Ohne Meister Firmnengründung

Hallo
Ich möchte eine Firma Gründen ohne das ich meinen Meister mache.
In der Handwergsordnug Paragraf 8 sind viele Ausnahmen möglich wer kann mir genau sagen wie ich das verstehen muß oder ist es mal wieder eine Auslegungssache.
-Gleichwertiger Beruf
-Drohende Arbeislosigkeit
-Unzumubare Wartezeit
-Tätigkeit in Nischenfeld

Währe super wenn jemand mir Helfen kann.

Hallo!

Wende Dich doch einfach mal an die für Dich zuständige Industrie- und Handelskammer (http://www.ihk.de/).

Die sind zwar sehr ‚meisterfixiert‘, beraten aber in der Regel sehr ausführlich und kompetent.

Einfach anrufen und durchfragen.

Gruss
Thomas

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Hallo…

Ich glaube bei der Handwerkskammer bist Du besser aufgehoben.

Gruß Frank