ohrenbetäubender Lärm aus der Nachbarwohnung

Liebe Experten,

angenommen ein neuer Mieter zieht in einem Mehrfamilienhaus ein und renoviert schon seit Wochen in seiner Wohnung. Im Badezimmer werden die Kacheln schon seit 2 Tagen mit einem elektrischen Bohrer abgebohrt, der Lärm dringt in die Nachbarwohung so sehr ein, dass man das Telefon nicht hört und wenn man sich unterhalten will, schreien muss, fernsehen oder Radio hören kann man ganz vergessen. Der Boden und die Wände vibrieren durch die Erschütterung. Die Mittagsruhe wird auch nicht eingehalten. Verständis wäre ja vom Nachbarn soweit da, aber wie lange muss der Nachbar diesen Lärm tagsüber ertragen?

Liebe Grüße

Heike

Hi,

auf die Einhaltung der offiziellen Ruhehzeiten (Mittags-, Nacht-, Sonntagsruhe) kannst Du schon bestehen.

Ansonsten sind vermeidbare Störungen grundsätzlich zu vermeiden.

Renovierungen innerhalb einiger Wochen bei Neubezug sind aber i.a. weder vermeidbar noch unzumutbar für die anderen Mieter.

Ich würde mal freundlich mit dem neuen Mieter reden, ggf. kann er ja besonders lärmintensive Arbeiten vorwiegend in Zeiten legen, wenn Du nicht da bist, oder zumindest in den Nachmittagsstunden und nicht abends. Letztlich bist du hier auf den guten willen des Nachbarn angewiesen.

Gruss A.

Hi A.,

die anderen Nachbarn haben ihn auch schon darauf angesprochen, ich bin ja nicht die einzige die den Lärm hört. - Wenn ich mich richtig erinnere sind die Ruhezeiten für mittags von 13-15 Uhr und die der Nachtzeiten von 22-8 Uhr. - Heißt das, dass der Nachbar bis 22 Uhr seine Abrißarbeiten verrichten kann?

Liebe Grüße - Heike

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Hi A.,

die anderen Nachbarn haben ihn auch schon darauf angesprochen,
ich bin ja nicht die einzige die den Lärm hört. - Wenn ich
mich richtig erinnere sind die Ruhezeiten für mittags von
13-15 Uhr und die der Nachtzeiten von 22-8 Uhr. - Heißt das,
dass der Nachbar bis 22 Uhr seine Abrißarbeiten verrichten
kann?

Liebe Grüße - Heike

Hallo,

nein, kann der Nachbar natürlich nicht. Privat muss er die Ruhezeiten einhalten. Er hat ab 22 Uhr nicht mehr zu arbeiten. Die Nachbarn sollten den Mitnachbarn um Rücksicht bitten, wenn er sich nicht belehren lässt, den eigenen Vermieter, wer Eigentümer ist, die Hausverwaltung auffordern auf die erhebliche Lärmbelästigung hinweisen und den Nachbarn mit Androhung von Schadenersatzansprüchen die Grenzen aufzeigen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

heute geht es weiter, mit einem Presslufthammer wird gearbeitet. Ich frage mich, das Haus steht seit 20 Jahren, die Fliesen sind nicht die schlechtesten, wie kann der Eigentümer des Hauses oder der Verwalter so eine Arbeit genehmigen? Immerhin ist das ein Mietshaus! Hier wohnen alte Menschen, Leute die arbeiten müssen und Leute die kleine Kinder haben.

Von den anderen Nachbarn habe ich gehört, dass der sogenannte Nachbar in der letzten Woche schon gelärmt hat und die Mittagsruhe nicht eingehalten hat. Zum Glück habe ich das nicht mitbekommen, ich war arbeiten, aber diese Woche habe ich Urlaub und kann mich kein Stück erholen!..

Liebe Grüße

Heike

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