Hi,
dieser Hinweis ist - da kein Mietvertrag besteht - nicht richtig. Es spielt dann keine Rolle. Im Gegenteil. Der Vermieter ist verpflichtet, wenn die Wohnung sich in einem Zustand befindet, der zur Renovierung führt, die Renovierung vorzunehmen.
und es
überhaupt nicht abzusehen war, dass man aus dem Haus wieder
ausziehen muss. Demnach wäre also nicht zu renovieren ??!!
es ist dabei aber zu beachten, daß es Üblichkeiten bezüglich
Instandhaltung giebt.
Für Instandhaltungen hat der Mieter nicht zu sorgen. Dies ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters.
Nach einer gewissen Zahl von Jahren (ich glaube mich an drei
zu erinnern) muß eine Küche neu gestrichen/tapeziert werden,
Wohnräume haben längere Fristen (glaube zwischen 5 und 7
Jahren) etc.
Dies gilt nur, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter renovieren muss. Ist dies nicht vereinbart oder besteht kein schriftlicher Mietvertrag - also keine entsprechende Vereinbarung - hat der Mieter diese Verpflichtungen nicht zu erfüllen.
Im vorliegenden Fall geht es darum, dass kein Mietvertrag besteht und auch keine mündliche Vereinbarung getroffen ist, dass vom Mieter renoviert wird. Dein Einwand gilt daher nur dann, wenn Renovierung durch den Mieter vereinbart ist.
Grüsse Günter