Ohne Unterschrift bindend?

Hallo Experten!
Wenn irgend jemand sich von irgend einer Telekommunikationsfirma (z. B. eine mit pinkfarbenen Reklameschildern) einen neuen Internettarif aufschwatzen lässt, kann es sein, dass er bald darauf feststellt, wie ungünstig dieser ist und den Tarif schnellstens wieder loswerden will. Sollte er aber in diesem Fall freundlich darüber belehrt werden, dass er sich für ein Jahr fest gebunden hat, obwohl nie eine Unterschrift geleistet wurde (alle Kontakte fanden ja telefonisch statt) … geht dann alles mit rechten Dingen zu?
Dank für die Aufklärung!
Christian

Hallo Christian,

Verträge kann man auch mündlich abschließen, sie sind dann genauso bindend wie schriftliche mit Unterschrift. Dass man das selten tut, liegt ganz einfach daran, dass es im Konfliktfall oft unmöglich oder zumindest aufwendig ist, nachzuweisen, was besprochen wurde.

Wenn dein Vertrag aber schon einige Zeit lief, du ihn also akzeptiert hast, wirst du jetzt nicht mehr bestreiten können, ihn abgeschlossen zu haben.

Gruß
Peter

Hallo Peter,
wen ich nun aber sage - was meines Wissens stimmt - dass mir ganz andere Konditionen telefonisch mitgeteilt wurden, als ich sie dann bezahlen musste?
Trotzdem kann die Gesellschaft dann nach drei Wochen sagen: Pech gehabt, Sie können nichts nachweisen und müssen zahlen?
Naja, das war das letzte Mal, dass ich telefonisch ohne Gedrucktes einen „Vertrag“ abgeschlossen habe!
Gruß!
Christian

Naja, das war das letzte Mal, dass ich telefonisch ohne
Gedrucktes einen „Vertrag“ abgeschlossen habe!

Telefonisch vielleicht, aber du wirst trotzdem ständig nicht-schriftlichr Verträge abschließen, z.B. jedesmal, wenn du im Supermarkt zum Einkaufen gehst.

Levay

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Hallo Christian,

Trotzdem kann die Gesellschaft dann nach drei Wochen sagen:
Pech gehabt, Sie können nichts nachweisen und müssen zahlen?

Nein, kann sie nicht. Niemand muss seine Unschuld beweisen, sondern der, der fordert, muss beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht.

Ich weiß aber nun nicht, was zwischen euch gelaufen ist. So, wie du deine erste Anfrage formuliert hast, habe ich den Eindruck, dass du durchaus einen gültigen Vertrag abgeschlossen hast, jetzt aber nach einem Ausweg suchst, weil du erst nach einiger Zeit erkannt hast, dass er für dich nicht günstig ist.

Aber egal. Vor Gericht zählen nicht Eindrücke, sondern Fakten. Die Firma muss beweisen können, was zwischen euch abgeschlossen wurde. Da ich nicht weiß, was im Detail zwischen euch lief, sehe ich folgende Möglichkeiten:

Man hat dir ein Vertragsformular zugeschickt, das kann man beweisen. Du hast das zwar nicht mit Unterschrift zurückgeschickt (deshalb in deiner ersten Anfrage die Frage nach der Bedeutung der Unterschrift), aber stillschweigend akzeptiert.

Man hat dich nur telefonisch beraten, du hast nie ein Vertragspapier erhalten. Aber am Anfang des Gesprächs wurdest du informiert, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde. Diese Aufzeichnung liegt vor und beweist, dass du genau den Preisen zugestimmt hast, die man nun von dir verlangt.

Du hast gar nicht mit der Telekom telefoniert, sondern mit einem, wie das so schön neudeutsch heißt, Call Center. Und die Telekom kann nun aufgrund des an das Center ergangenen Auftrages und das Center aufgrund der den Mitarbeitern vorgelegten Arbeitspapiere nachweisen, was dir gesagt worden ist.

Vielleicht gibt es noch mehr Möglichkeiten. Mehr fallen mir ad hoc und zu dieser Stunde nicht mehr ein. Aber es sind doch schon einige.

Gruß
Peter

Wer wem ?
Hallo Christian,

wer hat denn wen angerufen ?

Du auf Grund einer Anzeige oder T* im Rahmen einer Kundeninformation ?

Ciao maxet.