'Ohne vollständigen Dachgeschossausbau'

Hallo Experten,

ich brauche dringend eure Hilfe. Wie im Titel angegeben, war dies im Notarvertrag vereinbart. Trotzdem wurde noch vereinbart, dass die Ver- u. Entsorgungsleitungen, sowie Türen und Wände etc. eingebaut werden. Auch Putz und Esstrich wurde vereinbart. Dachfenster von Velux wurden zugesagt, aber leider nicht schriftlich fixiert. Ich bräuchte dann nur noch für die Dämmung sorgen.

Nun sind die Dachfenster doch nicht eingebaut worden. Nach Rückfrage beim Bauträger heißt es nun, es waren keine vereinbart. Trotz mehrer mündlicher Zusagen, wurde es nicht gemacht. Was mache ich jetzt? Ich habe schon gedroht die nächste Rechnung nicht zu bezahlen, bis die Fenster eingesetzt werden. Ist das wirklch zulässig, dass da keine Fenster eingebaut werden? Ich finde es unverschämt trotz Zusage, die Fenster nicht einzubauen. Leider habe ich auf das Wort vertraut. Kann ich denn wirklich nichts machen? Bin echt verzweifelt.

Könnt Ihr mir Ratschläge geben? Vielen Dank.

Grüße
Turan

Hallo

also, dafür, dass „ohne vollständigen Dachgeschossausbau“ vereinbart wurde, ist das Dachgeschoss jetzt ja wohl relativ weit ausgebaut.
Ich gehe mal davon aus, dass dafür auch ein entsprechender Mehrpreis zu zahlen war???
Dieser muss ja irgendwo festgehalten sein, normalerweise zusammen mit einer Art Zusatzvereinbarung.
Ich gehe auch mal davon aus, dass ggf. in den Giebelwänden Fenster eingebaut wurden und die Dachflächenfenster zusätzlich sind?

Sollte nichts schriftlich festgehalten worden sein, steht Aussage gegen Aussage und es bleibt dem Bauherrn nichts anderes übrig als die Dachflächenfenster selbst zu kaufen und einzusetzen.

Vielleicht wären ein paar Zusatzinformationen möglich?

vereinbart. Dachfenster von Velux wurden zugesagt, aber leider
nicht schriftlich fixiert.

Dann wirst Du Probleme haben, die Leistung zu erzwingen.

Rückfrage beim Bauträger heißt es nun, es waren keine
vereinbart. Trotz mehrer mündlicher Zusagen, wurde es nicht

Zeugen für diese mündliche Vereinbarung ?

gemacht. Was mache ich jetzt? Ich habe schon gedroht die
nächste Rechnung nicht zu bezahlen, bis die Fenster eingesetzt

Dann wird die Firma die weiteren Arbeiten einstellen und ein Mahnverfahren einleiten. Damit ist Dir nicht wirklich geholfen.

eingebaut werden? Ich finde es unverschämt trotz Zusage, die
Fenster nicht einzubauen.

Finde ich auch, aber ohne schriftliche Vereinbarung kannst Du nichts mehr machen.

Hallo

also, dafür, dass „ohne vollständigen Dachgeschossausbau“
vereinbart wurde, ist das Dachgeschoss jetzt ja wohl relativ
weit ausgebaut.
Ich gehe mal davon aus, dass dafür auch ein entsprechender
Mehrpreis zu zahlen war???

Ja, das war es.

Dieser muss ja irgendwo festgehalten sein, normalerweise
zusammen mit einer Art Zusatzvereinbarung.

Das wurde festgehalten. Leider haben wir nicht darauf geachtet, dass die Fenster auch eingetragen werden, aber diese wurden auf jeden Fall zugesagt. Auch nach mehrfacher Nachfrage. Anscheinend hätten wir jede auch nur klitzekleinigkeit eintragen lassen müssen. Einige Sachen sollen eigentlich selbstverständlich sein. So ein Bauträger hat doch schließlich auch einen Ruf zu verlieren, aber mich überrascht nichts mehr.

Ich gehe auch mal davon aus, dass ggf. in den Giebelwänden
Fenster eingebaut wurden und die Dachflächenfenster zusätzlich
sind?

Nein. Das ist ja das Fatale! Es sind auf dem Dachgeschoss keinerlei Fenster drin!

