Ohrringe genommen und verloren

Hallo Levay, danke dass immer antwortest, obwohl es - so glaub ich - nix mehr bringt…
ausnahme fall schrieb auf meine Frage ob es strafbar sein kann, beim Juwelier einen Ohrring „mitzunehmen“ und um die Ecke in Gully zu werfen folgendes: „Wenn du von vornherein vorhattest GENAU das zu tun, dann ist es kein Diebstahl.“ Genau das ist doch beim Benutzen eines fremden Fahrrades auch der Fall? Den Ohrring im Gully würde man auch durch großen Zufall finden.
Aber wie gesagt, das ist ein Nebenschauplatz…
schönen Sonntag noch. Michael

Es geht um die Aneinungsabsicht. Wer etwas nur nimmt, um es sofort wegzuwerfen, will sich die Sache nicht an- und darum auch nicht zueignen. Ohne Zueignungaabsicht ist es aber eben kein Diebstahl. Beim Fahrrad ist das anders: Der Täter will es benutzen und sich darum (vorübergehend) zueignen.

Levay

Gut, dann heisst das also, wenn das nächste mal bei uns an der Uferpromenade so ein Schmuckstand steht, geh ich hin, greif mir einmal die Hände voll mit den Sachen und werfe sie in hohem Bogen in die Isar.

Das wäre ja dann straflos, oder?

Ja, würde dich aber zu Schadensersatz verpflichten. Außerdem musst du damit rechnen, dass der Eigentümer sich mit Gewalt wehrt, was er nämlich darf.

Merke: Recht ist mehr als Strafrecht.

Levay

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das darf doch nicht wahr sein. Haben wir wirklich solche Gesetze? Wenn der Juwelier es nicht merkt, ist der Dieb - sorry rechtmäßiger Entnehmer - völlig im Recht?

Nein, er ist nicht „im Recht“.

Levay

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn jemand meine Ohrringe „ohne mein Wissen ausleiht“, dann ist das für mich Diebstahl und ich möchte das als solches bestraft wissen. Ebenso wie wenn jemand mein Fahrrad „ausleiht“.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn jemand meine Ohrringe „ohne mein
Wissen ausleiht“, dann ist das für mich Diebstahl und ich
möchte das als solches bestraft wissen. Ebenso wie wenn jemand
mein Fahrrad „ausleiht“.

Für Dich mag das schon zutreffen, aber nicht fürs Strafrecht.

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Dann musst du eben eine Partei gründen und wählen, die sich für diese (allerdings wirklich unnötige) Gesetzesänderung stark macht.

Levay

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Hm, und worauf gründet sich der Schadenersatz?

Hm, und worauf gründet sich der Schadenersatz?

Vielleicht darauf, daß derjenige dem anderen einen Schden zugefügt hat?

http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

Gruß,
Max

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