Ohne Vollmacht handeln ?

Hallo Gemeinde,
ich hab da eine allgemeine Frage.
Wenn die Ehefrau (83Jahre) des 82 Jahre alten Ehemannes durch einen Schlaganfall nicht mehr selbst handlungsfähig bzw. entscheidungsfähig ist und keinerlei Vorkehrungen für diesen Fall getroffen hat.
Wer entscheidet dann für sie???
Darf der Ehemann für sie entscheiden?
Muß durch das Gericht erst ein Vormund bestellt werden?
Wird der Ehemann zum Vormund???
Ist der Ehemann, auf Grund seines Alters als Vormund überhaupt einsetzbar?
Kann das Gericht die Tochter bzw. den Enkelsohn zum Vormund bestimmen oder wird eine neutrale 3. Person eingesetzt?
DANKE
Gruß
Othi

hallo herr pfarrer,

wir haben dieses thma bereits ausführlich im älterwerden-brett abgehandelt.

Wer entscheidet dann für sie???

das entscheidet das vormundschaftsgericht, wenn sie das nicht vorab getan hat.

Darf der Ehemann für sie entscheiden?

nur, wenn sie ihn per vorsorgevollmacht zum bevollmächtigten bestimmt hat.

Muß durch das Gericht erst ein Vormund bestellt werden?

nicht, wenn sie den ehemann (oder jemand anderes) per vorsorgevollmacht zum bevollmächtigten bestimmt hat.

Wird der Ehemann zum Vormund???

nur, wenn sie ihn per vorsorgevollmacht zum bevollmächtigten bestimmt hat.

Ist der Ehemann, auf Grund seines Alters als Vormund überhaupt
einsetzbar?

wieso? ist er noch nicht volljährig?

Kann das Gericht die Tochter bzw. den Enkelsohn zum Vormund
bestimmen oder wird eine neutrale 3. Person eingesetzt?

keine ahnung. warum will die 83jährige ehfrau das riskieren?

gruß
ann

hallo herr pfarrer,

Hallo Ann,
DANKE für Deine saloppe Art der Erklärung.

ich bin zwar gottesfürchtig, aber dadurch noch lange kein Pfarrer.

Ist der Ehemann, auf Grund seines Alters als Vormund überhaupt
einsetzbar?

Meine Frage sollte in die Richtung gehen ob jemand mit über 80 noch als Vormund bestellt wird.

wieso? ist er noch nicht volljährig?

Kann das Gericht die Tochter bzw. den Enkelsohn zum Vormund
bestimmen oder wird eine neutrale 3. Person eingesetzt?

es ging mir darum: ob eher ein Familienmitglied oder eine fremde Person vom Gericht als Vormund benannt wird.

keine ahnung. warum will die 83jährige ehfrau das riskieren?

Die 83-jährige ist nicht mehr geistig rege noch ansprechbar.
Gruß
Othi

Hallo Othi,

Wenn die Ehefrau (83Jahre) des 82 Jahre alten Ehemannes durch
einen Schlaganfall nicht mehr selbst handlungsfähig bzw.
entscheidungsfähig ist und keinerlei Vorkehrungen für diesen
Fall getroffen hat.
Wer entscheidet dann für sie???
Darf der Ehemann für sie entscheiden?

Bei den „Dingen des täglichen Lebens“ wird kein Betreuer benötigt.
Kritisch wird es wenn die Ehefrau ein eigenes Konto auf der Bank hat - hier kann niemand zugreifen. Das gleiche gilt für laufende Versicherungen, Verträge über Zeitungsabos etc UND falls im Krankenhaus ein Eingriff/Operation durchgeführt werden muss für die eine ärztliche Aufklärung und die Unterschrift des Patienten notwendig wird.

Muß durch das Gericht erst ein Vormund bestellt werden?

Den Vormund gibt es nicht mehr. Der Betreuer wird durch das Vormundschaftsgericht bestellt.

Wird der Ehemann zum Vormund???

Der Ehemann kann, muss aber nicht zum Betreuer bestellt werden.

Ist der Ehemann, auf Grund seines Alters als Vormund überhaupt
einsetzbar?

Das ist eine Frage die das Gericht klärt. Alter alleine ist nicht entscheidend - es zählt alleine die Fähigkeit und der Wille die Angelegenheiten der Betroffenen zu ihrem Besten zu regeln.

Kann das Gericht die Tochter bzw. den Enkelsohn zum Vormund
bestimmen oder wird eine neutrale 3. Person eingesetzt?

Sowohl als auch - wenn aus der Familie kein geeigneter Betreuer gefunden wird, bzw sich niemand zur Verfügung stellt, wird ein Betreuer „von Amts wegen“ bestellt. Niemand kann gezwungen werden Betreuer zu sein.

Hier kannst du dir die Broschüre des Bundesjustizministeriums runterladen
http://www.bmj.bund.de/das-betreuungsrecht

viele Grüße

Susanne

ich bin zwar gottesfürchtig, aber dadurch noch lange kein
Pfarrer.

da du deine gemeinde grüßtest … na egal.

guck mal auch hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

schöne grüße
ann

Hi

Leider braucht man hierfür - egal wie alt - eine Vollmacht. Diese kann z.B. in Form einer Patientenverfügung vorliegen.