Sollte nichts schriftlich festgehalten worden sein, steht
Aussage gegen Aussage und es bleibt dem Bauherrn nichts
anderes übrig als die Dachflächenfenster selbst zu kaufen und
einzusetzen.

Das glaube ich leider auch. Es ist unfassbar, wie leichtfertig der Bauträger damit umgeht. Wieder Kosten, die wir nicht erwartet haben.

Vielleicht wären ein paar Zusatzinformationen möglich?

Beim ersten Gespräch hatten wir auf den Dachausbau verzichtet, da wir nur ein Kind hatten. Wir haben aber auf Türen, Fenster, Leitungen, Putz und Esstrich bestanden. Diese hat der Bauträger lt. seiner Aussage zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei diesem Gespräch war mein Bruder auch dabei. Es wurden viele Punkte schriftlich fixiert. Wir haben es leider versäumt, die Fenster auch schriftlich zu fixieren. Der Bauträger und der mit Ihm eng zusammenarbeitenden Ingenieur sagten dies mündlich zu, es klang selbstverständlich. Aber siehe da, nun erinnert sich keiner mehr. Ich weiß nicht was ich sagen soll und was für Kosten nun auf uns zukommen.
Danke und schönen Gruß
T.

vereinbart. Dachfenster von Velux wurden zugesagt, aber leider
nicht schriftlich fixiert.

Dann wirst Du Probleme haben, die Leistung zu erzwingen.

Vielleicht, aber ich muss es versuchen.

Rückfrage beim Bauträger heißt es nun, es waren keine
vereinbart. Trotz mehrer mündlicher Zusagen, wurde es nicht

Zeugen für diese mündliche Vereinbarung ?

Mein Bruder und ein Bekannter.

gemacht. Was mache ich jetzt? Ich habe schon gedroht die
nächste Rechnung nicht zu bezahlen, bis die Fenster eingesetzt

Dann wird die Firma die weiteren Arbeiten einstellen und ein
Mahnverfahren einleiten. Damit ist Dir nicht wirklich
geholfen.

Wohl wahr.

eingebaut werden? Ich finde es unverschämt trotz Zusage, die
Fenster nicht einzubauen.

Finde ich auch, aber ohne schriftliche Vereinbarung kannst Du
nichts mehr machen.

Bei uns gibt es ein Sprichwort: Das Wort zählt mehr als ein Schriftstück. So sollte es sein, aber …
Danke und Gruß
T.

Hallo

Sie schreiben, dass Sie darauf „bestanden“ haben, den DG-Ausbau zu bekommen. Das hört sich etwas komisch an.
Man so etwas zusätzlich in Auftrag geben, aber darauf bestehen?

Irgendwo hatte ich etwas von „Selbstkostenpreis“ gelesen und das wird genau der Punkt sein. So wie Sie schildern,ist das DG ja fast fertig und das kostet in der Regel auch einen entsprechenden Preis.
Möchte jetzt nichts unterstellen, aber Bauherren haben die Angewohnheit so wenig wie möglich bezahlen zu wollen.
Und wenn man dann nicht alles schriftlich festhält, vergisst der Bauträger evtl. auch mal eine Leistung, weil sich das ganze für ihn einfach nicht rechnet.

DFF einzubauen ist an und für sich kein großer Akt, sollte aber - wenn auch kein Wechsel im Gebälk vorgesehen ist - nur vom Fachmann gemacht werden. Der Bauträger ist mit Sicherheit - gegen Vorauskasse - dazu bereit die DFF einzubauen.

Scheint mir hier auch ein kleiner Planungsfehler vorzuliegen, denn wenn ein DG vorhanden ist, selbst wenn es im Preis nicht ausgebaut angeboten wird, sollten zumindest Giebelfenster eingeplant und ggf. als Zusatzleistung berechnet werden.

So haben Sie jedoch schlechte Karten und wenn mir als Bauträger angedroht wird die nächste Rechnung nicht oder nur unvollständig zu bezahlen würde ich ehrlich gesagt auch keine Zusatzleistung mehr erbringen, sei es kostenlos oder gegen Bezahlung.

Hallo

Sie schreiben, dass Sie darauf „bestanden“ haben, den
DG-Ausbau zu bekommen. Das hört sich etwas komisch an.
Man so etwas zusätzlich in Auftrag geben, aber darauf
bestehen?

