Ohne

Hallo,

angenommen, ein Gastwirt hat einen Gast in nicht salonfähigem Zustand fotografiert und dieses Bild zur allgemeinen Belustigung über den Tresen gepinnt.

Weiter angenommen, der Wirt entfernt dieses Bild nicht (auch nach Jahren nicht), obwohl er auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen wurde. Kann ihm jetzt ohne weitere Formalitäten eine Abmahnung geschickt werden oder ist die Abmahung der falsch Weg ?

Gruss

Andreas

Huhu,

Meines Wissens hat man ein Recht am Bild. Wen das Bild einem auch noch in ungübstiger Situation darstellt, könnte ich mir schon vorstellen, dass man die öffentliche Präsentation per einstweiliger Verfügung unterbinden könnte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]