dass ich davon nichts in §193 VVG gefunden habe. Ich habe keine Ahnung, ob die Versicherungen einfach nur schauen, wie weit sie mit ihm gehen können, aber wenn ich §193 VVG richtig verstanden habe, MUSS meine Frau in bei einem in Deutschland sitzenden Unternehmen (zumindest zum Basistarif) versichert werden - die Versicherungen sind dazu verpflichtet - auch wenn ich für die vorgangenen Montag Strafen zu zahlen habe.

Seltsam finde ich aber, dass ich meine Frau nicht Familienversichern können soll, wenn sie Hausfrau ist. Das wurde mir widerum von der TKK damals bestätigt: wenn ich gesetzlich versichert gewesen wäre, wäre sie auf Antrag direkt in die Familienversicherung gekommen.

Nachtrag:

Die Dokumente zur Beihilfeberechtigung wurden von meinem Berater von mir verlangt. Die Risikovoranfrage haben wir schon im Januar/Februar gestellt und erst danach war die Beihilfebestätigung zu erbringen. Sie seien unabdinglich. Deswegen hatte er dir Antragsstellung zurückgehalten (Dokumente über vorherige Versicherungen lagen schon lange vor).

Hallo,

Ihre Texte kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Mit der Heiratsurkunde besteht ein Anspruch auf Beihilfe.
Dazu ist auch keine Bescheinigung der Beihilfestelle erforderlich um einen Antrag in eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarifen abschließen zu können.

Beim Antrag sind die Gesundheitsfragen zu beantworten und wenn hier nichts im Wege steht, kann Ihre Ehefrau mit sofortiger Wirkung auch rückwirkend versichert werden.

Ich habe den Eindruck, dass Ihr Versicherungsvermittler keinen blassen Schimmer von der PKV eines Beihilfeberechtigten hat.

Wenn Gesundheitsprobleme vorhanden sind, die eine Aufnahme in der PKV nicht erlauben würden, besteht für „erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige“ über die Beamten-Öffnungsklausel
die Aufnahmemöglichkeit in der PKV mit einem maximalen Zuschlag von 30 %.

Wenn weitere Informationen gewünscht werden, bitte per PN kontaktieren.

Viele Grüße!

Merger

Wenn weitere Informationen gewünscht werden, bitte per PN
kontaktieren.

Wieso denn PN? Vielleicht kommt ja mal ein anderer Fragender in die gleiche Situation und möchte das gerne nachlesen…

Seltsam

Rein hypotethisch möchte ich wissen, ob ich meine Frau unter den folgenden Umständen jetzt versichern KÖNNTE:

-> 6 Monate ohne Versicherung, Immigrantin (mit festem Wohnsitz in Dtl. und Aufenthaltsberechtigung für 3 Jahre), verheiratet mit Beamten, Beihilfeanspruch besteht, keine Vorerkrankungen

-> 6 Monate ohne Versicherung, Immigrantin (mit festem Wohnsitz in Dtl. und Aufenthaltsberechtigung für 3 Jahre), verheiratet mit Beamten, Beihilfeanspruch besteht, Vorerkrankungen aber da Krankendokumente in Fremdsprache und Übersetzung zu teuer/nicht möglich, sprich dann max 30% Aufschlag?

-> 6 Monate ohne Versicherung, Immigrantin (mit festem
Wohnsitz in Dtl. und Aufenthaltsberechtigung für 3 Jahre),
verheiratet mit Beamten, Beihilfeanspruch besteht, keine
Vorerkrankungen

-> 6 Monate ohne Versicherung, Immigrantin (mit festem
Wohnsitz in Dtl. und Aufenthaltsberechtigung für 3 Jahre),
verheiratet mit Beamten, Beihilfeanspruch besteht,
Vorerkrankungen aber da Krankendokumente in Fremdsprache und
Übersetzung zu teuer/nicht möglich, sprich dann max 30%
Aufschlag?

