Ohne Meisterbrief in den Nebenerwerb?

Hallo,

ich bin Maler- und Lackiererin und derzeit Mama und Hausfrau und gehe Nachts Zeitungen austragen.
Meine Kids sind noch in einem Alter in dem ich nicht wieder Vollzeit in einem Betrieb arbeiten gehen könnte. Mir werden aber immer wieder mal kleinere Aufträge angeboten und diese würde ich gerne auch annehmen, möchte aber nicht schwarz arbeiten.
Nun hatte ich vor ein Klein-/Nebengewerbe anzumelden und war hierzu gestern auf der Gemeinde. Dort wurde mir gesagt das sie dort zwischen Klein- und Vollgewerbe keinen Unterschied machen und ich, um das Geschäft anzumelden, den Meisterbrief bräuchte…den ich nicht habe.
Die IHK hat mir das dann auch nochmal gesagt. Ich meine aber das dieser Meisterzwang wärend meiner Ausbildungszeit gekippt wurde. Es gab damals mächtig Wind deswegen, daher ist mir das in Erinnerung geblieben.
Bei der Handwerkskammer war gestern niemand mehr erreichbar, aber ich habe die Vermutung das die mir das Gleiche sagen werden …auch um den Meisterbetrieben nicht in den Rücken zu fallen.

Über Google hab ich zwar einiges an Infos gefunden, aber nichts eindeutiges.

Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich nicht illegal arbeiten will?
Es handelt sich bei diesen Aufträgen um wirklich kleine Arbeiten, mal ein Zimmer tapezieren oder streichen oder ähnl. Also nichts was einem großen Malerbetrieb wirklich Konkurrenz machen würde.

Hat jemand evtl. die gleiche Erfahrung gemacht?

Vielen Dank für´s Lesen

Kerstin

Solche anfragen müssen in allgemeiner Form gestellt werden.

Die Gewerbeordnung kennt nur ein Gewerbe, unterscheidet also
nicht zwischen Voll, haupt, Kleingewerbe und sonst was.

In der Handwerksordnung bezeichnet man Tätigkeiten, die
nur einen verhältnismäßig kleinen ausschnitt aus dem
berufsbild umfassen auch als Kleingewerbe oder Kleinunternhemen.

Diese sogenanten Kleingewerbe können dann auch ohne
meiterbrief betrieben werden, müssen dann aber als
gewerbe angemeldet werden.

Da gibts dann sicherlich abgrenzungsschwierigkeiten;
und das sollte man vorher klären lassen.

Alternativ könnte man mit der Meisterausbildung anfangen,
und versuchen eine ausnahmegenehmigung zu bekommen.

http://www.buhev.de/seiten/index.html

http://www.buhev.de/2003/10/ovg-nrw-malerurteil.html

Vielen Dank, das hat mir wirklich weiter geholfen.

Die Meisterausbildung kommt für mich nicht wirklich in Frage, dafür fehlen mir einfach die finanz. Mittel und die Zeit. Leider.

Werde dann am Dienstag bei der HWK anrufen und dort nachfragen wie´s jetzt am besten weiter geht.

MfG
Kerstin