Das haben Sie falsch verstanden, ich habe darum gebeten, dass die Ver-u. Entsorgungsleitungen nach oben verlegt werden. Das war auch ok so. Dann wollte ich jedoch noch, dass Türen, Fenster, Putz u. Esstrich
sowie andere Sachen gemacht werden, wofür der Bauträger einen Mehrpreis berechnet hat.

Irgendwo hatte ich etwas von „Selbstkostenpreis“ gelesen und
das wird genau der Punkt sein. So wie Sie schildern,ist das DG
ja fast fertig und das kostet in der Regel auch einen
entsprechenden Preis.

Fast fertig, weiß ich nicht. Es fehlen die Dachfenster auf beiden Seiten und die Dachunterkonstruktion, Dämmung, Folien, Gipskarton etc. Beim Preis hat ich ja nichts auszusetzen, aber die Fenster waren zugesagt. Als es schriftlich nicht festgesetzt wurde, habe ich mich sofort beim Bauträger gemeldet und danach auch mehrmals gefragt, es wurde immer gesagt, da kommen Dachfenster hin. Habe halt aufs Wort gesetzt. Wollte nicht so sein.

Möchte jetzt nichts unterstellen, aber Bauherren haben die
Angewohnheit so wenig wie möglich bezahlen zu wollen.

Ich möchte auch nichts unterstellen, aber anscheinend haben Bauträger die Gewohnheit, soviel wie möglich zu verdienen. Ich habe zwei Kinder, natürlich muss ich sparen. Aber darum geht es hier nicht. Hier geht es darum, dass Dachfenster zugesagt wurden, wir jedoch naiv aufs Wort geglaubt zu haben.

Und wenn man dann nicht alles schriftlich festhält, vergisst
der Bauträger evtl. auch mal eine Leistung, weil sich das
ganze für ihn einfach nicht rechnet.

So wird es sehr wahrscheinlich gewesen sein.

DFF einzubauen ist an und für sich kein großer Akt, sollte
aber - wenn auch kein Wechsel im Gebälk vorgesehen ist - nur
vom Fachmann gemacht werden. Der Bauträger ist mit Sicherheit

  • gegen Vorauskasse - dazu bereit die DFF einzubauen.

Nun, irgendwie müssen wir das klären. Ich bin auch gerne bereit, dies in einem vernünftigen Gespräch zu klären. So war es bis heute immer. Warum auf einmal der Sinneswandel beim Bauträger eingetreten ist, verstehe ich nicht. Warum eine Zusage machen, diese aber dann einfach vergessen? Habe ich kein Verständnis für.

Scheint mir hier auch ein kleiner Planungsfehler vorzuliegen,
denn wenn ein DG vorhanden ist, selbst wenn es im Preis nicht
ausgebaut angeboten wird, sollten zumindest Giebelfenster
eingeplant und ggf. als Zusatzleistung berechnet werden.

In der Baubeschreibung sind die Dachfenster eingetragen. Jedoch steht im Notarvertrag ohne vollständigen Dachausbau. Darauf beruft sich nun der Ingenieur und meint, die Dachfenster müssten nicht eingebaut wären, das wäre zulässig. Auch Verwandte und Bekannte haben u.a. ohne Dachausbau gebaut, aber Fenster wurden immer eingesetzt. Bei Verwandten war es sogar so, dass obwohl das Dach als nicht ausgebaut deklariert wurde, die Feuerwehr auf einen Fluchtweg auf dem Dach bestanden hat. Stellen Sie sich bitte vor, wir schlafen im OG, im EG fängt es an zu brennen, bis in den OG. Wir können nur ins DG und auf die Feuerwehr warten, da sind wir doch in der Falle!

So haben Sie jedoch schlechte Karten und wenn mir als
Bauträger angedroht wird die nächste Rechnung nicht oder nur
unvollständig zu bezahlen würde ich ehrlich gesagt auch keine
Zusatzleistung mehr erbringen, sei es kostenlos oder gegen
Bezahlung.

Dann sagen Sie mir bitte eine andere Möglichkeit! Ich bin nicht der Typ, der Leuten droht oder sonst was. Ich möchte die Probleme immer verbal lösen. Aber wenn auf meine Anrufe nicht reagiert wird, ich keine Rückmeldungen bekomme, was bitte soll ich sonst machen?
Danke und Gruß
T.

In der Baubeschreibung sind die Dachfenster eingetragen.
Jedoch steht im Notarvertrag ohne vollständigen Dachausbau.
Darauf beruft sich nun der Ingenieur und meint, die
Dachfenster müssten nicht eingebaut wären, das wäre zulässig.

