Ohne Unterschrift rechtsgültig/ Kreditgebühren

man hört ja zur Zeit viel über die Rückerstattung von Kreditgebühren und insbesondere die Verjährung von Verträgen von 2004-2011!
Und auch über die Versuche der Banken alles zu tun, um nicht zahlen zu müssen!
Die Frage, die sich jetzt stellt: Ist die Antwort einer Bank, wo die Prüfung der Forderung geprüft wird und auf die Einrede der Verjährung bis 31.03.2015 angekündigt wird auch rechtsgültig, wenn der Standardsatz ’ wurde ohne Unterschrift erstellt…RECHTSGÜLTIG??

Dadurch, dass man den Anspruch stellt hört die Verjährung auf zu wirken. Der Grund hierfür ist das die zu erst bearbeiteten Anfragen ja ihr Geld erhalten würden, jedoch die späteren nicht mehr.

Der Satz: „dieses Dokument wurde maschinell erstellt. Es ist auch ohne Unterschrift gültig.“ Ist lediglich wie die Unterschrift des Unternehmens, da man einer großen Bank nicht zumuten kann jeden Tag zehntausende Briefe durch Handlungsbevollmächtigte oder Prokuristen per Hand unterschreiben zu lassen.

Hallo,
die Vorantwort:
Dadurch, dass man den Anspruch stellt hört die Verjährung auf zu wirken.
ist nicht korrekt; die Verjährung wird nur durch Mahnbescheidantrag oder Klage gehemmt.
Zur Frage der Gültigkeit des Schreibens ohne Unterschrift kann dies mit eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden, wenn sich aus dem Schreiben auch die Kreditnummer oder sonstige Kundennummer ergibt.
lG

Zur Frage der Gültigkeit des Schreibens ohne Unterschrift kann
dies mit eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden, wenn sich aus
dem Schreiben auch die Kreditnummer oder sonstige Kundennummer
ergibt.

Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?

2 „Gefällt mir“

Dadurch, dass man den Anspruch stellt hört die Verjährung auf
zu wirken.

das ist schlicht Unsinn.

Hallo

Die Frage, die sich jetzt stellt: Ist die Antwort einer Bank,
wo die Prüfung der Forderung geprüft wird und auf die Einrede
der Verjährung bis 31.03.2015 angekündigt wird auch
rechtsgültig, wenn der Standardsatz ’ wurde ohne Unterschrift
erstellt…RECHTSGÜLTIG??

Für nur recht wenige Rechtsgeschäfte ist die Schriftform, und damit die eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben. Die „Antwort“ einer Bank gehört nicht dazu, also ist die fehlende Unterschrift hier nicht relevant, ausser in den Vertragsbedingungen wird noch etwas spezielles vereinbart, was aber ziemlich unwahrscheinlich ist.

Grüße,
.L