seit ca. 3 Monaten wohnt meine kleine Cousine (8 Jahre alt) bei uns und besucht hier die 2-te Schulklasse einer Grundschule. Sie kommt aus Rumänien, geht dort auf einer deutschen Schule. Deswegen dachten wir das es super für sie wäre wenn sie hier ein paar Monate ihr Deutsch verbessern könnte. Hat auch alles mit beiden Schulen (Rumänien/Deutschland) sehr gut und einfach geklappt.
Jetzt kommt das Problem. Sie darf sich eigentlich nur 3 Monate hier in Deutschland aufhalten, danach müsste man das Visum verlängern lassen. Das haben wir gestern probiert und es hat nicht geklappt.
3 Monate wären am 5 Juli zu ende, wir haben einen Flug zurück nach Rumänien aber erst für den 27 Juli gebucht.
Was passiert wenn wir ohne Visum aus/einreisen? Was gibt es für Konsequenzen?
Also allgemein ist zu sagen, dass Rumänen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum benötigen. Daher verstehe ich die Frage nicht ganz.
Grundsätzlich ist eine Ausreise natürlich möglich, der unrechtmäßige Aufenthalt könnte aber ein Bußgeld zur Folge haben sowie eventuell Probleme bei der neuerlichen Einreise.
dass Rumänen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum benötigen. Daher verstehe ich die Frage nicht ganz. (sie bleibt länger als 3 Monate, das ist ja das Problem, und wir haben kein Visum für sie)
der unrechtmäßige Aufenthalt könnte aber ein Bußgeld zur Folge
haben sowie eventuell Probleme bei der neuerlichen Einreise. (ein Bußgeld würden wir noch zahlen, aber Probleme bei der neuerlichen Einreise wäre fatal)
bleibt länger als 3 Monate, das ist ja das Problem, und wir
haben kein Visum für sie)
Das ist aber etwas anderes. Ich kenne mich im deutschen Ausländerrecht konkret zu wenig aus, aber allgemein ist davon abzuraten, die zulässige Aufenthaltsdauer zu überschreiten. Das Problem ist dann meist nicht die geringe Strafe, sondern danach die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Das ist nicht immer ein Problem, aber es kann eines sein oder werden.
Also erstens braucht die Kleine in den ersten 3 Monaten eigentlich kein Visum (siehe DrittLVO = Drittländerverordnung).
Und nun zu meiner Frage zu deiner Frage… wo hat das verlängern nicht geklappt? Und wieso?
Sprech doch einfach bei der Ausländerbehörde in deiner Stadt/Gemeinde vor. Normalerweise können die eine Fiktionsbescheinigung für die Kleine ausstellen, die kostet für Kinder 10,-, kann bis zu 3 Monaten dauern und ermöglicht es dem Mädel nach Hause zu kommen.
Sprech doch einfach bei der Ausländerbehörde in deiner
Stadt/Gemeinde vor. Normalerweise können die eine
Fiktionsbescheinigung für die Kleine ausstellen, die kostet
für Kinder 10,-, kann bis zu 3 Monaten dauern und ermöglicht
es dem Mädel nach Hause zu kommen.
…verschafft aber kein über die drei Monate hinausgehendes Aufenthaltsrecht oder irre ich mich da?
…verschafft aber kein über die drei Monate hinausgehendes
Aufenthaltsrecht oder irre ich mich da?
Nein, verschafft es nicht. Aber ich denke mal, dass in den 3 Monaten geklärt sein müsste, was nun das eigentliche Problem ist.
Leider hat sich die Thread-Eröffnerin nicht mehr gemeldet, so dass wir ihr nicht weiter helfen können.
Nein, verschafft es nicht. Aber ich denke mal, dass in den 3
Monaten geklärt sein müsste, was nun das eigentliche Problem
ist.
Das eigentliche Problem liegt doch jedenfalls vom Grundsatz her auf der Hand. Die visafreie Aufenthaltsdauer im Schengen Raum ist auf 3 Monate innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten begrenzt und eine verspätete Ausreise kann Probleme bei der Wiedereinreise bzw. bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels bringen.
Die Lösung wird in diesem Fall wahrscheinlich darin zu suchen sein, einen deutschen Aufenthaltstitel zu besorgen - ob das vom Inland aus überhaupt möglich ist, weiß ich nicht. Dazu kenne ich mich dazu im deutschen Ausländerrecht zu wenig aus (im österreichischen Recht wäre es z.B. in so einem Fall nicht möglich, den Aufenthalt ohne Ausreise zu legalisieren).