Hallo Turan,

so sieht das schon wieder anders aus.
Wenn in der Baubeschreibung die Dachflächenfenster aufgeführt sind, MÜSSEN diese auch eingebaut werden und zwar ohne Mehrpreis.

Dachflächenfenster haben überhaupt nichts damit zu tun ob das Dach ausgebaut ist oder nicht, das sind 2 Paar Schuhe.

Wenn die Baubeschreibung ausschließlich für IHR Haus gilt und nicht eine generelle ist, die auch für andere Häuser verwendet wird, die Position Dachflächenfenster NICHT GESTRICHEN ist oder der Hinweis GEGEN MEHRPREIS geschrieben steht, dann sind diese im Preis enthalten und gehören eingebaut!

Was soll die Aussage: es wäre zulässig ohne zu bauen? Das ist Quatsch.
Steht ein Schornstein in der Baubeschreibung, der Bauträger baut ihn aber nicht, weil es zulässig ist ohne zu bauen?

Dann würde ich jetzt folgendes tun:

fordern Sie den Bauträger schriftlich, Einschreiben Rückschein, auf
die lt. Baubeschreibung enthaltenen Dachflächenfenster sofort und umgehend einzubauen. Setzen Sie hierfür eine Frist von ca. 14 Tagen.
Sollte die Frist verstreichen und er hat die Arbeit nicht erledigt und sich nicht gemeldet kündigen Sie an, die Fenster von einer Fremdfirma auf seine Kosten einbauen zu lassen oder den Betrag in Höhe von…
(machen Sie sich schlau) von der noch offenen Rechnung oder Restzahlung in Abzug zu bringen.
Weisen Sie darauf hin, dass die Bezeichnung „ohne Dachausbau“ nichts mit den Dachflächenfenstern zu tun hat.

Außerdem, nur am Rande erwähnt, benötigt der Schornsteinfeger eine Ausstiegsluke (kleineres Fenster) mit Antritt auf dem Dach - falls ein Schornstein vorhanden ist.

Sind die Dachflächenfenster in der Zeichnung vorhanden?

Sie haben wahrscheinlich die Baubeschreibung und die Zeichnung unterschrieben, so wie der Bauträger auch und das ist bindend.

Lassen Sie mal wieder hören oder email an mich, interessiert mich.

Gruß
Irene

Hallo Irene,

In der Baubeschreibung sind die Dachfenster eingetragen.
Jedoch steht im Notarvertrag ohne vollständigen Dachausbau.
Darauf beruft sich nun der Ingenieur und meint, die
Dachfenster müssten nicht eingebaut wären, das wäre zulässig.

Hallo Turan,

so sieht das schon wieder anders aus.
Wenn in der Baubeschreibung die Dachflächenfenster aufgeführt
sind, MÜSSEN diese auch eingebaut werden und zwar ohne
Mehrpreis.

Dachflächenfenster haben überhaupt nichts damit zu tun ob das
Dach ausgebaut ist oder nicht, das sind 2 Paar Schuhe.

Wenn die Baubeschreibung ausschließlich für IHR Haus gilt und
nicht eine generelle ist, die auch für andere Häuser verwendet
wird, die Position Dachflächenfenster NICHT GESTRICHEN ist
oder der Hinweis GEGEN MEHRPREIS geschrieben steht, dann sind
diese im Preis enthalten und gehören eingebaut!

Es ist eigentlich eine generelle Baubeschreibung, aber die Dachfenster sind nicht gestrichen worden.

Was soll die Aussage: es wäre zulässig ohne zu bauen? Das ist
Quatsch.
Steht ein Schornstein in der Baubeschreibung, der Bauträger
baut ihn aber nicht, weil es zulässig ist ohne zu bauen?

Schornstein ist nicht vorhanden, da zu hoher Mehrpreis.

Dann würde ich jetzt folgendes tun:

fordern Sie den Bauträger schriftlich, Einschreiben
Rückschein, auf
die lt. Baubeschreibung enthaltenen Dachflächenfenster sofort
und umgehend einzubauen. Setzen Sie hierfür eine Frist von ca.
14 Tagen.
Sollte die Frist verstreichen und er hat die Arbeit nicht
erledigt und sich nicht gemeldet kündigen Sie an, die Fenster
von einer Fremdfirma auf seine Kosten einbauen zu lassen oder
den Betrag in Höhe von…
(machen Sie sich schlau) von der noch offenen Rechnung oder
Restzahlung in Abzug zu bringen.
Weisen Sie darauf hin, dass die Bezeichnung „ohne Dachausbau“
nichts mit den Dachflächenfenstern zu tun hat.