Hat man diese nicht, darf man rechtlich gesehen nix machen. Wenn es schnell gehen muß, empfehl ich folgenden Weg:

Das Krankenhaus sendet ein Gutachen ans Gericht mit der Information, dass der / Frau X nichts mehr machen kann. Im Schreiben selbst wird empfohlen, die Betreuung auf den Partner / Tochter / X zu übertrage.

Das ganze wird mittels Eilantrag durch das Krankenhaus ans Gericht gesendet - ist alles ok, bekommt Partner / Tochter / X die Betreuungsvollmacht.

Bei Fragen gibt es auf dem Amtsgericht eine/n Rechtspfleger, der hierfür gern Auskunft gibt.

Da ich das ganze aktuell selbst durchmach, es ist sinnvoll, folgende Betreuungen zu beantragen:

Gesundheit
Aufenthalt
Vermögen
Zutritt zur Wohnung (sofern getrennt wohnend)
Wohnungsangelegenheiten
Post

Aber Achtung, es kann massig viel Aufwand sein, das ganze zu machen

Viel Glück

Blue

Hallo,

da hier mal wieder einige Sachen durcheinandergeworfen wurden, und auch die Begrifflichkeiten nicht unbedingt stimmen, nochmal eine komplette Antwort:

ich hab da eine allgemeine Frage.
Wenn die Ehefrau (83Jahre) des 82 Jahre alten Ehemannes durch
einen Schlaganfall nicht mehr selbst handlungsfähig bzw.
entscheidungsfähig ist und keinerlei Vorkehrungen für diesen
Fall getroffen hat.
Wer entscheidet dann für sie???

Es muss dann streng genommen ein Betreuungsverfahren vor dem Vormundschaftsgericht durchgeführt werden, dies kann bei Eilbedürftigkeit auch im Wege Einstweiligen Rechtsschutzes zunächst summarisch durchgeführt werden, um ggf. einen vorläufigen Betreuer zu bestellen. Es ist ein Ammenmärchen, dass Ehegatten oder Kinder automatisch in solchen Situationen etwas zu sagen hätten. Allerdings habe ich nicht umsonst geschrieben „streng genommen“, denn solange man sich mit den Ärzten einig ist, die Bank mitspielt, … kann man durchaus auch ohne Betreuung auskommen. Die Gefahr dabei liegt nur darin, dass man genau in dem Moment, in dem etwas nicht mehr so harmonisch läuft, die Betreuung bräuchte, und dann fehlt die Zeit, die dieses Verfahren kostet. Also besser gleich beantragen. Die Anregung muss übrigens keineswegs über das Krankenhaus erfolgen. Jeder kann die Anregung an das Gericht geben. Ein aktueller Arztbericht sollte aber gerade in dringenden Fällen möglichst schon dabei sein.

Darf der Ehemann für sie entscheiden?

Faktisch wird es „solange sich alle einig sind“ oft so gehandhabt, aber s.o.

Muß durch das Gericht erst ein Vormund bestellt werden?

Einen Vormund gibt es für Erwachsene schon lange nicht mehr. Heute gibt es nur noch den Betreuer, und der wird auch nur für die Aufgabenkreise eingesetzt, in denen die Betreuung notwendig ist. Da es sich hierbei um ein FGG-Verfahren handelt, ist es übrigens so, dass das Gericht selbst ermittelt, welche Aufgabenkreise einer Betreuung bedürfen. D.h. der Hinweis auf bestimmte Aufgabenkreise ist „nett“, viel mehr aber auch nicht. D.h. es ist überflüssig - zumal ohne den konkreten Fall zu kennen - konkrete Aufgabenkreise zu benennen. Entweder das Gericht sieht die Sache zufälligerweise genau so, oder eben auch nicht. Es geht nicht darum, was ein potentieller Betreuer oder Angehöriger „haben will“, sondern darum, was das Gericht für nötig erachtet.

Wird der Ehemann zum Vormund???

Klassischer Fall (Betreuer!)

Ist der Ehemann, auf Grund seines Alters als Vormund überhaupt
einsetzbar?

Das Alter alleine spricht nicht dagegen, es geht vielmehr um eine Gesamtschau der Umstände. Ist der Ehemann selbst schon gebrechlich und nicht mehr in der Lage seine eigenen Dinge zu regeln, macht es einfach keinen Sinn, ihm auch noch die Betreuung der Ehefrau aufzuhalsen. Ist er topfit, in Behördendingen erfahren, … spricht nichts dagegen.

Kann das Gericht die Tochter bzw. den Enkelsohn zum Vormund
bestimmen oder wird eine neutrale 3. Person eingesetzt?

Auch ein Kind oder Enkel kann Betreuer werden. Normalerweise sieht es so aus, dass sich nicht gerade viele Angehörige um diese Aufgabe reißen, und das Gericht froh ist, überhaupt im Kreise der Angehörigen einen zu finden. Klappt dies nicht, gibt es einen Berufsbetreuer, eine Betreuung über einen Betreuungsverein, …

Gruß vom Wiz