Hallo,
angenommen, ein Gastwirt hat einen Gast in nicht salonfähigem Zustand fotografiert und dieses Bild zur allgemeinen Belustigung über den Tresen gepinnt.
Weiter angenommen, der Wirt entfernt dieses Bild nicht (auch nach Jahren nicht), obwohl er auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen wurde. Kann ihm jetzt ohne weitere Formalitäten eine Abmahnung geschickt werden oder ist die Abmahung der falsch Weg ?
Gruss
Andreas