Ich werde versuchen es in einem vernünftigen Gespräch zu klären.

Außerdem, nur am Rande erwähnt, benötigt der Schornsteinfeger
eine Ausstiegsluke (kleineres Fenster) mit Antritt auf dem
Dach - falls ein Schornstein vorhanden ist.

Schornstein ist zwar nicht vorhanden, aber allein die Gefahr bei Feuer, dass sich nach oben zieht und die einzige Möglichkeit der Flucht das Dach ist, dann sitzen wir doch in der Falle! Welches deutsche Recht erlaubt denn ein Dach ohne Fenster?

Sind die Dachflächenfenster in der Zeichnung vorhanden?

Die Dachfenster sind in der Zeichung vorhanden, auf beiden Seiten eine.

Sie haben wahrscheinlich die Baubeschreibung und die Zeichnung
unterschrieben, so wie der Bauträger auch und das ist bindend.

Komischerweise haben wir nur die letzte Seite im Notarvertrag unterschrieben. Ich habe z.B. von Verwandten gehört, dass diese alle Seiten unterschreiben mussten.

Lassen Sie mal wieder hören oder email an mich, interessiert
mich.

Ich werde mich mit dem Bauträger, der im Urlaub sein soll, in Verbindung setzen und an seine Vernunft appellieren. Ich werde es erstmal in einem vernünftigen und sachlichen Gespräch versuchen, das Problem zu lösen. Falls dies nicht möglich sein sollte, werde ich Ihren Vorschlag beherzigen.

Gruß
Irene

Vielen Dank für die Mühe, die Sie sich für unser Anliegen geben. Ich melde mich, wenn diese Sache, hoffentlich im Guten, sich klärt.
Schöne Grüße
Turan

Hallo

wenn in der Baubeschreibung Dachflächenfenster aufgeführt und diese
auch in der Bauzeichnung vorhanden sind, ist dies für Sie als Bauherr
gültig. Das, was in der Zeichnung vorhanden ist, muss auch eingesetzt bzw. gebaut werden. Davon müssen Sie als Laie ausgehen: so wie in der Zeichnung (die ja explizit IHR Haus darstellt und kein Standard-Haus aus dem Angebot) Ihr Haus aufgeführt ist, wird es gebaut und damit fertig.

Je 1 DFF ist in der Zeichnung - wollten Sie noch mehr gegen Zusatzbezahlung? Würde mich noch interessieren.

Gruß

Hallo

wenn in der Baubeschreibung Dachflächenfenster aufgeführt und
diese
auch in der Bauzeichnung vorhanden sind, ist dies für Sie als
Bauherr
gültig. Das, was in der Zeichnung vorhanden ist, muss auch
eingesetzt bzw. gebaut werden. Davon müssen Sie als Laie
ausgehen: so wie in der Zeichnung (die ja explizit IHR Haus
darstellt und kein Standard-Haus aus dem Angebot) Ihr Haus
aufgeführt ist, wird es gebaut und damit fertig.

Davon bin ich auch ausgegangen, aber Laie trifft es gut. Ich weiß nicht, ob das ausreicht. Wir werden sehen.

Je 1 DFF ist in der Zeichnung - wollten Sie noch mehr gegen
Zusatzbezahlung? Würde mich noch interessieren.

Mehr wäre natürlich besser. Es wird natürlich ein Problem mit der Verschattung geben. Aber darüber hatten wir uns keine Gedanken gemacht wegen der Kosten.
Gruß
Turan

Hallo

DFF kannst du auch später noch einsetzen, musst dich dann aber nach der Sparrenbreite richten, besser wäre es du weißt was du für eine Größe willst und hättest dir einen Wechsel in die Dachbalken machen lassen.

Beschattung kann man auch mit Innenrolleaus machen, das ist nicht so teuer.

