Hallo,
habe eine etwas seltsame Frage: Im letzten Winter hat man öferts mal in den gängigen Zeitungen davon gelesen, dass die Bahn Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis aus dem Zug geworfen hat. Wie ist es nun, wenn der Zug der letzte des Tages ist. Darf der Zugbegleiter den Schwarzfahrer dann auch rausschmeißen oder muss die Bahn den Fahrgast mitnehmen, eben weil es der letzte Zug ist und der Fahrgast dann evtl. mitten im Nirgendwo rausgelassen wird?! (Vom Pech des Schwarzfahrers nun einmal abgesehen)
Hallo,
sorry, kann ich Dir leider nicht verbindlcih beantworten. Ich würde aber sagen, daß keine Beförderungspflicht besteht. Wenn Du als Erwachsener im letzten Zug des Tages sitzt, ist das doch Dein Problem, wenn Du keine Fahrkarte hast. Ist aber nur meine Meinung…
Gruß
Hallo!
Schwarzfahren ist immer ein Straftatbestand („Erschleichen einer Leistung“, StGB §265a). Da wird kein Unterschied gemacht, um welchen Zug es sich handelt.
Unbesehen dessen sollte das Personal meiner Meinung nach insbesondere bei Kindern (vgl. die genannten Fälle) und generell am Abend eine gewisse Kulanz erwägen.
Gruß
Joe
Hallo,
grundsätzlich besteht gegenüber Fahrgästen ohne Fahrschein keine Beförderungspflicht. Ausgenommen davon sind aber hilfsbedürftige Personengruppen wie z.B. (Kinder, behinderte Leute, stark alkoholisierte Personen…). Alle anderen Personen die nicht zu dieser Personengruppe zählen, dürften aus dem Zug verwiesen werden. Wenn dies aber der letzte Zug des Tages sein sollte, wäre es empfehlenswert diesen Fahrgast zum Endbahnhof mitzunehmen bzw zu dem Bahnhof an dem er aussteigen möchte, um dort dann die Polizei hinzubestellen zu können, wegen Personalienaufnahme usw… Meist ist dies jedoch nicht notwendig, da diese Fahrgäste dann doch relativ vernünftig sind. Ausserdem entscheidet dies das Zugpersonal individuell nach Fall.
P.S: Würden sie ein gutes Gewissen haben wenn sie einen Schwarzfahrer im Winter und nachts bei Minusgraden auf einem einsamen Bf aussetzen, und der Fahrgast müsste stundenlang warten bis der nächste Zug wieder fährt? Wenn man da Pech hat, müsste man sich vielleicht sogar wegen fahrlässiger Tötung verantworten… Und das ist es bestimmt nicht wert!
Lg
hallo,
also das kommt drauf an. die bahn an sich ist ja ein unternehmen und in dem fall besteht nicht immer beförderungspflicht.
die zugbegleiter haben das recht und die möglichkeit das hausrecht durchzusetzten. eben auch fahrgäste und z.b. hunde, gegenstände ect von der mitfahrt bzw weiterfahrt auszuschließen.
das hat nun wenig mit der tageszeit zu tun. sonst wären ja die letzten züge nur voll sozialfälle ohne ausweis und geld, weil sie nicht raus geworfen werden könnten.
der normalfall sagt aber, kann sich jemand ausweisen, und ist vernünftig (nicht agressiv, ähnliches) dann kommt der mit. bekommt natürlich eine saftige rechnung. und die zugbegleiter müssen oft auch vor gericht, wenn die rechnungen nicht bezahlt werden.
in deutschland besteht ausweispflicht, ist dieser nicht dabei wird polizei angefordert zur feststellung.
das kostet wieder.
wenn jemand volltrunken ist, ist er hilflos, da darf man ihn auch nicht so einfach entfernen.dann muss man krankenwagen, polizei ähnliches anfordern und diese hilflose person übergeben.
da fallen mir noch 100 beispiele ein.
wenn sie noch eine konkrete frage haben, einfach schreiben. ich hoffe ich konnte ihnen weiter helfen.
mfg
Ja, sie dürfen den Fahrgast ohne Fahrschein auch in der Nacht von der Weiterfahrt ausschliessen
Hallo,
ehrlich gesagt weiss ich es nicht, denn ich kenne die bahnspielregeln nicht auswendig, sondern spreche nur aus erfahrung und dem,was ich nach jahren des reisens von der bahn weiss. ich gehe aber davon aus, dass es egal ist, wann man ohne fahrschein unterwegs ist. ein beförderungsanspruch besteht ohne fahrschein nicht, weshalb sollte ein schwarzfahrer also zu verschiedenen Uhrzeiten unterschiedlich behandelt werden? mal ganz davon abgesehen, dass es anderenfalls im letzten zug ja nur noch schwarzfahrer geben würde.