Ohne zu bezahlen in den Urlaub!

Hallo liebe leute,

ich habe übers internet eine reise gebucht, also über einen reiseveranstalter.Mir wurde gesagt, dass ich die tickets am flughaven schalter in bar zu bezahlen muss.
Beim schlater angekommen habe ich meine tickets verlangt und bekam sie auch, OHNE ZU BEZAHLEN, denn die freundliche Dame am schalter war der meinung das die tickets schon bezahlt seien?? Na schön. Ich bin in den Urlaub geflogen, habe 1 woche im hotel verbracht und wieder nach hause. 2 monate später erhalte ich einen brief, wo drin steht das die zahlung der tickets versäumt wurde. Meine Frage ist: Kann der reiseveranstalter gerichtlich vorgehen und sein geld zurück verlangen oder bin ich da kostenlos davon gekommen? (Finanziell sieht es nicht mehr gut aus ^^)

Hallo Mav Mi,
normalerweise bekommt man seine Reiseunterlagen erst nach vollständiger Bezahlung. Hierdurch können die Reiseveranstalter unzählige gerichtliche Verfahren vermeiden. Denn wer wäre nicht gerne „zahlungsunfähig“, wenn der zurückliegende Urlaub noch nicht bezahlt wurde.
Nur, weil eine Angestellte am Flughafen einen Fehler gemacht hat, bedeutet das nicht, dass der Veranstalter kein Anrecht auf sein Geld hat. Er hat ja schließlich seinen vereinbarten Teil des Vertrages erfüllt, denn Du bist im Urlaub gewesen.
Da die Forderung noch nicht verjährt ist, wird der Veranstalter alle Möglichkeiten nutzen, um an sein Geld zu kommen. Und je länger Du Dich wehrst, desto teurer kann die Angelegenheit für Dich werden.
Sag Deinem Geld lieb „Good Bye“
René

Hallo,

ich kann leider keine Rechtsberatung leisten, da ich kein Anwalt bin und zweitens diese hier nicht zulässig wäre.

Ich vermute allerdings, dass der Reiseveranstalter seine Rechtsabteilung einschalten wird um den ausstehenden Betrag einzutreiben.

Letztendlich hat er seine Leistung ja offensichtlich erbracht und er will nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Grüße
Birgit

Da ist eine tolle Sache, aber leider nicht rechtens, die Reiseveranstalter haben das recht die versäumten Gelder zu erhalten!, in disem Fall , leider. Aber die Reise ist angetreten und Ausgeführt worden. Das ist wie ein Kauf auf Rechnung, dort wird dann auch im Nachhinein die Rechnung bezahlt werden müssen. Wie würdest du es finden , wenn ein Bekannter sich das Auto ausleiht und dann einfach verkauft, frei nach dem Motto. Wer Glück hat… nun bist Du der Geschädigte. Ist das rechtens, von deiner Seite aus gesehen.

Buch doch nächstes mal einfach bei http://www.reiseo.com dort kann man sich auch telefonisch beraten lassen. Und ein Preisausschreiben gibt es auch, wer gewinnt hat dann den Urlaub billig. Quasi Lastminute ohne Bezahlung