Lass dir erst mal die 2 einbauen *lol*

Tag Turan, die Firma geht mir Dir link um, also darfst Du auch unfair sein. Folgende Profistrategie. Jeder Bauunternehmer macht Fehler. Also nehme Dir einen Gutachter und lasse einmal in der Wochen den Bautenstand dokumentieren. (Fotos, Mängel)

Dann zahlst Du nach Zahlungsplan und die letzten drei Raten zahlst Du nicht mehr. Gleichzeitig verlangst Du Mängelbeseitigung mit Fristsetzung. Erfahrungsgemäss streitet das Unternehmen und kommt der Fristsetzung nicht nach. Nach Ablauf der Frist kannst Du eine Vorschussklage einreichen und Dir das Geld für die Mängelbeseitigung vom Bauunternehmer einklagen. Mit dem Geld, was Du auf diesem Weg erhälst, kannst Du locker Deine Veluxfenster bezahlen. Wer nicht hören will, muss fühlen. Ein Gutachter und ein Anwalt werden Dir weiter helfen.

Damit das Haus fertig wird, baust Du mit den letzten drei Raten und anderen Unternehmern zu Ende.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tag Turan,

Tag auch Roger,

die Firma geht mir Dir link um, also darfst Du auch
unfair sein.

Hast du mal den ersten Beitrag hier gelesen ? Sind evtl. Unklarheiten im Vertrag nicht denkbar ? Könnte die Firma nicht auch Recht haben ?

Folgende Profistrategie…

Tja Roger, da muss ich doch mal was dazu sagen:
Hab mir 1 1/2 deiner Podcast.mp3´s von deiner Website reingezogen, diverse Links deiner Page angesehen und kann Turan nur den Rat geben, deiner Profistrategie nicht Folge zu leisten:
Egal ob Bauträger oder Bauunternehmen oder sonstwer: Er wird Schiffbruch erleiden angesichts der in seinen Beiträgen geäußerten Situation.
Die Beiträge in deiner HP strotzen, großzügig gesagt, vor Halbwissen, leeren und falschen Aussagen (Beispiel Trockenbau) und minutenlangem Vorlesen aus der HOAI (Podcast11.mp3).
Kundenmeinungen ? Naja. Kannst du auch Referenzen vorweisen ?
Ratschläge geben, wie man vielleicht inländische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe unter Druck setzt? Das Impressum hab ich auch mal gelesen. Wenn ich mir die Haftung einer .Ltd ansehe und mich dann als Generalunternehmer anpreise ? Bei diesen Profistrategien ?
Werbung machen, ok, aber bitte nicht so und hier, wenn jemand wirklich Hilfe benötigt.
Grüße
BW

1 „Gefällt mir“

Lieber BW,

ich habe in der Frage diesen Satz gelesen: „Dachfenster von Velux wurden zugesagt, aber leider nicht schriftlich fixiert.“ Ok, wer etwas zusagt, muss es auch halten. Warum dies nicht im Vertrag steht, ist zu prüfen.

Warum bist Du Dir so sicher, dass er mit meiner Strategie Schiffbruch erleidet? Es ist doch die Strategie, die auch der Bauherrenschutzbund empfiehlt. Qualität laufend prüfen und Bauunternehmen in die Pflicht nehmen.

Wenn er meiner Strategie folgt, wird er, das Bauunternehmen, dass etwas verspricht und nicht hält, in die Pflicht nehmen.

Mit den Referenzen stellst Du die Kompetenzfrage. Ja, ich kann Referenzen nachweisen. Ich merke gerade, wie wichtig dieses Thema ist und bald wirst Du eine umfangreiche Liste unserer Referenzen auf unserer Webseite finden. Wahrscheinlich werden auch andere User diese suchen und ähnlich denken. Dafür danke.

Korrigiere bitte mein Halbwissen. Ich lade Dich ein den nächsten Immobilien Podcast mit mir zu machen. Welches Thema schlägst Du vor?

Ansonsten lieferst Du wenig brauchbare, fachliche Kritik, sondern Dir gefällt mein Stil nicht. Eventuell bist ein Bauunternehmer oder Handwerker, der auch schon mal Murks gemacht hat, oder Kunden Versprechen macht und nicht einhält.

Da ich nicht weiß, wer Du bist, lade ich Dich ein, Dein Expertenwissen zu veröffentlichen. Der nächste Podcast inkl. Werbung ist Deiner.

Also BW, nun bist Du am Zug. Was hast Du zu der Frage unseren Ratsuchenden beigetragen?`

Herzliche Grüße
Roger

Hallo

für so einfach durchsetzbar halte ich deine Ratschläge auch nicht.

