Ohne Unterschrift Maklerprovision zurück?

Wir haben uns vor einigen Wochen eine Wohnung angesehen und sie dann auch genommen. Haben den Mietvertrag unterschrieben und das Geld für die Provision und Kaution an den Makler übergeben, der die Kaution dann an die Vermieterin weiter geleitet hat. Haben dann angefangen zu streichen und einen Schimmel entdeckt, dadurch auch die Wohnung fristlos gekündigt, da die Vermieterin sich geweigert hat ihn wegzumachen. Wir haben die Kaution und die angefallenen Kosten zurück bekommen. Die Vermieterin meinte aber, dass wir die Provision von Ihr nicht zurück bekommen, da sie den Mietvertrag noch nicht unterschrieben hat. Der Makler weigert sich aber, uns die Provision zurück zu zahlen, weil er meint, es ist nicht seine Schuld. Im Vollem und Ganzen heißt es aber, dass der Vertrag nicht abgeschlossen wurde und wir die Provision doch zurück verlangen können? Könnt ihr weiterhelfen?

Guten Tag,

ich bin kein Anwalt. Aber ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Wenn nicht beide Parteien unterschrieben haben, dann kann meiner privaten Meinung nach auch kein Vertrag zustande gekommen sein.

Eine Maklerprovision wird nur fällig, wenn ein Vertrag vermittelt wurde!

Das ist meine private Meinung, ohne Haftung und Gewähr und keine Rechtsberatung. Diese können nur Rechtsanwälte machen!!