Person A hat gewohnt 7 monate in einer wg ohne vertrag weil es ein zwischenmiete war. Nachher ist er 2 monate länger geblieben aber konnte kein Vertrag unterschreiben wegen verschiedene Grunde (Dienstreise, den Vermieter nich getroffen, etc.).
Am Anfang November hat er mit dem Vermieter gesprochen und der Vermieter wollte dass Person A auszieht. Beide haben vereinbart mündlich dass Person A bis ende Februar maximal an dem Haus wohnen dürfte aber wenn Person A etwas vorher gefunden hätte, könnte er vorher ausziehen.
Nun hat er etwas gefunden und am 2 Dezember ist ausgezogen. Aber er hat den Vermieter oder die Mitbewohnern vorher nichts gesagt, weil es zu kurzfristig war. Also sie haben erst erfahren am 2 Dezember dass Person A auszieht.
Meine Frage ist, muss Person A die Miete für Dezember zahlen? sogar wenn er kein Vertrag hatte?
Eine mündliche Absprache ist auch ein Vertrag. Oder gilt das
neuerdings nicht mehr?
Mir scheint, daß nur ein schriftlicher Vertrag im Kopf vieler Menschen ein Vertrag ist.
Aber auch ganz ohne Worte kann ein Vetrag zustande kommen.
Mieter zieht in leerstehende Wohnung ein (angenommen, ohne ein Wort zu sprechen)
Vermieter kommt und hält die Hand auf
Mieter drückt dem Vermieter einige Scheine in die Hand
Vermieter schüttelt den Kopf
Mieter legt noch einen Schein drauf
Vermieter nickt und geht
äußerst gewagte Konstruktion>
Die ganze Zeit über wurde kein Wort gesprochen. Es gab sogar Verhandlungen über den Preis. Ein Vertrag ist somit zustande gekommen.
So sehe ich (IANAL) das.
Wobei das beim täglichen Zeitungs- oder Brötchenkauf doch oft so verläuft. Man nimmt wortlos eine Zeitung und bezahlt.
Nein, ganz so unhöflich bin ich nicht:wink:
Wobei das beim täglichen Zeitungs- oder Brötchenkauf doch oft
so verläuft. Man nimmt wortlos eine Zeitung und bezahlt.
Genau diese Darstellung habe ich letztes Jahr von einem Rechtsanwalt als Beispiel für einen zustande gekommenen Kaufvertrag im Rahmen einer Schulung gehört.
Person A hat gewohnt 7 monate in einer wg ohne vertrag weil es
ein zwischenmiete war.
Hier liegt, wie Du darlegst, ein Zwischenmietverhältnis vor. Dieses wurde offenbar mit dem Hauptmieter abgeschlossen. Insoweit endete das Mietverhältnis für den Zwischenmieter mit Ende des Hauptmietverhältnisses. Die weitere Nutzung ist kein Mietverhältnis. Hier wurde ein Nutzungsverhältnis eingegangen. Der Zwischenmieter muss daher tageweise die Miete zahlen.
Hat der Zwischenmieter allerdings dem Vermieter angeboten, dass er bis maximal Februar 2006 im Haus bleiben darf, kommt es darauf an, ob hier eine Vereinbarung getroffen wurde, wie das Mietverhältnis endet. da hier aber der Mietvertrag wegen der Zwischenmiete genau geprüft werden muss, denn mögliche Folgen in Verbindung mit dem Hauptmieter können den Zwischenmieter durchaus treffen, ist eine Beratung am Ort sinnvoll.
Grüsse Günter
Nachher ist er 2 monate länger
geblieben aber konnte kein Vertrag unterschreiben wegen
verschiedene Grunde (Dienstreise, den Vermieter nich
getroffen, etc.).
Am Anfang November hat er mit dem Vermieter gesprochen und der
Vermieter wollte dass Person A auszieht. Beide haben
vereinbart mündlich dass Person A bis ende Februar maximal an
dem Haus wohnen dürfte aber wenn Person A etwas vorher
gefunden hätte, könnte er vorher ausziehen.
Nun hat er etwas gefunden und am 2 Dezember ist ausgezogen.
Aber er hat den Vermieter oder die Mitbewohnern vorher nichts
gesagt, weil es zu kurzfristig war. Also sie haben erst
erfahren am 2 Dezember dass Person A auszieht.
Meine Frage ist, muss Person A die Miete für Dezember zahlen?
sogar wenn er kein Vertrag hatte?