Die letzten 3 Raten nicht zu zahlen: diese sind wahrscheinlich an Bauleistungen gekoppelt, d.h. der Bauträger wird spätestens nach Nichtzahlung der 2. Rate aufhören zu leisten. Dann steht man da mit einem Haus, das noch nicht ganz fertig ist.

Andere Handwerker suchen ist auch nicht so einfach, die musst du erst mal finden - das sind alles Zeitfaktoren, die auch berücksichtigt werden sollten.

Und wenn der Bauherr klagen soll - weißt schon wie lange so was dauern kann, oder? Und wenn dann ein Vergleich herauskommt und er muss doch noch Zahlungen an den Bauträger leisten und er hat das Geld für andere Handwerker ausgegeben, was dann?

Lieber BW,

Hallo Roger,

ich habe in der Frage diesen Satz gelesen: „Dachfenster von
Velux wurden zugesagt, aber leider nicht schriftlich fixiert.“
Ok, wer etwas zusagt, muss es auch halten.

Heutzutage ? Im Baugewerbe ? Oder in einer anderen Branche ? Warst du bei den Gesprächen dabei ?

Warum dies nicht im
Vertrag steht, ist zu prüfen.

Da braucht man nicht viel zu prüfen oder vor Gericht zu gehen. Die Aussichten auf Erfolg tendieren gegen Null zzgl. Prozeß- und Anwaltskosten.

Warum bist Du Dir so sicher, dass er mit meiner Strategie
Schiffbruch erleidet?

Weil es nicht die Frage von Turan trifft, das ist eine Vertragsangelegenheit. Unabhängig davon kosten Gutachter während der Bauzeit nur zusätzlich Geld. Das können sich andere, private Bauherrn im allgemeinen aber nicht leisten. Außerdem ist dies ja Aufgabe des Architekten (podcast11.mp3 ???)

Es ist doch die Strategie, die auch der
Bauherrenschutzbund empfiehlt. Qualität laufend prüfen und
Bauunternehmen in die Pflicht nehmen.

  • Entweder selbst, wenn man das Wissen dazu hat, weiss, wo man nachfragen kann und sich das zutraut

  • oder mithilfe podcast11.mp3 ???

  • oder man hat zusätzliche Mittel dafür vorgesehen

Wenn er meiner Strategie folgt, wird er, das Bauunternehmen,
dass etwas verspricht und nicht hält, in die Pflicht nehmen.

Das ist zwar hier nicht die entscheidende Frage, bei der ein Gutachter helfen könnte, i.d.R. aber richtig.

Mit den Referenzen stellst Du die Kompetenzfrage. Ja, ich kann
Referenzen nachweisen. Ich merke gerade, wie wichtig dieses
Thema ist und bald wirst Du eine umfangreiche Liste unserer
Referenzen auf unserer Webseite finden. Wahrscheinlich werden
auch andere User diese suchen und ähnlich denken. Dafür danke.

Korrigiere bitte mein Halbwissen.

Was das von mir angesprochene Thema Trockenbau als Beispiel anbelangt: Dampfsperre im Trockenbau .

Ich lade Dich ein den
nächsten Immobilien Podcast mit mir zu machen. Welches Thema
schlägst Du vor?

Verdienst du damit dein Geld oder ich ?

Ansonsten lieferst Du wenig brauchbare, fachliche Kritik,
sondern Dir gefällt mein Stil nicht.

Nicht der Stil, sondern eher die unbegründete Aggressivität gegenüber Handwerkern/Bauunternehmen, die dich selbst einmal treffen könnte.

Eventuell bist ein
Bauunternehmer oder Handwerker,

Seit ca. 20 Jahren in der Bauwirtschaft im Angestelltenverhältnis tätig. Bauleitung, kaufm. und techn. Projektleitung, Vertragswesen und mit den gängigen Verhaltensweisen nach oben (Auftraggeber) und unten (Nachunternehmer) vertraut.

der auch schon mal Murks gemacht hat,

Fehler, ja, wer macht die nicht.

oder Kunden Versprechen macht und nicht einhält.

Nö, das nicht, trotz dadurch oftmals vermehrt auftretenden Problemen.

Da ich nicht weiß, wer Du bist, lade ich Dich ein, Dein
Expertenwissen zu veröffentlichen. Der nächste Podcast inkl.
Werbung ist Deiner.

Wird das auch ordentlich bezahlt ? Oder erst mal die Fähigkeiten zum Nutzen aller anderen ümmesunst unter Beweis stellen?

