Guten Tag,
ich bin Erwin aus BW, 52 Jahre alt und habe ein Problem.
Mein Stiefvater und meine Mutter (geb. 1930/1934) leben in einem gemeinsamen Haushalt und versorgten sich eigenständig. Da das Leben in geordnete Bahnen lief gab es, aus Sicht meiner Eltern, keine Notwendigt sich gegensseitig irgendwie zu bevollmächtigen. Lediglich ein gemeinsames Testament hatten sie beim Notar hinterlegt. Auch besteht ein gemeinsames Girokonto auf das beide Zugriff haben. Beide sind gesundheitlich in Ihrer körperlichen Beweglichkeit etwas eingeschränkt.
Dieses jahr traf es meinen Vater hart.
Im April OP Baudeckendurchbruch - mit anschließender geriatrischer Reha. Beweglichkeit stark eingeschränkt. Pflegestufe 1 bei häuslicher Pflege durch örtlichem Pflegedienst.
Im September OP Oberschenkelhalsbruch Verwirrtheit, Desorientierung. Der Pflegebedarf kann nun nicht mehr zuhause geleistet werden. Er wird jetzt entlassen und wir planen ihn in unserem örtl. Pflegeheim unterzubringen. Er ist nicht mehr in der Lage seine Dinge für sich selbst zu regeln.
Was muß in einen solchen Fall getan werden?
- Pflegeumstufung bei Krankenkasse beantragen
- Pflegeheimvertrag abschließen
- …
Für Euren Rat bin sehr dankbar
Gruß Erwin