Hallo-
Ich habe mal eine Frage: Darf man sich wenn man sich bei einer Zeitarbeitfirma beworben hat ohne dort angestellt zu sein (kein Vertrag o.ä.), und diese einem ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma vermittelt hat sich jedoch bisher nichts daraus ergeben hat. Bei der Firma bei der man sich vorgestellt hat ohne Zeitarbeitfirma bewerben?
DANKE
Natürlich dürfen Sie das! Kein Vertrag, keine rechtliche Bindung an die Za-Firma. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das ist aber eine reine Vermutung, dass ein Vertrag das unterbinden könnte.
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Natürlich dürfen Sie das! Kein Vertrag, keine rechtliche
Bindung an die Za-Firma. Ich kann mir auch nicht vorstellen,
das ist aber eine reine Vermutung, dass ein Vertrag das
unterbinden könnte.
Es gibt Klasueln, die es verbieten können, sich auf konkret diese Stelle zu bewerben. Was in der Praxis jedoch oft passiert ist, jemand wird über Za-Firma an ein Unternehmen vermittelt und man wird nach 6 Monaten voll übernommen. Das ist gängige Praxis und es gibt Firmen die damit werben.
Gruß
MS
Das setzt dann aber einen Vertrag voraus, oder?
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Hallo Kika,
Ich habe mal eine Frage: Darf man sich wenn man sich bei einer
Zeitarbeitfirma beworben hat ohne dort angestellt zu sein
(kein Vertrag o.ä.), und diese einem ein Vorstellungsgespräch
bei einer Firma vermittelt hat sich jedoch bisher nichts
daraus ergeben hat. Bei der Firma bei der man sich vorgestellt
hat ohne Zeitarbeitfirma bewerben?
ist die Person denn sicher, dass sie sich für die Firma in der Funktion als Zeitarbeitsfirma vorgestellt hat, oder nicht vielleicht in einer oft auch parallel ausgeführten Funktion als Arbeitsvermittler?
In letzterem Falle ist es zwar wohl auch nicht verboten, sich nach dem organisierten Vorstellungsgespräch nochmal zu bewerben, aber ob die Vermittlungsgebühren dann nicht trotzdem anfallen, bin ich mir nicht so sicher.
Gruß, Karin