Ohne Perso ein Verbrecher?

Hallo zusammen!

Neulich in bzw. vor einer Disco passiert…
Wir haben uns mal in die Wildnis Bayerns getraut und wollten uns einen netten Abend in einer Disco machen. Vor uns war eine Gruppe Leute die auch rein wollten. Alle aus der Gruppe waren deutlich über 18. Das hätte auch ein blinder Türsteher gemerkt. Und weil einer von denen keinen Perso dabei hatte, wollten die ihn nicht reinlassen. Also nicht das üblich „Ey Deine Nase is krumm“ oder „Nicht mit den Klamotten“ sondern die haben ihn nicht reingelassen weil er keinen Ausweis dabei hatte.
Die Türsteher wollten ihm ja auch glauben das er über 18 war nur meinten sie das jeder in der BRD einen Perso oder Reisepass bei sich führen muss mit dem er sich dann immer und überall ausweisen kann.
Mir wäre neu, dass es Pflicht ist, immer und ständig einen Ausweis bei sich zu führen. Oder hab ich da was verpasst? Oder ist das nur im Königreich Bayern so? Klärt mich bitte auf und sagt mir wo es steht.

ThanX & So long!

Michael

Hi!

AFAIK bist Du nicht verpflichtet einen Ausweis mitzuführen, musst Dir im Zweifelfall dann aber gefallen lassen, zur Festellung Deiner Identität mit auf die Wache genommen zu werden.
Wie das ist, wenn man Auto fährt weiss ich nicht genau.

Ciao
Kaj

Hallo Michael,

das Thema ist schon öfters hier diskutiert worden. Hier ein Link ins Archiv:

nur meinten sie das jeder in der BRD einen Perso oder
Reisepass bei sich führen muss mit dem er sich dann immer und
überall ausweisen kann.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruss

Pit


Hi,

Kurzfassung: Eine Mitführungspflicht besteht nicht (Beamtendeutsch). Findet sich so oder so ähnlich in jedem der Personalausweisgesetze der Bundesländer.

Aber natürlich hat der Türsteher das Recht, sich den Perso zeigen zu lassen --> Hausrecht.

Gruß
Christian

Hi Michael,

nach dem Bundespersonalausweisgesetz ist jeder deutsche Bürger verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Ausnahme: der Besitzer eines Reisepasses.
Außerdem ist jeder verpflichtet, den Personalausweis Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
Das ist die gesetzliche Grundlage.
Eine Mitführungspflicht gibt es nicht. Wer sich allerdings nicht ausweisen kann (z.B. bei einer polizeilichen Ausweiskontrolle), muß die Nachteile (Feststellung der Identität auf der Polizeiwache u.a.) in Kauf nehmen.
Das betrifft allerdings nicht den Fall des Disco-Besuches. Der Türsteher hat lediglich von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht. Da er sich die Besucher frei auswählen kann, muß dieses Verhalten hingenommen werden.
Rechtliche Schritte sind nicht möglich.

Gruß,
Francesco

Zusatzfrage: Ausländer in Deutschland
Hallo,

wie ist es denn bei einem Ausländer, der ein Deutschland lebt (mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis)? Ist nur die Wahrscheinlichkeit der Kontrolle grösser oder ist dieser verpflichtet, den Ausweis (Pass) bei sich zu führen?

Vielen Dank

Ronald

Hallo Roland,

wenn sich jemand nicht ausweisen kann, dann wird zu Feststellung der Personalien mit zur Wache genommen, was hat dieser Vorgang damit zu tuen ob jemand Ausländer ist oder nicht??
Wieso ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle bei Ausländern größer??

Gruß
Karl-Heinz

Sollten Polizeiaktionen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]