Also BW, nun bist Du am Zug. Was hast Du zu der Frage unseren
Ratsuchenden beigetragen?`

Für Turan mindestens soviel wie du.

Herzliche Grüße
Roger

dto
BW
und jetzt ist genug gestritten, wir haben nun mal unterschiedliche Auffassungen

1 „Gefällt mir“

Zwei Anmerkungen:

Ehrliche und erfolgreiche Bauunternehmen streiten nicht wegen drei Veluxfenstern, die ca. 1.000 € und einen zufriedenen Kunden schaffen. Wer streitet und einen zugesagte Leistung verweigert, hat knapp kalkuliert oder hofft genau darauf, dass der Bauherr keinen Gutachter und Anwalt bezahlen will.

Da hilft unproblematisch der Bauherrenschutzbund.

Bauträger haben aus meiner Erfahrung keine wasserdichten Verträge und scheuen sich davor Zusatzleistungen in Notarverträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass alles was klar und detailliert beschrieben ist, genau so geliefert werden muss. Deshalb sich notarielle Baubeschreibungen sehr oft schwammig.

Da hilft es auf eine detaillierte Baubeschreibung zu bestehen.

Hallo Experten,

ich brauche dringend eure Hilfe. Wie im Titel angegeben, war
dies im Notarvertrag vereinbart. Trotzdem wurde noch
vereinbart, dass die Ver- u. Entsorgungsleitungen, sowie Türen
und Wände etc. eingebaut werden. Auch Putz und Esstrich wurde
vereinbart. Dachfenster von Velux wurden zugesagt, aber leider
nicht schriftlich fixiert. Ich bräuchte dann nur noch für die:smiley:ämmung sorgen.

Nun sind die Dachfenster doch nicht eingebaut worden. Nach
Rückfrage beim Bauträger heißt es nun, es waren keine
vereinbart. Trotz mehrer mündlicher Zusagen, wurde es nicht
gemacht. Was mache ich jetzt? Ich habe schon gedroht die
nächste Rechnung nicht zu bezahlen, bis die Fenster eingesetzt
werden. Ist das wirklch zulässig, dass da keine Fenster
eingebaut werden? Ich finde es unverschämt trotz Zusage, die
Fenster nicht einzubauen. Leider habe ich auf das Wort
vertraut. Kann ich denn wirklich nichts machen? Bin echt
verzweifelt.

Könnt Ihr mir Ratschläge geben? Vielen Dank.

Grüße
Turan

Ja, lieber „verzweifelter“ Turan Du sitzt im Boot mit vielen tausend Bauherren die sich wohl die Baubeschreibung des
Anbieters nicht genau durchgelesen haben. Merke fast 90%
aller Baubeschreibungen sind als mangelhaft bis ungenügend zu bezeichnen. Wenn in dem Bau- oder Liefervertrag sämtliche Leistungen/Teilleistungen für den Dachgeschossausbau nicht ausdrücklich schriftlich aufgeführt und zugestanden sind hast du ganz schlechte Karten!Du hast dann tatsächlich keinen Anschpruch auf diese Leistungen,auch nicht auf die dringend notwendigen die Dachfenster! Der Hauslieferant muss aber
in jedem Fall (bei fehlenden Festern) das Haus so schützen das keine Schäden entstehen. Dafür wäre nämlich
der Lieferant haftbar.Lass dir von einem Fach-Rechtsanwalt unbedingt die Bau-Verträge prüfen, ob nicht doch Verstöße gegen irgentwelche Rechte vorliegen. Fange nicht voreilig an zu prozessieren das kann u. U. teuer werden.
Übrigens: Notare prüfen keine Baubeschreibungen auf Vollständigkeit!Und noch was. Der Bauträger wird villeicht jetzt versuchen die fehlenden Leistungen überteuert an dich zu verkaufen. Hole für diese Leistungen Angebote von Zuverlässigen u. seriösen Handwern ein,Du wirst überrascht sein wie die Preise differieren!
Zahle Rechnungen stets nur für tatsächlich erbrachte Leistungen. Behalte einen Sicherheitseinbehalt von Min 10-15% für Vertragserfüllung und Gewährleistung ein.
Nehme einen Sachverständigen/Baufachmann mit und finde viele, viele Mängel für Rechnungseinbehalt . (Sachverständige finden immer Mängel)
MfG. Wolfgang v. Dorsten