Ohne Mietvertrag-Renovierungsverpflichtung

Hallo,

weiss jemand was die Rechtslage zu folgendem Fall sagt:

Auszug aus einem Haus welches bei Einzug (Neubau) renoviert war. Mietvertrag gibt es nicht.
Muss nun bei Auszug renoviert werden ??

Ich weiss das die gesetzlichen Bestimmungen gelten wenn kein Mietvertrag geschlossen wurde aber wie lauten diese ???

Vielen Dank
joyyy

Hallo,

weiss jemand was die Rechtslage zu folgendem Fall sagt:

Auszug aus einem Haus welches bei Einzug (Neubau) renoviert
war. Mietvertrag gibt es nicht.
Muss nun bei Auszug renoviert werden ??

Wenn hier keine mündliche Vereinbarung getroffen wurde, ist bei Auszug keine Renovierung geschuldet.

Ich weiss das die gesetzlichen Bestimmungen gelten wenn kein
Mietvertrag geschlossen wurde aber wie lauten diese ???

Eine Willenserklärung bedarf nach § 126 BGB der schriftlichen Erklärung. Durch Rechtssprechung ist hierbei auch entwickelt worden, dass neben der Miete keine weiteren Kosten zu tragen sind, wenn keine schriftliche oder mündliche Vereinbarung vorliegt. Wenn Ihr aber z.B. bei Einzug eine renovierte Wohnung übernommen habt, im Gespräch davon gesprochen wurde, dass ihr renoviert und ihr habt erklärt, dass dies gemacht wird, ist dei Rechtslage eine andere. Wurde z.B. auf den Hinweis des Vermieters „Aber bei Auszug müssen sie renovieren“ erklärt „ja, ich mache das“ , wäre eine mündliche Vereinbarung getroffen worden. Es ist alos letztlich zur Beantwortung Deiner Frage von erheblicher Wichtigkeit, was besprochen wurde oder ob etwas besprochen wurde. Ohne genaue Hinweise kann daher eine Antwort nur als allgemeiner Tipp verstanden werden.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich müsste nochmal nachfragen aber meines Wissens wurde darüber auch mündlich nichts vereinbart, da es sich bei den Vertragsparteien um Mitglieder einer Familie handelt und es überhaupt nicht abzusehen war, dass man aus dem Haus wieder ausziehen muss. Demnach wäre also nicht zu renovieren ??!!

Gruß
joyyy

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich müsste nochmal nachfragen aber meines Wissens wurde
darüber auch mündlich nichts vereinbart, da es sich bei den
Vertragsparteien um Mitglieder einer Familie handelt und es
überhaupt nicht abzusehen war, dass man aus dem Haus wieder
ausziehen muss. Demnach wäre also nicht zu renovieren ??!!

So wie Du es dargelegt hast, ist nicht zu renovieren. Jedoch bitte beachten, wenn z.B. Tapeten durch Katzen oder Kinder eingerissen sind, handelt es sich um keine Schönheitsreparatuten sondern um Schäden. Dasselbe gilt, wenn Wände von Kindern bemalt sind.

Gruss Günter

Hi Joyyy,

und es
überhaupt nicht abzusehen war, dass man aus dem Haus wieder
ausziehen muss. Demnach wäre also nicht zu renovieren ??!!

es ist dabei aber zu beachten, daß es Üblichkeiten bezüglich Instandhaltung giebt.
Nach einer gewissen Zahl von Jahren (ich glaube mich an drei zu erinnern) muß eine Küche neu gestrichen/tapeziert werden, Wohnräume haben längere Fristen (glaube zwischen 5 und 7 Jahren) etc.

Gandalf

Hi,

dieser Hinweis ist - da kein Mietvertrag besteht - nicht richtig. Es spielt dann keine Rolle. Im Gegenteil. Der Vermieter ist verpflichtet, wenn die Wohnung sich in einem Zustand befindet, der zur Renovierung führt, die Renovierung vorzunehmen.

und es
überhaupt nicht abzusehen war, dass man aus dem Haus wieder
ausziehen muss. Demnach wäre also nicht zu renovieren ??!!

es ist dabei aber zu beachten, daß es Üblichkeiten bezüglich
Instandhaltung giebt.

Für Instandhaltungen hat der Mieter nicht zu sorgen. Dies ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters.

Nach einer gewissen Zahl von Jahren (ich glaube mich an drei
zu erinnern) muß eine Küche neu gestrichen/tapeziert werden,
Wohnräume haben längere Fristen (glaube zwischen 5 und 7
Jahren) etc.

Dies gilt nur, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter renovieren muss. Ist dies nicht vereinbart oder besteht kein schriftlicher Mietvertrag - also keine entsprechende Vereinbarung - hat der Mieter diese Verpflichtungen nicht zu erfüllen.

Im vorliegenden Fall geht es darum, dass kein Mietvertrag besteht und auch keine mündliche Vereinbarung getroffen ist, dass vom Mieter renoviert wird. Dein Einwand gilt daher nur dann, wenn Renovierung durch den Mieter vereinbart ist.

Grüsse Günter