Hallo
Ich möchte eine Firma Gründen ohne das ich meinen Meister mache.
In der Handwergsordnug Paragraf 8 sind viele Ausnahmen möglich wer kann mir genau sagen wie ich das verstehen muß oder ist es mal wieder eine Auslegungssache.
-Gleichwertiger Beruf
-Drohende Arbeislosigkeit
-Unzumubare Wartezeit
-Tätigkeit in Nischenfeld