Hallo!
Man möchte in DE teuere Ersatzteile für ein Auto online kaufen. Das Packet geht nach Russland. Man muss also MwSt nicht zahlen? Wie kann man es abwickeln? Wie wird so was vereinbart, welche Dokumente braucht der Verkäufer? (Verkäufer glaubt es nicht - wie könnte man argumentieren?)
Danke im Viraus!
Mit freundlichen Grüßen
Servus,
wenn der Verkäufer das nicht glaubt, hat er offenbar noch nie etwas mit Ausfuhrlieferungen zu tun gehabt. Dann wird die Sache ziemlich aufwendig für ihn, weil es keine Chance gibt, die Abwicklung der Ausfuhr beim Zoll „aus dem Stand“ einzurichten und zu lernen. Er kann also die Teile nicht einfach mit einem Paket schicken, sondern muss eine Spedition suchen, die für ihn auch die Zollabwicklung besorgt. (Einfuhr in Russland ist noch viel schlimmer als Ausfuhr aus der EU).
Wenn er die Ausfuhrbestätigung einer Zollstelle in der EU hat, kann er den Umsatz gem. § 4 Nr. 1 Buchst. a) UStG steuerfrei behandeln. Das kann er bei seiner IHK bestätigen lassen oder auch nachlesen: https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/recht_und_steuern/Steuern_und_Finanzen/Download/2264660/fd24877680170582957bd7257abefe74/Warenhandel-Nicht-EU-data.pdf
Da der Umsatz erst steuerfrei ist, wenn die Ausfuhrbestätigung vorliegt, ist es bei manchen Händlern üblich, dass auch Kunden aus dem Ausland erstmal deutsche Umsatzsteuer bezahlen und dann, wenn der Ausfuhrnachweis vorliegt, den Differenzbetrag überwiesen bekommen. Wenn man es so macht, braucht man allerdings von vornherein eine Proforma-Rechnung ohne deutsche USt für den russischen Zoll, sonst wird es dort teurer.
Schöne Grüße
MM
- achja, noch eins: Wenn bei einer Spedition ein Transport mit Erledigung der Ausfuhr angefragt wird, muss man von vornherein dazu sagen, dass man keine EORI-Nummer hat, sonst gibt es Missverständnisse.
Danke
Ergänzung:
Bei Ausfuhren unter 1.000 Euro genügt die Sendungsnummer.