Ich müsste eigentlich noch nachlesen, ob es eine maximale Frist gibt in welcher die Beamten-Öffnungsklausel (eine Art Kontrahierungszwang) genutzt werden muss. Dieser Fall bietet sich in meinem Wirkungskreis selten bis nie.

Wenn es hier aber keine Frist geben sollte (wie gesagt, verbindlich kann ich hier ad-hoc nicht antworten), dann ist eine PKV-Versicherung für Ihre Frau möglich (Arbeitserlaubnis dürfte sie ja nicht haben, oder?)

Viele Grüße

Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.burgard-versicherungen.de
(Homebase = Saarbrücken)

Lieber Herr Burghard,

(Arbeitserlaubnis dürfte sie ja nicht haben, oder?)

meine Frau hat Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (über die nächsten 3 Jahre, ist ihres Zeichens Japanerin). Und hat auch ein Arbeitsangebot (400€) braucht dazu aber eine Versicherung…

Ich entschuldige mich. Dachte, dass Sie erstmal keine Arbeitserlaubnis hat. Ich wollte damit auch nur den Zusammenhang zwischen Versicherbarkeit über Beihilfe (+ PKV) und Pflichtversicherung aufgrund Einkommens herstellen.

Bei einem 400 Euro-Job gibts aber nichts zu befürchten in Sachen Beihilfewegfall.

Grüße
Claude Burgard

Wechseln Sie Ihren Berater.

Denn: Innerhalb von 6 Monaten nach der Eheschließung muss Ihre PKV Ihre Frau aufnehmen (sog.Beamtenöffnung). Die Vorversicherung ist eine Annahmerichtlinie und nachrangig. Dass Sie die Bestätigung der Beihilfestelle abgewartet haben, bevor Sie aktiv wurden, ist natürlich doof.

Wo war bzw. ist Ihre Frau versichert ? Davon hängt ab, ob und wo sie vielleicht noch rückwirkend versichert werden muss.

Sie können nicht in die GKV wechseln, die Variante brauchen wir also nicht zu betrachten.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

wenden Sie sich sofort wegen einer Versicherung Ihrer Frau an Ihre Versicherung, dokumentieren Sie, dass der Vermittler die Sache seit Januar kennt und offenbar verstolpert (wenn die Schwierigkeiten wegen der 6 Monate machen). Die 6 Monate Frist für die Öffnung sind wohl gerade vorbei.

Gruss

Barmer

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Sehr geehrter Herr Burgard,

man sollte nicht von sich auf andere schließen.

Warum PN - ganz einfach. Ich könnte evt. dem Fragenden helfen,
einen Versicherungsschutz zu erhalten und könnte ihm per Email
notwendige Informationen zukommen lassen.

Da hier die Öffnungsklausel nur greift, wenn er die PKV bei seiner eigenen PKV abschließt, müssen Sie auch keine Angst davor haben,
dass ich hier evt. einen Kunden abgreifen könnte.

Nur als Schwerpunktagentur für den Öffentlichen Dienst habe ich mit solchen Fällen fast wöchentlich zu tun.

Ich entschuldige mich. Dachte, dass Sie erstmal keine
Arbeitserlaubnis hat. Ich wollte damit auch nur den
Zusammenhang zwischen Versicherbarkeit über Beihilfe (+ PKV)
und Pflichtversicherung aufgrund Einkommens herstellen.

Seit wann ist eine Beihilfeversicherung für den Ehegatten von einer Arbeitserlaubnis bzw. von einem Einkommen abhängig.

Man sollte erst einmal nachdenken, bevor man solche falschen Informationen an einen Hilfesuchenden schreibt.

Bei einem 400 Euro-Job gibts aber nichts zu befürchten in
Sachen Beihilfewegfall.

Was soll denn diese Antwort nun wieder ?
Erst nachdenken dann schreiben. Und wenn man sich im Beihilferecht nicht auskennt, dann besser schweigen.

Grüße
Claude Burgard

Mit freundlichen Grüßen!

