Ohrlochstechen ohne Einverständnis

Hallo zusammen
ist es einem geschiedenen Ehemann erlaubt, seiner vierjährigen Tochter ohne vorherige Information oder Einverständniserklärung der Exfrau Ohrlöcher stechen zu lassen? Steht irgendwo, dass bei einem solchen Eingriff die Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten vorliegen müssen?
Und wenn ja, welche Möglichkeiten hat der übergangene Elternteil?
Danke und Gruß
Fini

@mod ich hoffe, diesmal ist die Formulierung ok :smile:

Hallo

Und wenn ja, welche Möglichkeiten hat der übergangene
Elternteil?

Um was zu erreichen?

LG, Bommel

Das kommt darauf an, wer das Sorgerecht der Tochter hat. Wenn der Vater das alleinige Sorgerecht hat, dann kann er es machen.

Danke für die Antwort.
Darf er das auch bei geteiltem Sorgerecht? Wo steht das?
Gruß

Hallo Fini,

Möglichkeit aus meiner bescheidenen Sicht: Schulterzucken und abhaken. Meine Mutter hat ihren Ehemann (und meinen Vater) damals auch nicht gefragt, ob ich Ohrlöcher haben darf, als ich mit 5 J. in der Fußgängerzone danach quengelte. Ohrlöcher sind doch kein Intimpiercing oder eine lebenslang entstellende Tätowierung…

Und wenn ja, welche Möglichkeiten hat der übergangene Elternteil?

Das Wort „übergangen“ lässt mich vermuten, dass es dir hier weniger um eure Tochter geht als darum, dass dein Ex-Mann dich gefälligst in jede Entscheidung einbeziehen soll. IMHO glaube ich aber, dass es nicht zum Wohle des Kindes ist, wenn man sich an solchen „Kleinigkeiten“ aufhängt und deswegen einen Rechtsstreit in Betracht zieht.

Gruß
sgw

Hallo,

eine gute Lösung wäre einfach den Vater zu fragen warum er das den gemacht hat?
Und dann könnte man ja logisch erklären warum man das als Mutter nicht gewollt hat.
Sicher wird die Mutter triftige Gründe haben, warum ihre Tochter noch keine Ohrrringe bekommen soll. Und wenn diese Gründe gut sind, wird sie den Vater auch überzeugen könne.

Vielleicht kann man sich ja auch darauf einigen, die Ohrringe wieder heraus zu nehmen und der Vater kauft ihr so Kliperohrringe.

Mit dem Anwalt kommen, hat halt immer den Effekt, das Papa das dann beim nächsten Problem auch macht.

Gruß Jenny

Danke für die Antwort.
Darf er das auch bei geteiltem Sorgerecht?

Bei geteiltem Sorgerecht (muss das nicht im Gegenteil gemeinsamem Sorgerecht heißen?) darf er selbstverständlich nur ein Ohrloch stechen lassen.

Gruß
Ann da Càva

3 Like

Hi Jenny,

den Papa fragen wäre auch meine erste Wahl. Vielleicht wollte Töchterchen unbedingt, oder er fand es selbst süß oder er wollte ihr ein Geschenk machen (nicht unüblich bei Eltern, insbesondere bei geschiedenen Eltern, um die schlechten Erfahrungen zu kompensieren). Allerdings ist normal reden oder gar überzeugen bei Geschiedenen oft nicht mehr möglich, weil die Fronten zu verfahren sind. Und selbst wenn Mama normal fragen sollte (was ich in diesem Fall leider etwas anzweifele), könnte es durchaus sein, dass Papa sich angegriffen fühlt, wenn er nix entscheiden kann, ohne dass es ein Drama gibt…

Ansonsten gebe ich dir natürlich recht!

*winkend*
sgw

Hallo,

es gibt kein geteiltes Sorgerecht, sondern nur ein gemeinsames.

Ohrlochstecken ist keine grundlegende Lebensentscheidung wie die Wahl der Schulart oder die Wahl der Religion.

Deshalb durfte der Vater dies allein entscheiden.

Aber nochmal zur Erinnerung: das ganze heist gemeinsames Sorgerecht, was spricht dagegen, mit dem Vater über die gemeinsame Tochter und die Erziehungsziele im allgemeinen zu sprechen?

Man sollte unterscheiden können zwischen ddem Bereich Ex-Paar und dem Bereich Eltern.
Das sind völlig verschiedene Dinge.
Man trägt ja seine Paarstreitigkeiten auch nicht in die Firma, sondern trennt hier säuberlichst zwischen den Bereichen Beruf und Beziehung.

grüße
miamei

1 Like