Was muss eine Deutsche Firma machen (Welche Formulaere soll ausfuellen)wenn sie ohne MwSt zur eine Firma auf der Kanarischen Insel Diensleistungen verkauft.
Servus,
wenn eine sonstige Leistung an einen Unternehmer erbracht wird, der sein Unternehmen im Ausland betreibt, braucht derjenige, der die Leistung erbringt, einen Nachweis, dass der Empfänger der Leistung (Auftraggeber) Unternehmer ist.
Weil es für Unternehmer auf den Kanaren (umsatzsteuerlich Drittlandsgebiet) keine USt-Identifikationsnummern gibt, muss alternativ ein Nachweis der steuerlichen Erfassung des Leistungsempfängers vorgelegt werden. Dieser Nachweis wird zusammen mit der Ausgangsrechnung aufbewahrt, und damit hat sich die Sache.
Erklärt wird der Umsatz als „nicht steuerbarer Umsatz“.
Es gibt keine besonderen Formulare, die man dafür ausfüllen muss.
Schöne Grüße
MM