Merger

1 Like

Hallo,

Sie können nicht in die GKV wechseln, die Variante brauchen wir also nicht zu betrachten.

das stimmt nicht ganz, da ich meinen Beamtenstatus in ein paar Monaten verlieren werde (Ende der Ausbildung). Aber das habe ich vergessen, zu erwähnen…

danke für Ihren Kommentar. :smile: Ich ziehe auch sehr stark in Erwägung, selbst wenn jetzt ein Angebot kommt, ihm nicht die Maklercourtage zu gönnen…

OMG! so ich sag’s mal ganz offen… ich habe im November bei der uniVersa (meiner PKV) angerufen und gesagt, dass ich meine Frau bei ihnen versichern will, als ich sagte sie sei Ausländerin, kam sofort „Ausschlusskriterium“. Und jetzt muss ich erfahren, dass ich meine Frau, wenn überhaupt nur bei meiner PKV „mitversichern“ kann…

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin Ihnen unglaublich dankbar für diesen Hinweis (zumal wir am 10.12. geheiratet haben, also noch Zeit sein dürfte), aber ich fühl mich gerade „voll verarscht“.

Liebe Grüße

Robbevon

Noch einmal nachgehakt:

Die 6 Monate Frist für die Öffnung sind wohl gerade vorbei.

meinen Sie dabei beide von mir geschilderten Fälle, oder nur: Vorliegen einer Vorerkrankung?

Liebe Grüße

Robbevon

Wo war bzw. ist Ihre Frau versichert ? Davon hängt ab, ob und
wo sie vielleicht noch rückwirkend versichert werden muss.

Es tut mir Leid, dass ich das nicht alles in einen Betrag gepackt habe. Sie war bis zu unserer Heirat bei ihrem Vater familienversichert (dafür habe ich auch Nachweise).

Hallo,

OMG! so ich sag’s mal ganz offen… ich habe im November bei
der uniVersa (meiner PKV) angerufen und gesagt, dass ich meine
Frau bei ihnen versichern will, als ich sagte sie sei
Ausländerin, kam sofort „Ausschlusskriterium“. Und jetzt muss
ich erfahren, dass ich meine Frau, wenn überhaupt nur bei
meiner PKV „mitversichern“ kann…

Dies trifft nur zu, wenn die PKV nur über die Beamten-Öffnungsklausel
möglich ist (Also wenn gesundheitliche Probleme im Wege stehen).

Ansonsten können Sie die PKV Ihrer Ehefrau auch bei jedem anderen Versicherungsunternehmen placieren.

Bitte allerdings beachten. Hier ist eine ärztliche / zahnärztliche Untersuchung bei einem Arzt in Deutschland erforderlich.
Die ärztlichen Fragebogen erhalten Sie von dem Versicherer.

Gruß Merger

Wen es interessieren sollte:

Beihilfebereichtigt ist der Partner nur, wenn er im Vorvorversicherungsjahr nachweislich nicht mehr als 17.000 Euro verdient hat. (Jedenfalls in Berlin.)

Ich hoffe, dass Sie zu Gunsten der Fragesteller Ihren Streit beilegen können.

Danken möchte ich an dieser Stelle auch. Wegen Ihrer Hinweise habe ich meine Versicherung kontaktiert und mittlerweile die nötigen Formulare in der Hand… Die fälligen Rechnungen für Strafzahlungen und ärztliche Untersuchungen sind zwar alles andere als erfreulich, aber bedeutend besser als die Ungewissheit, in der ich meine letzten 6 Monate verlebt habe.

Liebe Grüße

RobbevonScholle

Hallo Robbe von Scholle,

dann wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie viel Glück für die Zukunft.

Und sollten Sie irgendwann noch Fragen zum Beihilferecht haben,
melden Sie sich einfach und stellen Sie Ihre Fragen.

Auch die Beihilferegelung für Berlin ist mir bekannt.

Viele liebe Grüße!

Norbert